Was taugt der Verfassungsschutz noch?

Jetzt hat es ihn selbst erwischt – der Verfassungsschutz (VS) ist offiziell eine „verfassungsfeindliche Bestrebung“: Der Inlandsgeheimdienst wird von den Regierenden in Bund und Ländern für die eigenen Zwecke missbraucht, das wurde in den letzten Jahren überdeutlich. Es geht nicht mehr darum, das Grundgesetz gegen seine Feinde zu verteidigen, sondern darum zu spalten, zu brandmarken, zu bespitzeln und die Opposition ihrer Grundrechte zu berauben. Damit schaden die VS-Behörden der Demokratie und verstoßen gegen die Werte des Grundgesetzes, die sie vorgeben zu verteidigen.

Eine unabhängige Gruppe aus Parlamentariern, Rechts- und Politikwissenschaftlern und einem Staatsrechtler hat sich die Arbeit des politischen Inlandsdienstes vorgenommen und kommt zu einem vernichtenden Urteil.

Von der Politik gesteuert

Während der Migrationskrise seit 2015 und den massiven Bürgerprotesten überall im Land hat die Politik dazugelernt und den Verfassungsschutz in Bund und Ländern umgebaut. Ziel ist es u.a. nun, politische Gruppen und Personen, die sich innerhalb des demokratischen Meinungsspektrums des Grundgesetzes bewegen, zu beobachten, zu diffamieren und auf sie einzuwirken. Am Beispiel der AfD lässt sich wunderbar beobachten, wie die Inlandsgeheimdienste aktiv Politik machen, statt politische Akteure zu beobachten und über tatsächlich verfassungsfeindliche Bestrebungen zu berichten.

Wie dieser Einfluss der Regierungsparteien aussieht, wird an vielen verschiedenen Stellen deutlich. Nicht nur durch den Wechsel an der Spitze des Bundesamtes für Verfassungsschutz, bei dem Thomas Haldenwang durch Angela Merkel installiert wurde, um das zu tun, was sein Vorgänger aus Respekt vor geltenden Gesetzten nicht getan hat.

Auch in den Landesämtern wird unmittelbar Druck ausgeübt. So kamen die Beobachtungen der ersten Landesverbände der Jungen Alternative (JA) in Bremen und Niedersachen nur durch direkten Druck der SPD-Innenminister zustande. Parteipolitik und das Sichern von Mandaten stehen heute anscheinend über dem Schutz der demokratischen Grundrechte. Das sind nur zwei von unzähligen Bespielen dafür, wie der Verfassungsschutz zum direkten Handlanger der Politik wurde.

Klartext: Eine Absage an den Verfassungsschutz

Fehlende Kompetenz, überall

Wie Politfunktionäre den Verfassungsschutz missbrauchen, kann man auch in Thüringen beobachten. Dort wurde mit Stephan Kramer 2015 ein Mann Chef des Amtes für Verfassungsschutz, dem bis heute die vorgesehene Eignung dafür fehlt, was man der Arbeit des Amtes in Thüringen auch anmerkt.

Möglich wurde diese Fehlbesetzung durch den Ministerpräsident der LINKEN, Bodo Ramelow, und seine Koalition aus Linkspartei, Grünen und SPD. Der SPD-Mann Kramer wurde trotz offener Interessenkonflikte, wie seiner Mitgliedschaft im Stiftungsrat der antidemokratischen Amadeu Antonio Stiftung, Chef der Geheimdienstler im Freistaat. Derzeit sind die ersten Absatzbewegungen beim Thüringer VS-Chef erkennbar. Für Ramelows linke Minderheitenkoalition läuft es derzeit nicht so gut und auch Kramers Stuhl wackelt. So wollte der studierte Sozialpädagoge (!) Kramer für die SPD in den Bundestag einziehen, zog jedoch seine Kandidatur aufgrund des Drucks vonseiten der patriotischen Opposition zurück.

Wie praktisch, dass er nun als VS-Chef auch weiterhin die politische Konkurrenz aktiv mit allen Mitteln des Staates bekämpfen kann. In jedem Staat mit funktionierender Demokratie wäre eine solche Vermischung zwischen Parteipolitik, Geheimdiensten und der Staatsgewalt nicht möglich – in der Bundesrepublik schon.

Totale Intransparenz – außer für linientreue „Journalisten“

Neben der belegten Vereinnahmung durch Regierungsparteien gibt es noch weitere Gründe für die Einstufung der Verfassungsschutzbehörden als „verfassungsfeindlich“. Der Verfassungsschutz arbeitet für Betroffene fast komplett intransparent. Es geht nicht darum, dass ein Geheimdienst seine Arbeitsweise, Techniken und Quellen offenlegen soll, sondern darum, dass Opfer sich nicht wehren können.

