- Das OLG Hamburg konstruiert in eine „Laut Gedacht“-Folge einen diskriminierenden Kontext und beschädigt damit die Meinungsfreiheit schwer.
- Folge: Auch wer die Wahrheit ausspricht, kann wegen „Diskriminierung“ belangt werden.
Das Hanseatische Oberlandesgericht macht deutlich: Kritik am Multikulti-Irrsinn wird nicht toleriert. Zur Not werden auch Fakten einfach übergangen. Nicht „Ein Prozent“ hat vor Gericht verloren, sondern die Meinungsfreiheit.
Gegenkultur: Konsens durchbrechen
„Laut gedacht“ ist aus der patriotischen Gegenkultur nicht mehr wegzudenken. Mit Humor und gelungenen Parodien gelingt es den beiden YouTubern Alex Malenki und Philip Thaler wöchentlich Zehntausende Fans zu unterhalten und mit Fakten zu versorgen. Mit seiner Entscheidung vom 23. März hat das OLG Hamburg jetzt die Grenzen der Meinungsfreiheit besonders eng ausgelegt.
Anstoß nimmt das Gericht an einer „Laut Gedacht“-Folge, in der u.a. die ungewöhnlich hohe Zahl der Kinder mit Behinderungen im Berliner Stadtteil Neukölln thematisiert wurde. Ursprünglicher Gegenstand des Rechtsstreits war eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung. Solche sind nach dem Urheberrechtsgesetz grundsätzlich untersagt. Allerdings sieht eine EU-Richtlinie Ausnahmen vor – etwa dann, wenn es sich erkennbar um eine Parodie handelt.
Was ist eine Parodie?
Maßgeblich für die Bewertung ist der unionsrechtliche Begriff der Parodie. Laut EU-Rechtsprechung bestehen die wesentlichen Merkmale einer Parodie darin, dass sie an ein bestehendes Werk erinnern, ihm gegenüber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen und einen Ausdruck von Humor oder eine Verspottung darstellen.
Ihre Grenzen findet die Parodie im Diskriminierungsverbot des Artikels 21 der EU-Grundrechte-Charta. Das Problem liegt auf der Hand: Wer entscheidet, wann eine Diskriminierung vorliegt und wann eine Parodie?
Kann Wahrheit diskriminieren?
Der Tenor des jüngsten Urteils liest sich wie ein Abgesang auf die kritische Meinungsfreiheit. Um die beanstandete parodistische Nutzung eines Ausschnitts aus einem Musikstück zu untersagen, mussten die Richter einen diskriminierenden Kontext konstruieren.
Laut Urteil liege die „benachteiligende Äußerung in der Verbindung der behaupteten vermehrten Ehe unter Cousins und Cousinen sowie einer damit einhergehenden behaupteten Entwicklung der Zahl der Behinderungen sowie der Behauptung fehlenden Wissens um die ‚Fakten‘“, da sich dieser Vorwurf pauschal auf Personen türkischer und arabischer Abstammung beziehe.
Bemerkenswert ist folgendes Zitat: „Hierbei [Vorliegen einer Diskriminierung] kommt es auch nicht darauf an, ob die Aussage zu den türkischen und arabischen ‚Gemeinden‘ im Berliner Stadtteil Neukölln erweislich wahr sind oder nicht.“
Das hat zur Folge, dass das humorvolle Aus- und Ansprechen unliebsamer Meinungen künftig nicht mehr unter den Begriff der Parodie fällt. Mit der Konstruktion einer Urheberrechtsverletzung wegen eines vermeintlich diskriminierenden Kontexts haben die Richter des OLG Hamburg der Meinungsfreiheit – womöglich beabsichtigt – einen Bärendienst erwiesen. Und das, obwohl zahlreiche Quellen des Establishments sogar starke Indizien dafür liefern, dass die Meinungsäußerung nicht aus der Luft gegriffen ist (z.B. hier, hier, hier).
In einem weiteren Absatz erklären die Richter, dass aufgrund der im Vergleich zum parodierten Werk niedrigeren Reichweite der Folge unsere Meinungsfreiheit hinter die Interessen des Urheberrechtsinhabers zurücktreten würde. Offen bleibt aber, wann die Reichweite einer Parodie hoch genug ist, damit sie nach Anschauung des Gerichts unter den Schutz des Paragrafen 24 des Urheberrechtsgesetz in Verbindung mit der Unions-Richtlinie 2001/29/EG fällt.
Gemeinsam gegen linke Zensur!
Wir haben immer wieder bewiesen, dass wir uns unsere Meinung nicht verbieten lassen. Das mussten linksextreme Brandstifter wie Jerome Trebing oder Staats-TV-Clowns wie Jan Böhmermann bereits leidvoll erfahren. Auch Facebook wird sich hier einreihen. Unsere Bürgerinitiative steht dabei stellvertretend für Millionen Patrioten, die dem linken Mainstream derzeit noch ausgeliefert sind. Unsere juristischen Erfolge sind ein wichtiger Bestandteil der wachsenden patriotischen Gegenkultur!
Derzeit laufen die Vorbereitungen für neue wegweisende Projekte. Außerdem steht der Mammutprozess gegen den US-Giganten Facebook an. Deshalb wollen wir keinen neuen Nebenkriegsschauplatz eröffnen. Sicherlich: Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgericht ist angreifbar, aber wir müssen uns zuvörderst um wirklich dringliche Probleme kümmern. Das sind wir Ihnen als unseren Förderern und Spendern schuldig. Deshalb steht die Verhinderung willkürlicher Löschungen von Facebook-Seiten für uns an erster Stelle.