- Oft vermutet, jetzt belegt: Die wechselseitige Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und linken/linksextremen Akteuren.
- Eine Landtagsanfrage und ein Parlamentsgutachten bestätigen die unglaublichen Vorwürfe.
- Im Visier sind Asylkritiker, Rechtspopulisten und rechte Demokraten.
Ein weiterer Skandal holt den glücklosen Noch-Ministerpräsidenten Woidke (SPD) ein. Direkt von seinem Amtssitz wird ein unübersichtliches Netzwerk von linken bis offen linksextremen Strukturen gesteuert und finanziert (hier mehr dazu). Jetzt kam durch die AfD ans Licht, dass der Verfassungsschutz Informationen von den steuergefütterten Teilen dieses undemokratischen Netzwerkes zugesteckt bekommt und ebenso Informationen mit den Akteuren linker Strukturen teilt.
Kurz gesagt: Der Staat schafft und finanziert Strukturen, die den „Kampf gegen rechts“ führen, wo staatlichen Stellen wegen des Neutralitätsgebotes die Hände gebunden sind. Dazu versorgt das Land Brandenburg staatsferne ideologische Gruppen mit Informationen des politischen Inlandsgeheimdienstes und nimmt Informationen von diesen entgegen. Im Visier sind explizit Rechtspopulisten, Asylkritiker und patriotische Demokraten.
Weitergabe von Daten belegt und bestätigt
Ausgangspunkt für den Skandal war eine Anfrage der AfD. Wie nebenbei heißt es dort:
„Anlassbezogen können zudem Informationen, welche die Koordinierungsstelle über das Konzept ‚Verfassungsschutz durch Aufklärung‘ erworben hat, auch mit Akteuren aus dem Beratungsnetzwerk oder Kooperationspartnern erörtert werden.“
Das sogenannte Beratungsnetzwerk in Brandenburg ist weitverzweigt und besteht neben den üblichen staatlich bezahlten Einpeitschern auch aus einem sogenannten Aktionsbündnis, in dem sich die Anti-Rechts-Gruppen aus der Fläche sammeln. Zudem musste eingestanden werden, dass es einen regelmäßigen Austausch zwischen dem Verfassungsschutz und der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ gibt. Dort, bei der Koordinierungsstelle, die wiederum direkt dem Ministerpräsidenten unterstellt ist, laufen alle Fäden zusammen. Von hier werden alle Organisationen zentral gesteuert und jährlich mit Förderungen in Millionenhöhe versorgt.
Aufgrund dieser Enthüllungen wurde eine Einschätzung des Parlamentarischen Beratungsdienstes zu diesem Informationsaustausch angefordert, die jetzt vorliegt. Die Ausarbeitung stellt fest, dass nach derzeitigen brandenburgischen VS-Gesetzen ein Informationsaustausch des staatlichen Netzwerkes „Tolerantes Brandenburg“ und seiner weitverzweigten Mitglieder rechtlich möglich ist, wenn es um Daten zu Privatpersonen geht.
Bei juristischen Personen und Personenzusammenschlüssen sieht der Parlamentarische Beratungsdienst gesetzliche Hindernisse. Das bedeutet, im Sitz des Ministerpräsidenten und in den Städten und Gemeinden von Brandenburg tauschen sich ungestraft Geheimdienstler und Anti-Rechts-Ideologen über Daten von Dissidenten aus. Ein System, das an die Methoden der Stasi erinnert. Doch es kommt noch besser.