So kann irgendein VS-Funktionär ganze Gruppen und Organisationen per Pressemitteilung oder nebenbei auf einer Pressekonferenz zu einem „Beobachtungsobjekt“ erklären, aber weitere Informationen gibt es nicht. Dabei helfen den Geheimdienstlern die fehlerhaften Verfassungsschutzgesetze in Bund und Ländern, die nur Einzelpersonen Auskünfte über gespeicherte Daten und Erkenntnisse gestatten, aber keinen Vereinen, Gruppen oder Parteien. Betroffene Gruppen sind faktisch wehrlos und müssen lange klagen, um überhaupt zu erfahren, warum die politische Staatssicherheit sie ins Visier genommen hat.

Ob die Beobachtung durch den VS überhaupt rechtens ist, erfahren die Betroffenen auch nicht. Diese Feststellung muss erstritten werden – im Zweifelsfall in 17 verschiedenen Verfahren gegen alle Landesbehörden und das Bundesamt. Da kommen horrende Summen zusammen.

Wer aber immer – vorbei an allen rechtsstaatlichen Vorgaben – gut informiert ist, das sind ausgewählte „Journalisten“. So muss sich beispielsweise die AfD immer wieder gegen Vorwürfe der „Verfassungsfeindlichkeit“ durch den Verfassungsschutz wehren, ohne die Grundlagen der Vorwürfe selbst zu kennen, während die internen und „geheimen“ Unterlagen bereits einigen Medienvertretern vorliegen. Diese Form der politischen Öffentlichkeitsarbeit abseits der gesetzlichen Aufgaben des VS hatte bereits juristische Konsequenzen und wird auch von einigen etablierten Journalisten offen kritisiert.

Die Arbeit des VS: fehlerhaft, unprofessionell, mit zweifelhaften Quellen

Wenn über die Medien, wie hier, Unterlagen des Verfassungsschutzes an die Öffentlichkeit gelangen, dann zeigt sich ein verheerendes Bild von der Arbeit der Ämter. Gutachten werden nicht aus der zwingend notwendigen juristischen Perspektive erstellt, sondern aus einer politischen. Wenn die Faktenlage dünn ist, dann müssen auch Meinungsäußerungen als angebliche „Beweise“ herhalten, obwohl sie definitiv vom Grundgesetz gedeckt sind.

Dass die angeblichen Beschützer unserer Verfassung hier fachlich nicht unterscheiden können, was unter die Meinungsfreiheit fällt und was nicht, ist ein Armutszeugnis für die Dienste. Aber auch die bereits erwähnten Auskünfte durch den VS zeigen, wie schlampig und fehlerhaft die Ämter arbeiten. Teilweise werden – wie selbstverständlich – Linksextreme als Quellen durch den VS herangezogen.

Seit einiger Zeit begleiten wir Betroffene, die sich Auskünfte beim Bundesamt und den Landesbehörden einholen – wie das funktioniert, erfährt man hier. Die zur Verfügung gestellten Antworten zeigen, dass viele Daten, die der VS hortet, schlichtweg falsch sind und gelöscht werden müssen. So wurde Betroffenen etwa unterstellt, Mitglieder in Organisationen zu sein, denen sie nachweislich nie angehörten, oder bei Veranstaltungen gewesen zu sein, an denen sie nachweislich nie teilgenommen haben.

Wenn man bedenkt, welche Folgen eine Beobachtung für bestimmte Berufsgruppen hat bzw. welche tiefgreifenden rechtlichen Konsequenzen (z.B. Entzug des Waffenscheins o.ä.) diese mit sich bringt, dann ist es erschreckend, wie dilettantisch die Dienste vorgehen.

VS – kein „Verdachtsfall“ mehr, sondern „gesichert verfassungsfeindlich“

Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2017 ist verfassungsfeindlich, wer gegen die zentralen Grundprinzipien der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ (FDGO) verstößt. Diese zentralen Grundprinzipien sind die Würde des Menschen nach Art. 1 Abs. 1 GG, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip.

In diesem engen Rahmen muss der Verfassungsschutz Bewertungen vornehmen und selbst bewertet werden. Das BVerfG-Urteil wurde notwendig, weil die VS-Behörden immer willkürlicher mit dem Begriff der Verfassungsfeindlichkeit umgegangen sind. Führende Rechtswissenschaftler haben gewarnt, dass immer mehr Positionen plötzlich als „extremistisch“ gelten könnten und sich die Meinungsvielfalt auf den politischen Mainstream verengtMehr zu diesem Themenkomplex.

