Die uns am 18. März vom Europäischen Rat aufgezwungene Übereinkunft mit der Türkei zum Austausch von Flüchtlingen trifft Sachsen hart. Das hat eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Sebastian Wippel (AfD) ergeben.
Die im Rahmen dieses sogenannten Resettlementsprogramms nach Sachsen geführten Flüchtlinge sind für die dauerhafte Ansiedlung vorgesehen. Unmittelbar nach Einreise erhalten die „Resettlement-Siedler“ eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, die ggf. anschließend sogar verlängert wird.
Damit erhalten die Flüchtlinge auch die Erlaubnis, einer Arbeit nachzugehen und werden auf den deutschen Arbeitsmarkt losgelassen. Nicht zu vergessen, die Geldansprüche nach Sozialgesetzgebung und die Ansprüche auf weitere steuerfinanzierte Leistungen.
Geradezu skandalös ist die Tatsache, daß Sachsen an die Entscheidungen bezüglich des Verbleibs von Flüchtlingen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gebunden wird. Es ist keine weitere Überprüfung durch sächsische Behörden gestattet. Erneut sind die Menschen vor Ort nicht die Entscheidungsträger, sondern müssen sich übergeordneten Institutionen beugen. Dem Bürger kaum bekannt sind die Kosten des ganzen Spektakels:
Pro Flüchtling stellt das Land 10.000 Euro zur Verfügung.
Auf Antrag des CDU-Abgeordneten Georg Unland wurden überplanmäßige Ausgaben von bis zu 65,45 Millionen Euro beschlossen.