Immer wieder wird durch asylfreundliche Lobbygruppen, linke Ideologen und Profiteure der Asylindustrie behauptet, daß jeder, der sich illegal nach Deutschland einschleicht, ein Recht auf Asyl hat und das dieses Bleiberecht vom Grundgesetz gewollt ist.
Das ist natürlich nichts als Propaganda. Wir erläutern Ihnen, wer bleibt und warum.
Es gibt vier „Schutzformen“ der Anerkennung. Sie sind die Wege für einen finanzierten Aufenthalt in Deutschland und ein sorgenfreies Leben.
Schutz durch unsere Verfassung nach Artikel 16a erhalten die Menschen, die aus einem konkreten Grund verfolgt sind und nicht aus einem sicheren Drittstaat (EU-Staaten, Norwegen, Schweiz) eingereist sind.
Es besteht ein Anspruch auf privilegierten Familiennachzug. Ehegatten und Kinder können also ohne Probleme nachgeholt werden. Ein Zugang zum Arbeitsmarkt und dauerhafte Niederlassungserlaubnis sind nach drei oder fünf Jahren möglich.
In der aktuellen Asylkrise seit 2015 erhielt diesen verfassungsmäßigen Flüchtlingsschutz fast niemand. Im Jahr 2015 waren es gerade einmal 0,7 %, also 2.029 der Anträge, die sich direkt auf das Grundgesetz beziehen konnten. Im Jahr 2016 waren sogar nur 0,3 %, also 2.120 Personen, asylberechtigt im Sinn des Grundgesetzes.
Es gilt ein umfangreicher Schutz nach § 3 Asylgesetz bei Verfolgung durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention. Allein die „begründete Furcht vor Verfolgung“ reicht aus, um anerkannt zu werden. Die Art der Einreise spielt eine untergeordnete Rolle.
Bei Anerkennung hat die Person ähnliche Rechte wie nach Anerkennung nach 16a GG. Es besteht ein Anspruch auf privilegierten Familiennachzug. Ehegatten und Kinder können also ohne Probleme nachgeholt werden. Ein Zugang zum Arbeitsmarkt und dauerhafte Niederlassungserlaubnis sind nach drei oder fünf Jahren möglich.
Diese Form der Anerkennung erfolgte 2015 für 137.136 Personen, also 48,5 % der Antragssteller, und 2016 für 36,8 %, also für 256.136 Personen.
Dank der EU-Richtlinie 2011/95/EU erhalten derzeit zahlreiche „Flüchtlinge“ subsidiären Schutz nach § 4 Asylgesetz. Schutzberechtigt sind Personen, die „stichhaltige Gründe vorbringen“, dass ihnen in Ihrem Herkunftsland „ernsthafter Schaden droht“. Bei Anerkennung ist eine Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren möglich, wobei die Zeit des Asylverfahrens anerkannt wird.
Es besteht ein unbeschränkter Arbeitsmarktzugang. Es gibt keinen Anspruch auf privilegierten Familiennachzug. Dies bedeutet aber nur, daß der Familiennachzug nur bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist.
Diese Maßnahme sollte Ruhe in die politische Diskussion um die Asylkrise bringen und Härte im Umgang mit den „Flüchtlingen“ simulieren. Dabei vergessen verantwortlichen Politiker zu erwähnen, daß diese Maßnahme nur für Asylanten greift, die kein Recht auf privilegierten Familiennachzug haben.
So erhielten 2015 nur 1.707 Antragsteller 0,7 % einen subsidiären Schutz. Im Jahr 2016 waren es bereits 153.700 Personen (22,1 %), die Aufgrund der EU-Richtlinie in Deutschland ein Aufenthalts- und Versorgungsrecht erhielten.
Bei einem Abschiebungsverbot nach § 60 Aufenthaltsgesetz darf nicht abgeschoben werden, wenn im Zielstaat eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (auch: Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK) droht und eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit bestehen könnte.
Sollte so ein nationales Abschiebeverbot festgelegt werden, sind Rückführungen unmöglich und eine Aufenthaltserlaubnis wird erteilt. Da zahlreiche Staaten dieser Welt nicht den Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen bietet diese Regelung ein weiteres Einfallstor für einen alimentierten Aufenthalt in der Bundesrepublik.
Eine Niederlassungserlaubnis kann nach fünf Jahren gewährt werden. Auch hier wird die Zeit des Asylverfahrens anerkannt. Mit Erlaubnis der Ausländerbehörde ist eine Beschäftigung möglich. Es besteht kein Recht auf einen privilegierten Familiennachzug.
Waren es 2015 mit 2.072 Personen nur 0,7 % der Antragsteller, die über diese Regelung ihren Aufenthalt in Deutschland sicherstellten, haben im Jahr 2016 bereits 24.084 Personen erkannt, daß sich eine Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags lohnt. Erst recht, da die Kosten für diese Verfahren meist vom Staat zu tragen sind.
