Ansatzpunkt Gemeinnützigkeit: So geht es!

In einem offenen Brief an Kanzler Scholz beklagen sich rund 100 linke Vereine und Initiativen darüber, dass ihre Arbeit erschwert wird – im zunehmenden Maße wehren sich nämlich Betroffene gegen die undemokratischen Aktionen dieser Vereine. Diese Organisationen fürchten nun um ihre lukrative Gemeinnützigkeit und fordern eine Gesetzesänderung, um den „Kampf gegen rechts“ fortsetzen zu können. Es ist an der Zeit, diese patriotische Selbstverteidigung auszuweiten und eine mögliche Änderung der Gesetzeslage zu unseren Gunsten zu nutzen. Wir zeigen euch, wie das funktionieren könnte.

Hintergrund

Worum geht es bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit? Ziel ist es, im Kampf David gegen Goliath intelligent und effektiv zurückzuschlagen. Das mächtige Kartell aus Politik, Medien und „Zivilgesellschaft“ finanziert seinen Kampf gegen Andersdenkende aus Steuermitteln. Der Status „gemeinnützig“ erlaubt es diesen Vereinen, u. a. Spendenquittungen auszustellen und von Steuerbefreiungen zu profitieren.

Grundlagen der Gemeinnützigkeit

Wer kann gemeinnützig sein?

  • Eingetragene und nicht eingetragene Vereine
  • Stiftungen
  • Gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
  • Selten: Gemeinnützige Aktiengesellschaften

Das bedeutet, dass ihr euch nicht nur Vereine, sondern auch gemeinnützige Firmen anschauen könnt. Über die Gemeinnützigkeit entscheidet das örtliche Finanzamt. Genau bei diesem Finanzamt könnt ihr eure Anzeige mit den möglichen Gründen zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit anonym oder als Bürger einreichen.

11 Gründe für den Verlust der Gemeinnützigkeit

  1. Die Satzung entspricht nicht den Anforderungen der Finanzverwaltung
  2. Mitglieder erhalten Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft (außer bei Ausnahmen wie Weihnachtsfeiern oder Verpflegung)
  3. Einnahmen und Ausgaben werden nicht ordnungsgemäß in der Buchhaltung erfasst (Schwarze Kassen)
  4. Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung werden missachtet
  5. Zu hohe Beiträge – die Mitgliedschaft muss erschwinglich sein
  6. Verlustausgleich im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit ideellen Mitteln
  7. Vorstand erhält Vergütungen ohne Satzungsgrundlage
  8. Gefälligkeitsspendenbescheinigungen
  9. Nichtabführen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  10. Verfolgen von satzungsfremden Zwecken
  11. Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnun

Die letzten beiden Punkte sind für uns entscheidend. Wenn Sport- oder Kulturvereine auf den politischen Anti-rechts-Zug aufspringen, kann dies zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Auch die Zusammenarbeit mit Linksextremisten oder das Teilen ihrer Thesen könnte die Gemeinnützigkeit bedrohen.

Bewertungskriterien für Vereine (laut Bundesfinanzhof)

  • Geistige Offenheit
  • Kein politischer Aktivismus (politische Meinungen sollen nicht durchgesetzt werden)
  • Parteipolitische Neutralität (keine Abhängigkeiten, Nähe oder Verstrickungen)
  • Objektive und sachlich fundierte Argumentation
  • Tätigkeit im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung

Grundsatz: Politik ist nicht gemeinnützig. Entscheidend ist, ob die politischen Aktivitäten zur Verwirklichung des gemeinnützigen Zwecks dienen.

Folgen des Verlustes der Gemeinnützigkeit

  • Rückwirkende Versteuerung bis zu 10 Jahren (Umsatzsteuer, Ertragssteuer usw.)
  • Rückzahlung von öffentlichen und privaten Zuschüssen
  • Persönliche Haftung der Verantwortlichen (Vorstand oder Geschäftsführer)
  • Pflicht, gegen handelnde Personen vorzugehen
  • Kein Ausstellen von Spendenbestätigungen
  • Verlust von Privilegien, wie der Nutzung öffentlicher Einrichtungen

So geht ihr vor

Um Vereine und Organisationen an ihren Satzungszweck zu erinnern, sammelt ihr Informationen über deren politischen Aktivismus. Dokumentiert die satzungsfremden Tätigkeiten der Organisation. Beispielsweise stützte sich der Bundesfinanzhof im Fall von Attac allein auf Aussagen der Vereins-Homepage.

Wenn ein Sportverein gegen Andersdenkende hetzt oder zu linken Demos aufruft, liegt ein Ansatzpunkt vor. Belegt parteipolitische Verbindungen, da gemeinnützige Vereine politisch neutral sein müssen. Nutzt das Vereinsregister oder bei anderen Rechtsformen das Handelsregister, um Verstrickungen von Personen und Strukturen offenzulegen.

Was können wir erreichen?

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit muss nicht das alleinige Ziel sein. Ein Brief vom Finanzamt nach einer fundierten Anzeige reicht oft aus, um gemeinnützige Organisationen an ihren Satzungs- und Gründungsauftrag zu erinnern. Vielleicht setzt sich so die parteipolitische Neutralität durch und fördert einen offenen demokratischen Austausch. Zudem können dadurch verkrustete Strukturen und der linksgrüne Filz aufgebrochen werden. Jeder Vereinsvorsitzende wird es sich zweimal überlegen, ob er den nächsten zweifelhaften Aufruf gegen Andersdenkende unterzeichnet.

Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Gemeinnützigkeit nicht für politische Zwecke missbraucht wird.

Warum ändert die Ampel-Regierung das Gesetz nicht einfach?

Schon als Bundesfinanzminister hatte Olaf Scholz Bedenken, dass sich nach einer Gesetzesänderung auch rechte Vereine darauf berufen und ebenfalls die Gemeinnützigkeit beantragen und einklagen könnten.

Abhilfe schafft nur eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Aber hier würden rechte Akteure einfach zu einem bewährten Trick der millionenschweren linken Fördermittelstrukturen greifen: Man würde Vereine gründen, die nur den angestrebten politischen Zweck erfüllen und sonst in keiner Weise tätig sind.

Wir beobachten diese linken bis offen linksextremen Strukturen seit Jahren und sehen gute Chancen, dass rechte Vereine nach einer angestrebten Gesetzesänderung ebenfalls in den Genuss einer Förderung durch die Gemeinnützigkeit kommen könnten.

So hat der Aufruf der hundert linken Vereine an den Kanzler zwei gute Seiten. Zum einen sind viele rechte Aktivisten auf eine Methode aufmerksam geworden, die mit etwas Fleiß von jedem Bürger mit Internetanschluss erledigt werden kann. Zum anderen setzen linke Vereine eine linksliberale Bundesregierung unter Druck, ein Gesetz zu ändern, welches auch dem patriotischen Vorfeld nützen könnte.


Hilfreiche Quellen:

Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestag: Verlust der Gemeinnützigkeit eines Vereins wegen politischer Betätigung oder Verletzung der Rechtsordnung

Bundesfinanzhof: Gemeinnützigkeit und politische Betätigung, Beschluss vom 10. Dezember 2020, V R 14/20

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