Linksextremisten dürfen Teil des Netzwerkes gegen Extremisten sein
Linksextreme und ihnen nahestehende Personen und Fördermittelempfänger können in Brandenburg Teil der Demokratieförderung sein. Grund dafür ist eine Änderung des Artikel 7a Landesverfassung, die sogenannte „Antirassismus-Novelle“. Sie macht möglich, dass jeder, der „gegen rechts“ aktiv ist, Teil dieses obskuren Bündnisses sein kann. Konkret heißt es in einer weiteren Ausarbeitung des Parlamentarischen Beratungsdienstes:
„Zusammenwirken mit ‚linksradikalen oder linksextremistischen‘ Vereinigungen
Wie bereits dargestellt, ist Art. 7a LV zwar nicht ausschließlich staatsgerichtet, sondern dient auch der Stärkung und Einbindung gesellschaftlicher Kräfte in den Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Die Verfassungsnorm bindet aber die privaten Dritten nicht, wie die Grundrechte den Staat, in ihrer Betätigung [...]. Ebenso wenig, wie in der parteipolitischen Tätigkeit privater Dritter ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot liegt […], stellt eine (etwaige) Kooperation privater Dritter mit linksradikalen oder -extremistischen Vereinigungen einen Verstoß gegen Art. 7a LV dar. Daran ändert sich aus den oben [...] dargelegten Gründen auch durch eine staatliche Förderung der privaten Dritten nichts.“
Hier zeigt sich, wie der angebliche Einsatz für Toleranz und gegen Rassismus genutzt wird, um Linksextremisten zu hofieren und sie offiziell in die staatliche „Demokratieforderung“ zu integrieren.
Finanzielle Förderung und geheimdienstliche Informationsgewinnung
Einer Informationsgewinnung mit Daten über Andersdenkende ist aus Sicht des Parlamentarischen Beratungsdienstes kein Problem. Selbst dann, wenn sie durch landesweite Strukturen erfolgt, die eigentlich der Demokratieförderung dienen sollten. Das alles findet im Amtssitz des Ministerpräsidenten statt, wo die Daten auch noch an den Inlandsgeheimdienst weitergegeben werden.
Natürlich funktioniert das auch umgekehrt, also wenn der Geheimdienst etwas vom Netzwerk „Tolerantes Brandenburg“ wissen möchte. Dazu heißt es:
„Die Übermittlung durch die Mitglieder des Beratungsnetzwerks auf das Betreiben der Verfassungsschutzbehörde an diese kann als offene Informationserhebung gemäß § 6 Abs. 2 BbgVerfSchG zulässig sein, wenn über die Freiwilligkeit der Übermittlung keine Zweifel bestehen.“ Und weiter: „Die Übermittlung von durch die Verfassungsschutzbehörde nicht nachgefragten Daten begegnet keinen rechtlichen Bedenken.“
Staatliche Fördermittelempfänger und Berufsfunktionäre der simulierten Zivilgesellschaft kann der Verfassungsschutz nach Belieben ausquetschen, wenn dies „freiwillig“ passiert. Wie diese Freiwilligkeit ernsthaft kontrolliert werden soll, bleibt fraglich. Wenn die Anti-Rechts-Kämpfer, die am Tropf der Steuermittel hängen, von sich aus Daten an den politischen Inlandsgeheimdienst senden, dann bestehen bisher für das Land Brandenburg keine rechtlichen Probleme. Leider wurde die politisch-moralische Dimension dieses Skandals durch die Fachleute im Brandenburger Landtag nicht beleuchtet. Hier bieten sich ausreichend Ansatzpunkte für die außerparlamentarische und parlamentarische Opposition.
Öffentlichkeit & Politik über politischen Missbrauch informieren!
Oft wird das Fördernetzwerk in Brandenburg, das direkt dem Ministerpräsidenten unterstellt ist, als einmalig bezeichnet. Hoffen wir, dass dem so ist. Denn die Methoden, die in Brandenburg praktiziert werden, erinnern an die Unterdrückung von Regierungskritikern in der DDR. Der wegen seines politischen Missbrauchs durch die Altparteien in die Kritik geratene Verfassungsschutz verkommt weiter zum Werkzeug gegen Andersdenkende. Wer dies vorher nicht glauben wollte, hat es im Fall von Brandenburg nun Schwarz auf Weiß.
Nun muss durch Parlamentarier in allen Bundesländern geprüft werden, ob diese skandalöse Praktik auch anderswo angewandt wird. Als Bürger können wir Abgeordnete darauf hinweisen und Umfeld und Öffentlichkeit über diesen politischen Missbrauch des Inlandgeheimdienstes und seine Verstrickungen mit dunkelroten Ideologen informieren.
Weitere „Ein Prozent“–Recherchen zum Thema Verfassungsschutz finden Sie hier.