Exklusivinterview: AfD-Klage für sichere Wahlen

Die AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt lässt gemeinsam mit dem Staatsrechtler Prof. Dr. Michael Elicker beim Landesverfassungsgericht das neue Wahlgesetz und das Kommunalwahlgesetz prüfen. Nach Gesetzesänderungen durch CDU, SPD und Grüne ist es möglich, dass die Landeswahlleiterin bestimmt, dass eine Wahl komplett als Briefwahl stattfinden kann.

Die Besonderheit: Sachsen-Anhalt ist das Bundesland mit dem größten Briefwahlskandal der letzten Jahre. Eine Wiederholung solcher und anderer Unregelmäßigkeiten soll bei der kommenden Landtagswahl am 6. Juni 2021 verhindert werden.

Fraktionsvorsitzender Oliver Kirchner im Exklusivinterview

Heute verschickte die AfD-Landtagsfraktion eine knappe Pressemitteilung, in der sie darauf hinweist, dass alle relevanten Informationen und Statements vom Fraktionsvorsitzenden Oliver Kirchner exklusiv der Folge des „Ein Prozent“-Podcasts „Lagebesprechung“ entnommen werden können.

Ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken

In der „Lagebesprechung“ weist Kirchner darauf hin, dass die Zulässigkeit einer reinen Briefwahl verfassungsrechtlich nicht geklärt ist. Das Bundesverfassungsgericht ging bei seiner letzten Entscheidung zum Thema nicht von einer wesentlichen Steigerung des Briefwahlanteils aus. Genau das würde sich jetzt ändern. Auch stellten die Verfassungsgerichte klar, dass die Wahlgrundsätze Freiheit, Gleichheit, Öffentlichkeit und Allgemeinheit der Wahl nicht beeinträchtigt werden dürfen. Kirchner führt im Detail aus, wie genau diese Grundsätze aktuell angegriffen werden. Auch auf die konkreten und erlebten Möglichkeiten zum Wahlbetrug geht der Fraktionschef ein.

Dass ein juristischer Erfolg möglich ist, zeigen weitere Klagen der Fraktion vor dem Landesverfassungsgericht. So geht man gerade gegen die 8. und 9. Corona-Eindämmungsverordnung der Landesregierung vor, die das Gericht laut Kirchner „förmlich zerrissen“ hat – eine Entscheidung wird Mitte März erwartet.

Wahlbetrug: Wie die CDU die Briefwahl manipuliert

Immer wieder wird behauptet, dass die ernsthaften Bedenken gegenüber der Briefwahl und die zahlreichen überführten Wahlfälschungen zu vernachlässigen seien. Dass man gerade in Sachsen-Anhalt sehr skeptisch ist, hat jedoch seinen Grund. Vor wenigen Jahren flog hier das Wahlbetrugssystem der CDU auf. Beteiligt waren auch der damalige CDU-Landtagspräsident, zahlreiche Funktionäre und ein Bauernopfer, das zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Wen der Fall interessiert, der sollte sich diesen Film der AfD-Landtagsfraktion ansehen. Fünfeinhalb Minuten, die sich wirklich lohnen.

Durch Wahlbeobachter: AfD erhält Landtagsmandat der LINKEN

Doch der CDU-Wahlbetrug ist bei weitem nicht der einzige Fall von „Problemen“ bei Wahlen in Sachsen-Anhalt. Bei der letzten Landtagswahl haben Wahlbeobachter Unstimmigkeiten in Halle entdeckt, gemeldet und weiterverfolgt. Die Arbeit der Wahlbeobachter führte dazu, dass das Endergebnis und die Sitzverteilung im Landtag geändert werden mussten. Die LINKE verlor ein Mandat und die AfD erhielt ein weiteres hinzu. Die oben erwähnte und nun mit neuen Befugnissen ausgestattete Landeswahlleiterin nannte diese gravierenden Unregelmäßigkeiten damals „Übertragungsfehler“. Interessanterweise verschafft genau dieses durch Wahlbeobachter gerettete Mandat der Fraktion die erforderliche Menge an Parlamentariern (25 Prozent), um das aktuelle Normenkontrollverfahren vor dem Landesverfassungsgericht in Dessau zu starten.

Deswegen ist es wichtig, auch im Superwahljahr 2021 als Wahlbeobachter dabei zu sein. Wenn die Bürger durch eine reine Briefwahl und abgeschottete Auszählungen ausgesperrt werden sollen, dann bleibt nur ein Weg: Melden Sie sich als Wahlhelfer und bestimmen Sie vor Ort mit.

Wahlhelfervideo aus 2019:

Mehr Informationen für Wahlbeobachter gibt es auf: www.wahlbeobachtung.de

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