- Wir haben Klage gegen die Zensur unseres Computerspiels durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien eingereicht.
- Neben dem Inlandsgeheimdienst und der Polizei werden immer mehr staatliche Behörden gegen die patriotische Opposition in Stellung gebracht.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat unser Videospiel aus fadenscheinigen Gründen zensiert. Wir wehren uns gegen die Indizierung. Es geht wieder einmal um die Verteidigung der Meinungsfreiheit.
Es geht um unsere Grundrechte
Über die Hintergründe der Indizierungsentscheidung berichteten wir hier. Dass das Spiel zensiert wurde, weil es vermeintlich die „LGBTQIAK+-Community“ diskriminierte, ist ein Armutszeugnis für die Demokratie. Gleichzeitig offenbart die BPjM dadurch ihr totalitäres Potenzial: Jede patriotische Kritik an den herrschenden Verhältnissen wird unter dem Deckmantel des Jugendschutzes einfach zensiert.
Diese Umstände machen deutlich, worum es in dem Verfahren geht: um die Meinungs- und Kunstfreiheit, um die Grundrechte der rechten Opposition. Deshalb haben wir Klage gegen die Entscheidung der BPjM eingereicht.
Begründung der BPjM mangelhaft
Die Entscheidung der BPjM steht rechtlich auf tönernen Füßen. Sowohl formell als auch materiell strotzt sie vor erheblichen Mängeln. Insbesondere ist den Verantwortlichen die stringente Argumentation misslungen. Stattdessen verlassen sie sich auf eine laienhafte Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe wie der nach Par. 18 Abs. 1 Satz 1 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) erforderlichen „Geeignetheit zur sozial-ethischen Desorientierung“, die vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) geprägt wurde.
Besonders schwer wiegt jedoch die fortgesetzte ideologisch gefärbte Falschinterpretation durch die BPjM. In unserem Schriftsatz heißt es dazu: „Die Fehlinterpretation der BPjM zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Entscheidung, indem jeweils selektiv ein Element aus dem Spiel herausgegriffen wird, um einen Beweis zu liefern, die Macher des Spiels schürten Feindbilder. Dabei wird aktiv verkannt, dass es sich hierbei schlicht um überzeichnete Wiedergaben tatsächlicher Positionen der politischen Linken handelt, denen ein Spiegel vorgehalten wird.“
Auf dem linken Auge blind
Knapp vierzig Seiten zerpflücken die rein politisch motivierte Entscheidung der BPjM in allen Details. Der Ball liegt nun beim zuständigen Verwaltungsgericht. Es wird sich bald zeigen, ob die BPjM auch nach Ansicht der Verwaltungsrichter den Bogen überspannt hat oder ob ihre dürftige Argumentation mit deutschem Recht vereinbar ist.
Es ist erstaunlich, wie offensiv Behörden mittlerweile in den „Kampf gegen rechts“ einbezogen werden. Denn nicht nur die BPjM, sondern auch der Inlandsgeheimdienst oder die Finanzämter handeln aktiv nach politischen Vorgaben und legen dabei schon mal weltanschauliche Maßstäbe an.
So werden auf der einen Seite rechte Meinungen, die an den traditionellen und konstanten Institutionen wie Familie, Volk und Nation festhalten, kriminalisiert, während extreme Linke sich ihrer Narrenfreiheit erfreuen. Wer unverhohlen zu Gewalt und Militanz gegen imaginäre „Faschisten“ aufruft, kann mit dem Beifall der antifaschistischen „Zivilgesellschaft“ rechnen. Wer sich für den Rechtsstaat und für den Erhalt von Völkern und Nationen ausspricht, wird zum „Verfassungsfeind“ erklärt – und zum auch physischen Abschuss freigegeben.
Antidemokratisches „Deplatforming“
Die jüngste Zensurwelle (Videospiel, „Wir klären das!“, „Laut Gedacht“) bedeutet für uns einen Einschnitt. Doch wir sind vorsichtig optimistisch, dass der Rechtsstaat dieser antidemokratische Unsitte des „Deplatforming“ Grenzen aufzeigt. Falls nicht, droht eine weitere Erosion unserer Grundrechte.