Maßnahmenkatalog gegen Wahlbetrug

Bei der Wahlbeobachtung der Bundestagswahl am 24. September haben wir gemeinsam viel erreicht. Wir haben mehr als 14.000 Bürger mobilisiert und Tausende Wählerstimmen gerettet. Am Wahltag bearbeiteten wir 1.000 Kontaktanfragen am Telefon, per E-Mail, per Facebook und Twitter. Erfreulicherweise auch von vielen Menschen, die zuvor noch nie mit patriotischen Gruppen in Kontakt standen und am Wahltag Unterstützung brauchten. Jetzt geht die Bundestagswahl vielleicht in die zweite Runde. Wir Wahlbeobachter sind bereit. Doch zuvor muss die Politik ihre Hausaufgaben machen und dafür sorgen, dass ein erneuter Wahlgang korrekt ablaufen kann.

Wir zeigen Ihnen, welche Regelungen in den Landes- und Bundesgesetzen konkretisiert oder geändert werden müssten, um die Wahlen in Deutschland endlich sicherer und demokratischer zu machen. In Zeiten knapper politischer Mehrheiten sollte dies eigentlich selbstverständlich sein und nicht der Aufforderung durch „Ein Prozent“ bedürfen.

Betrug unmöglich machen – Transparenz schaffen

Ausweispflicht

Viele Menschen haben nicht verstanden, warum sie ohne Identitätsnachweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) wählen konnten. So war es in einigen Fällen möglich, mit gestohlenen Wahlbenachrichtigungen zu wählen. Bürger, die ihre Kreuze machen wollten, hatten laut den Wählerlisten schon gewählt. Die Kommunen sperrten sich bei der Aufklärung. Notwendige Änderung: Wählen nur mit einem Personaldokument.

Schreibgeräte

Es sollten verpflichtend Schreibgeräte ausliegen, die permanente Kreuze hinterlassen. Das würde der Unsicherheit der Wähler entgegenwirken. Zudem müssen auch selbst mitgebrachte permanente Stifte akzeptiert werden. Bei der letzten Bundestagswahl wurde das einigen bayerischen Wählern untersagt. Die Stimmzettel sollten als ungültig gewertet werden, weil angeblich das Wahlgeheimnis verletzt wurde. Solch ein Blödsinn darf nicht durch missverständliche Angaben des Wahlleiters gefördert werden. Es braucht klare Regelungen. Hier reicht ein Hinweis des Bundeswahlleiters und der Landeswahlleiter.

Versiegelte Urnen

Es hat sich die Unsitte eingeschlichen, dass Wahlurnen nicht mehr versiegelt, sondern nur mit einem Schloss gesichert werden. Das muss geändert werden: Urnen müssen zwingend versiegelt werden.

Keine Bürger aussperren

Immer wieder bekommen wir Meldungen, dass Bürger nach dem Ende des Wahlgangs für bis zu 30 Minuten aus dem Wahllokal verwiesen werden. Viele Wahlvorstände verstehen das „Schließen des Wahllokals“ falsch und sperren die Menschen unrechtmäßig aus. Der Wahlgang und das Wahllokal können offiziell geschlossen werden, ohne Bürger auszuschließen. Kein Wahllokal darf für Beobachter verschlossen sein.

Orte der Briefwahl veröffentlichen

Oft machen Gemeinden aus den Orten der Auszählung und der Anzahl der Auszählungsstellen der Briefwahl ein Staatsgeheimnis. Dabei müssten diese Orte der Briefwahl verpflichtend durch die Gemeinden veröffentlicht werden, um eine Beobachtung zu ermöglichen. Hier bedarf es einer Veröffentlichungspflicht.

Neues Briefwahlsystem

Eine größere politische Baustelle ist ein neues Briefwahlsystem. Die zahlreichen Vorfälle bei den letzten Wahlen haben gezeigt, dass unser bisheriges Briefwahlsystem zu unsicher ist. Jeder kann derzeit mit einer gestohlenen Wahlbenachrichtigung für andere wählen.

Es braucht entweder ein System, das sicherstellt, dass nur die richtigen Empfänger die verschickten Unterlagen erhalten, oder eine vorherige Wahl, die an verschiedenen Orten möglich ist, damit die Identität der Wähler überprüft werden kann.

