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Geschätzte 10.000 schwarzafrikanische „Flüchtlinge“ bewohnen freiwillig Bretterverschläge und Container, es gibt weder Wasser noch Heizung, jedoch Friseure, Bordelle und Glücksspielhütten. Von hier aus versuchen die Illegalen unbemerkt in Lastwagen oder offen-aggressiv durch den Ärmelkanal-Tunnel nach Großbritannien zu gelangen.
Das Flüchtlingslager von Calais bringt die bizarrsten Erscheinungen der Flüchtlingsinvasion hervor.
Für die ersehnten Sozialleistungen verzichten die Migranten freiwillig auf hygienische Mindeststandards und leben unter für Europäer unwürdigsten Umständen, während selbsternannte Flüchtlingshelfer und linksradikale Menschenrechtsaktivisten umfangreiche Versorgungslieferungen an Nahrung und Medizin in das Lager organisieren. Nachdem die sozialistische Regierung jahrelang das Problem der ungezügelten Masseneinwanderung nach Kräften befeuert hat, wurde zur Eindämmung der Migranten ein Zaun um die Containersiedlung errichtet, Migranten erhalten aber mittels eines kostspieligen biometrischen Handflächenscans Zugang.
Der Vernachlässigung der äußeren Grenze folgt nun also die Errichtung tausender innerer Grenzen zur Abwehr der gewalttätigen Migranten in Calais: Die Einwohner von Calais haben nach zahllosen Übergriffen, Vergewaltigungen und Raubüberfällen immer wieder gegen das bedrohliche Lager demonstriert.
Der Ausbau privater Sicherheitsmaßnahmen ist zwecklos, die unbewaffneten Bürger sind dem Ansturm nicht gewachsen und erfahren am eigenen Leib die Folgen der staatlich gedeckten Masseneinwanderung. Zuletzt organisierten Lastwagenfahrer wegen der blinden Passagiere eine Blockade des gesamten Hafenverkehrs und machten so auf ihre Lage aufmerksam.
Nun schützt das Militär die Hafenzufahrt vor den aggressiven Einwanderern. In der Berichterstattung etablierter Medien werden stets nur die Lebensbedingungen der Migranten thematisiert, nicht aber das tägliche Leiden der französischen Einwohner der Stadt Calais.
Hintergrund: 2003 unterzeichneten England und Frankreich ein Abkommen zur vorgelagerten Grenze Großbritanniens an den Eingang des Eurotunnels auf der Südseite des Ärmelkanals: Frankreich gewährleistet die Sicherung des Zugangs, England beteiligt sich an den Kosten. Im Zuge eines möglichen „Brexit“ drohte der französische Wirtschaftsminister Emmanuel Macron im März der britischen Regierung mit der Einstellung aller Grenzsicherungsmaßnahmen!
Bei der Räumung werden die Migranten nun auf die umliegenden Departements zwangsverteilt. Da die Einwanderer allerdings weiterhin nach England reisen wollen, fliehen sie nun in die umliegenden Wälder und entziehen sich dem Zugriff durch die Sicherheitskräfte. Auch in den betroffenen Departements sind die Migranten nicht willkommen, denn eine Übernahme der Verantwortung für die handlungsunfähigen Lokalbehörden von Calais war nur durch erheblichen Druck der Staatsregierung in Paris erreicht worden.
Ob das Lager wirklich vollkommen geräumt wird und wie effektiv eingedenk möglicher schneller Neubesiedlungen die Schließung des Lagers sein wird, ist unklar. Fakt bleibt, daß sich das Ausmaß des Schadens durch die Migration mit der Räumung des „Jungle von Calais“ keineswegs beheben läßt. Bereits jetzt zeichnet sich eine Verlagerung der Migrationsströme über das benachbarte Belgien mit dem Hafen Zeebrügge ab.
Nur eine gemeinsame grundlegende Neuordnung der Flüchtlingspolitik mit dem Ziel der Remigration gewährleistet die Sicherheit Europas. Die Bürgerinitiative „Ein Prozent“ sieht sich in einem solidarischen Verbund mit den französischen Leidtragenden der Migrationswelle.
Hier ein aktuelles Video über die Vorstellungen und Erwartungen der 'Flüchtlinge' https://www.youtube.com/watch?v=bC7awPuEmls. Das mit den offerierten 670,00 € in dem Beitrag ist jedenfalls nicht wirklich grundlegend falsch, denn es handelt sich dabei um denjenigen Geldbetrag, den die Kommunen von der Bundesregierung ohne Nachweis für jeden 'Flüchtling' pauschal als Vorleistungszuschuß aktuell erhalten. Nach Anerkennung der Asylberechtigung wird dann an die 'Flüchtlinge' Hartz 4 gezahlt. Dieses beträgt aktuell € 404,00 für Lebenshaltung zuzüglich der anfallenden notwendigen Unterkunftskosten (Miete, Heizung, Ausstattung).