Deshalb müssen die VS-Behörden heute belegen, dass jemand gegen diese drei zentralen Grundprinzipien verstößt, um als Verfassungsfeind zu gelten. Dabei sind argumentativ massive Verbiegungen erforderlich, um „Verdachtsfälle“ oder „Beobachtungen“ zu rechtfertigen. Wie bereits erwähnt wird nicht rein rechtlich, sondern politisch argumentiert.

Würde man die gleichen Kriterien verwenden, die der Verfassungsschutz bei der Bewertung der AfD verwendet, dann ist der Verfassungsschutz ganz klar verfassungsfeindlich.

Auf die mehrfachen Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip wurde oben eingegangen.

Auch die Verstöße gegen das Demokratieprinzip sind vielseitig. Am schwersten wiegt, dass sich der Verfassungsschutz für die Zwecke der Parteipolitik missbrauchen lässt, nachweislich vor parteipolitischem Druck einknickt und die Gewaltenteilung im Staat langsam auflöst. Er untergräbt die besondere Rolle, die das Grundgesetz den Parteien zuschreibt und verstößt gegen den für eine Demokratie essenziellen Minderheitenschutz: Er behindert bewusst und gewollt die gleichberechtigte Teilnahme aller Bürger am Prozess der politischen Willensbildung – die Grundlage des Demokratieprinzips.

Laut dem maßgebenden BVerfG-Urteil definiert sich die Menschenwürde so: „Die Garantie der Menschenwürde umfasst insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität sowie die elementare Rechtsgleichheit.“

Den Kampf für die Wahrung der Identität, die nicht nur aus individualistischer Perspektive zu begreifen ist, diffamieren die VS-Behörden bereits als Verstoß gegen die Verfassung – ohne dass dies durch die Rechtsprechung gedeckt würde. Auch die elementare Rechtsgleichheit wird durch den antidemokratischen „Kampf gegen rechts“ verletzt. Denn auch, wenn der politisch-mediale Mainstream dies anders sieht: „rechts“ ist ein legitimer Teil des demokratischen Meinungsspektrums, den das Grundgesetzt schützt. Dass die Dienste nun rechte Demokraten ins Visier nehmen und mit deren linken bis linksextremen Feinden zusammenarbeiten (zwei Beispiele aus Sachsen-Anhalt und Brandenburg), sind eindeutige Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundpfeiler.

Die richtige Antwort auf eine VS-Beobachtung

Laut einer Umfrage von Infratest Dimap vertrauen nur noch 51 Prozent der Deutschen dem Verfassungsschutz. In Ostdeutschland sind es sogar nur 42 Prozent (Quelle). Kein Wunder, angesichts der hier präsentierten Fakten. Der Verfassungsschutz wurde systematisch in einen Regierungsschutz umgebaut. Er hat für viele Menschen jede Glaubwürdigkeit und Legitimation verloren. Man bemüht sich von Seiten des Verfassungsschutzes noch die Unterschiede zur Stasi zu belegen, doch diese verschwimmen immer mehr.

Diese Beispiele, von denen es noch weitaus mehr gibt, belegen, dass die VS-Behörden ihren eigenen Kriterien nicht gerecht werden und massiv von Parteipolitik geprägt sind. Durch sein dilettantisches Handeln untergräbt der Geheimdienst selbst aktiv das Vertrauen des Volkes, d.h. des Souveräns, in den Staat. Doch anstatt dieses Vertrauen durch seriöse und sorgfältige Arbeit wieder aufzubauen, führt man unter Haldenwang eine neue „Extremismus“-Kategorie ein: die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“.

Wenn jemand versucht, mit der Beobachtung durch diesen korrumpierten Verfassungsschutz zu argumentieren, dann bietet dieser Text genügend Fakten, um das Urteil des Inlandsgeheimdienst ernsthaft anzuzweifeln. Denn:

Das Urteil des Verfassungsschutzes ist inhaltlich fraglich, wertlos, politisch gesteuert und verstößt gegen die Grundgedanken unserer Verfassung.

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Kommentare (1)

Atze Otze
Ja, so einfach ist das. Warum kapiert die AfD das nicht ? Meuthen gehört endlich im hohen Bogen aus der AfD geschmissen. Unverzügliche Remigration der vormodernen Kultuten aus Europa.

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