Brandenburg: Abschiebungen ausgesetzt!

Mit einem zweifelhaften Vorstoß im Bleiberecht, werden abgelehnte Asylbewerber nicht mehr abgeschoben, wenn sie „Opfer rechter Gewalt“ wurden. In Brandenburg stehen Wiedergutmachung und der „Kampf gegen Rechts“ damit künftig über dem Asylgesetz.

Dieser Erlaß wurde kurz vor Weihnachten durch das Innenministerium erteilt und geht auf einen Beschluß des Landtages vom April 2016 zurück. Damals war es die Grünen-Fraktion, die mit ihrer Initiative forderte, daß „bei ausreisepflichtigen Opfern rechter Gewaltstraftaten von den Möglichkeiten der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Duldungen konsequent Gebrauch gemacht wird“.

Die Ausländerbehörden im Land Brandenburg haben abgelehnten Asylbewerbern nun wieder Bleiberecht einzuräumen, sollten diese „Opfer rechter Gewalt“ gewesen sein. Konkret geht es bei der Aussetzung der Abschiebung um Opfer und Zeugen von Körperverletzungen, Tötungsdelikten, Brand- und Sprengstoffanschlägen, sowie Betroffene von Erpressung, Raub, Landesfriedensbruch und Sexualdelikten.

Als Rechtfertigung des Erlasses werden humanitäre Gründe und öffentliches Interesse vorgegeben. So heißt es:
Zum einen soll das Opfer einer rechtsmotivierten Gewaltstraftat eine Wiedergutmachung erfahren und es soll ihm Sicherheit und Schutz angeboten werden. […] Darüber hinaus hat das Land Brandenburg aber auch ein erhebliches öffentliches Interesse daran, den mutmaßlichen Tätern der Gewalttat zu verdeutlichen, dass ihrem Opfer durch eine Verfestigung des Aufenthalts Gerechtigkeit widerfährt und das Gegenteil dessen erreicht wird, was die Täter beabsichtigten.

Die für die Bekämpfung des Rechtsextremismus zuständige Abgeordnete Inka Gossmann-Reetz (SPD) lobt:

„Der Erlass schützt Opfer rechter Gewalt und sichert zudem die konsequente Strafverfolgung der Täter“.

Zwar heißt es auch, daß der Betroffene seine Opferrolle nicht selbst gewählt oder verursacht und selbst keine Straftaten begangen haben darf, doch wird dabei die nahezu immer zugrundeliegende illegale Einreise nicht als Straftat berücksichtigt.

Weitere schwerwiegende Bedenken müssen aufkommen, wenn es um die Beurteilung der sogenannten Taten „rechter Gewalt“ geht. Gerade die Vorreiter im „Kampf gegen rechte Gewalt“, die mehr als umstrittene Amadeu Antonio Stiftung, sorgte durch gravierende Fehler in ihren Statistiken für einen Skandal.

Die bewiesene Fehlerquote von mindestens 80 Prozent kommt durch unwissenschaftliches Arbeiten und eine scheinbar politisch-motivierte Umdeutung der Delikte zu rechtsextremistischen Straftaten zustande. In einer vorliegenden Chronik (Link) hatten die Autoren unter anderem Straftaten mit ungeklärtem Tathintergrund oder mangelhaften Informationen pauschal in die Chronik fremdenfeindlicher Übergriffe aufgenommen.

Die Amadeu Antonio Stiftung,mit ihrer Frontfrau Anetta Kahane ist für ihr unwissenschaftliches Arbeiten bekannt. Die enge Zusammenarbeit der Stiftung mit staatlichen Institutionen sorgt schon länger für Aufregung: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) beauftragte die Stiftung um Kahane bereits 2016, um regierungskritische Kommentare im Netz effizienter zensieren und löschen zu können.

Auch wenn es um die Beurteilung von relevanten Straftaten in Brandenburg geht, sollen diese Stiftungen von den Entscheidungsträgern zu Rate gezogen werden – ein Scheitern mit Ansage und ein Skandal sondergleichen.

Daß das rot-rot regierte Brandenburg nun abgelehnte Asylbewerber nicht mehr abschiebt, wenn sie „rechter Gewalt“ zum Opfer gefallen seien, unterstreicht abermals das gerne suggerierte Bild der „Schutzbefohlenen“ und ist Gift für die Debatte um die Rückkehr und Anwendung geltenden Rechts. Es wird deutlich, welche Paradoxien in Kauf genommen werden, wenn von der Anwendung geltenden Rechts abgesehen wird, um ein politisches Zeichen zu setzen.