Drei Beispiele von erfolgreichen Klagen gegen die Ausreise:
1. VG Frankfurt a.M.: Die Bedingungen für Asylsuchende sind in EU-Land Italien zu schlecht. Ein Afghane darf in Deutschland bleiben.
2. VG Lüneburg: Ein Ruander darf bleiben, weil er ausgereist ist und die Einreise Sanktionen nach sich ziehen könnte. Die Bandbreite reicht vom korrigierenden Gespräch über den öffentlichen Tadel bis hin zu Gefängnisstrafe.
3. VG Dresden: Ein Somali klagt gegen seine Abschiebung, weil er als Taxifahrer zur Rekrutierung für eine Miliz als „besonders geeignet erscheint“ und deswegen nicht in sein Land zurück will. Das Verwaltungsgericht Dresden hebt die Ablehnung auf und läßt den somalischen Taxifahrer bleiben.
Trauriges Fazit
Alles in allem lag die Anerkennungsquote im 2016 bei 62,4 %. Das bedeutet: von den 695.733 entschiedenen Asylanträgen gingen 433.920 positiv aus. Hinzu kommen die bereits in Deutschland befindlichen Familienangehörigen oder die, die jetzt mittels Familiennachzug nach Deutschland einreisen dürfen.
Aber auch ein abgelehnter Asylantrag heißt nicht, daß die Personen Deutschland oder die Alimentierung durch den deutschen Sozialstaat verlassen. Viele klagen mit Unterstützung zweifelhafter Asylgruppen und linker Aktivisten. Andere erhalten eine Duldung oder werden einfach nicht abgeschoben.
All diese Regelungen sind hausgemacht und könnten geändert werden, wenn der politische Wille hierfür vorhanden wäre. Unsere Gerichte müßten nicht jeder obskuren Geschichte von „Flüchtlingen“ glauben. Andere EU-Staaten setzen die EU-Richtlinie 2011/95/EU nicht so um, daß sie hunderttausende Fremde für sich mißbrauchen. Duldungen müßten nicht ausgestellt werden und Abschiebungen müssen einfach nur durchgeführt werden. Alles eine Frage des politischen Willens.
Die Bürgerinitiative „Ein Prozent“ fordert Politiker aller Parteien zur Umkehr auf. Die wird es freilich nur geben, wenn außerparlamentarische Kräfte stärker werden. Unterstützen Sie daher „Ein Prozent“, damit wir für Sie aktiv bleiben können!
Für jeden, der die politischen Spielchen halbwegs durchschaut, war ohnehin von Beginn an klar... Die, die da sind, werden es auch bleiben. Sowie auch deren bereits still und heimlich laufender bzw. noch ausstehender Familiennachzug. Und die Mehrzahl derjenigen, die da kamen/kommen sind nicht etwa die tatsächlich Verfolgten und Hilfsbedürftigen. Es sind im wesentlichen Glückritter, die gut vernetzt sind und nur zu gut wissen, wie sie es anstellen müssen.
Denn welcher tatsächlich Schutzsuchende und Verfolgte auf der Suche nach Ruhe und Frieden macht sich auf den Weg über mehrere Ländergrenzen hinweg in eine ihm völlig fremde Kultur, die seinem eigenen Lebensethos (traditionell patriarchale muslimische Scharia-Prägung versus christliche Prägung einer westlich-dekadenten Konsumgesellschaft) so konträr widerspricht und dessen Lebensart ihn anwidert? Würden im umgekehrten Falle an Leib und Leben bedrohte und verfolgte Mitteleuropäer etwa freiwillig nach Süd-Ost-Asien oder nach Afrika in ein muslimisch geprägtes Land (Arabien, Jemen, Türkei, Irak, Iran, Afghanistan, Ägypten, Somalia etc.) flüchten, um sich dort dauerhaft niederzulassen?
Das profitable Geschäft läuft für alle beteiligten Akteure (Politiker, Justizbedienstete, Lehrer, Erzieher, Betreuer, Übersetzer, Wachpersonal, Rechtsanwälte, Übungsleiter, Handwerksbetriebe, Cateringdienste, Bedienstete der Arbeitsagenturen/BAMS/Polizei, Psychologen, Ärzte, Baubetriebe, Hotel- und Immobilienbesitzer, Lebensmittel- und Gebrauchsgüterproduzenten etc.) bestens, denn diese taktischen Spiele treiben die lahmende Konjunktur in Form von Beschäftigung, Wirtschaftsaufschwung und Profiten doch enorm an. Daß das deutsche 'Fußvolk' dabei verbrannt wird, ist teil des Plans.
Wen es interessiert und die Beiträge noch nicht kennt, hier zwei Videos. Darin klärt eine langjährig in der Flüchtlingshilfe engagierte Frau über die Realitäten bezüglich der 'Schutzsuchenden' auf:
https://www.youtube.com/watch?v=Lt1o03ZOzIU&feature=youtu.be
http://www.1730live.de/gast-im-studio-die-autorin-katja-schneidt-wir-schaffen-das-nicht/