Einheitliche Regeln schaffen

Wahlwerbung vor den Wahllokalen

Die Regeln zur Wahlwerbung vor Wahllokalen legen die Gemeinden bislang selbständig fest. Es fehlt hier an Einheitlichkeit, um Missbrauch zu verhindern und Wahlvorständen eine wirkliche Handhabe zu geben. Bisher verstoßen vor allem die Altparteien gegen diese Regeln. Sie wissen, dass die Parteikollegen in den Rathäusern und Verwaltungen die Füße stillhalten werden. Der Abstand von Wahlwerbung zu Wahllokalen muss landesweit oder sogar bundesweit geregelt werden.

Beobachtung der Auszählung

Immer wieder werden Wahlbeobachter an ihrer Tätigkeit gehindert. Sie werden von Orten der Auszählung ferngehalten oder mit absurden Abstandsregeln belegt, die gegen die Bundeswahlordnung verstoßen. Hier müssen die Parlamente tätig werden und die Rechte der Bürger schützen und verteidigen. So wäre es hilfreich, wenn Wahlbeobachter zur Stärkung ihrer Position die Ergebnisse von parlamentarischen Anfragen mit ins Wahllokal nehmen könnten.

Dokumentation der Ergebnisse

In zahlreichen Wahllokalen wurde bei der letzten Bundestagswahl gegen die Bundeswahlordnung verstoßen. Ergebnisse wurden nicht verkündet. Auch wurden Bürger an der Dokumentation der Schnellmeldungen gehindert. Die Wahlleiter agitierten sogar gegen dieses Recht auf die Öffentlichkeit der Wahl. Fehler blieben dadurch unentdeckt. Die Politik muss darauf drängen, dass Wahlvorstände besser geschult werden und Wahlleiter die Beobachtungen nicht sabotieren.

Veröffentlichung der Ergebnisse

Die Ergebnisse der einzelnen Wahllokale müssen zwingend veröffentlicht werden. Wenn es private Initiativen wie „Wahlmission“ schaffen, die Ergebnisse der einzelnen Wahllokale zu sammeln und zu veröffentlichen, dann muss dies im 21. Jahrhundert auch von staatlicher Seite gelingen. Die Gemeinden oder die Landeswahlleiter müssen die Ergebnisse der einzelnen Wahllokale schnellstmöglich, also mindestens zwei Tage nach der Wahl, veröffentlichen, um Recherchen zu ermöglichen und den Bürgern einen Überblick zu geben.

Viel zu tun

In Deutschland ist alles bis ins kleinste Detail durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Nur bei der Sicherung unserer demokratischen Wahlen herrscht ein Chaos und vielerorts Unsicherheit. Die Folgen sind Fehler, Vertrauensverlust und die Möglichkeit zum Wahlbetrug.

Die Parteien auf allen politischen Ebenen müssen nun dafür sorgen, dass endlich Klarheit geschaffen wird. Viele Fragen ließen sich bereits über parlamentarische Anfragen in den nächsten Wochen konkretisieren. Somit wäre unser Land besser auf mögliche Neuwahlen vorbereitet und in diesen konfliktreichen Zeiten gegen Betrugsversuche gewappnet.

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Kommentare (4)

Andreas Sigl
Das allerwichtigste habt ihr aber komplett vergessen die Wahlsoftware mit der die ermittelten Stimmen übertragen werden ist offen wie ein Scheunentor! Das ist der wichtigste Knackpunkt. Da wird seit Jahren betrogen. Dass da kein einziger Techniker draufgekommen ist wundert mich!
Хуба Джорданс
WICHTIG: Die Zählprotokolle müssen eingescannt und ins Netz gestellt werden, so dass sie für jeden einsehbar sind. So wird es z.B. in Bulgarien gemacht. Hier ein Beispiel: http://results.cik.bg/pi2017/search/index.html#/s/234602030.pdf
Jürgen Zehn
So soll es sein.Vor den nächsten Wahlen nocheinmal publik machen. Gruß Jürgen.
Vorname Nachname

Ist Wahlwerbung (Plakate) vor öffentlichen Gebäuden, in diesem Fall das Arbeitsamt, rechtswidrig? Falls ja, darf der Bürger diese Plakate eigenmächtig entfernen, oder wird dies direkt von der Stadtverwaltung übernommen?

Ein Prozent: Nein, Wahlwerbung vor öffentlichen Gebäuden ist nicht per se rechtswidrig.

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