Die sachliche Auseinandersetzung gerät zunehmend an ihre Grenzen. „Ein Prozent“ steht nach wie vor für eine sofortige Rückkehr zur lösungsorientierten und faktenbasierten Auseinandersetzung mit der Flüchtlingskrise und ihren Ursachen. Recht und Gesetz dürfen nicht für die populistische Zwecke einer undifferenzierten Willkommens-Ideologie geopfert werden.

Quellen zum Beschluß:

http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/erl_nr_8_2016

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/beschlpr/anlagen/4027-B.pdf

 

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Kommentare (8)

Denker
Da kann man nur mehr sagen:
Kriminell, krimineller, am kriminellsten.

Wie kriminelle Politiker mit kreativstem Erfindergeist versuchen Deutschland mit Ausländern zu fluten und Deutsche in die Minderheit drücken.

Das ist Genozid. Völkermord!
Ich empfinde nur mehr Ekel und Brechreiz vor dieser selbstgefälligen Kaste.
Denker
Frau Inka Gossmann-Reetz (SPD) schreibt auf ihrer Webseite:
"Mein Ziel ist es, dass es den Menschen in meinem Wahlkreis und in Brandenburg durch meine Arbeit besser geht. "

http://www.spd-brandenburg.de/landesverband/spd-in-den-parlamenten/spd-fraktion-im-landtag/inka-gossmann-reetz.html

Wenn ein Politiker vorsätzlich gegen seine Ziele arbeitet, sollte er die Politik verlassen.
andreas
Super, auf diese Weise wird man die Statistik "rechter Uebergriffe" auch nach oben bringen.
Nun kann sich jeder Migrant bei Ablehnung oder anderen Problemen mit den Behoerden einen "Kartoffel-Nazi" suchen, den er so lange nervt bis der ihn dann "angreift"; und alles schoen vom Kollegen mit Handy mitfilmen lassen...
Nicht die Migranten (egal aus welchem Grunde sie kommen) sind das Problem, es sitzt in der Regierung.
Der Rechner
Die Rechtsbeuger in der Landesregierung von Brandenburg gefährden Leib und Leben der deutschen Bevölkerung.

Wann werden diese gemeinschädlichen Figuren verhaftet und eingeknastet?
Der Rechner
O-Ton Inka Gossmann-Reetz (SPD):

„Der Erlass schützt Opfer rechter Gewalt und sichert zudem die konsequente Strafverfolgung der Täter“.

+++++

1. Ein "Schutz vor rechter Gewalt" wird durch die Nichtabschiebung nicht herbeigeführt - die Gewalttat hat schließlich bereits stattgefunden. Vielmehr sind die nichtabgeschobenen solange sie sich in Deutschland aufhalten natürlich der Gefahr weiterer rechter Gewalttaten ausgesetzt. EIn wirksamer Schutz vor rechten Gewalttaten wäre vielmehr nur durch eine Durchführung der Abschiebung möglich, oder durch Schutzhaft.

2. Die „konsequente Strafverfolgung der Täter“ könnte ebenso durch eine Aussetzung der Abschiebung bis zur Verhandlung der Strafsache herbeigeführt werden - soweit es denn zu einer Anklageerhebung kommt . Außerdem sind EInvernahmen im Ausland per Rechtshilfe jederzeit möglich.

+++

Fazit: Schwachsinn im Quadrat - Dein Name ist Inka Gossmann-Reetz (SPD).
Olaf
Die nette Dame sollte dringend in den Pflegedienst zurück: dort kann sie täglich, ja stündlich Gutes tun! 89' hieß es doch: Stasi in den Tagebau -- diese kratzige Parallele ist nicht unbedingt falsch!
Denker
Was ist ein "rechter Gewalttäter"?

Ein Bürger, der sein Land verteidigt.
Diese Bundesregierung führt Krieg gegen das eigene Volk.
Claus
Mit einem zweifelhaften Vorstoß im Bleiberecht, werden abgelehnte Asylbewerber nicht mehr abgeschoben, wenn sie „Opfer rechter Gewalt“ wurden.

Da tut sich ein völlig "neues Geschäftsmodell" auf:

RENT A NAZI

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