Seit 2017 klagt die Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) gegen ihre Nennung im Bundesverfassungsschutzbericht. In Berlin kam es am 12. November zu einem ersten Urteil. Wir hatten die Gelegenheit, mit dem ehemaligen IBD-Leiter Daniel Fiß das Urteil und seine politischen Implikationen in unserem Podcast „Lagebesprechung“ zu bewerten.
„Gesichert rechtsextrem“?
Der Vorwurf des „Rechtsextremismus“ begleitet die Identitäre Bewegung (IB) seit sie das erste Mal in Erscheinung trat. Damit verbunden ist ihre kontinuierliche Nennung im Verfassungsschutzbericht, beginnend mit dem Bericht für das Jahr 2016. Mittlerweile bezeichnet das Bundesamt für Verfassungsschutz die IBD als „gesichert rechtsextrem“, was ihm erlaubt, alle nachrichtendienstlichen Mittel (Überwachung, Abhörmethoden etc.) gegen die dezidiert gewaltfrei agierenden Aktivisten einzusetzen.
Der Hebel für dieses Vorgehen wird am ethnisch grundierten Volksbegriff angesetzt, den die IB vertritt. Ein Verständnis von „Volk“, das selbst in der BRD im ehemals gültigen Staatsbürgerrecht des ius sanguinis seinen Ausdruck und juristische Gültigkeit fand. Auch auf der Basis der bisherigen Judikatur hat sich die IBD daher seit nunmehr drei Jahren gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht und die Einstufung als „rechtsextreme“ Vereinigung mit zwei Verfahren vor den zuständigen Gerichten in Köln und Berlin gewehrt.
Entscheidung in Berlin
Bei der Klage in Berlin kam es nun zur Entscheidung und sie fiel erwartungsgemäß nicht gut aus. Wir haben mit Daniel Fiß, dem ehemaligen Leiter der Identitären in Deutschland und Hauptverwantwortlichen für die Prozeßführung, über das Urteil und die Dekonstruktion des deutschen Volkes gesprochen.
Zur neuen „Lagebesprechung“ geht es hier:
IB-Urteil in Berlin und die Dekonstruktion des deutschen Volkes – Daniel Fiss im Gespräch