Schulung Wahlbeobachtung II: Briefwahl überwachen

Im ersten Teil unserer aktuellen Online-Schulungen haben wir Ihnen mitgeteilt, wie der Wahltag abläuft, wie Sie Kontakt zu regionalen Wahlleitern und zum Wahlbüro von „Ein Prozent“ erhalten und welche Rechte Sie haben, wenn es zu Problemen kommt. Im zweiten Teil geht es um den Dauerbrenner jeder Wahlbeobachtung: die Briefwahl.

Briefwahl wird immer wichtiger

Immer wieder werden Fälle von Wahlbetrug bei der Briefwahl aufgedeckt, ob nun das Wahlbetrugssystem der CDU in Sachsen-Anhalt oder in Altenheimen in Niedersachen oder bei den Grünen in Hamburg.

Dabei wählen immer mehr Bürger per Brief. Das Briefwahlsystem bläht sich immer weiter auf und wird fehleranfälliger. Bei der letzten Landtagswahl in Bayern musste die Auszählung in München in einem Messezentrum in 120 Räumen stattfinden und  in Dresden wurde die Auszählung der Briefwahl vom Rathaus in ein Gymnasium verlegt, weil das Rathaus einfach zu klein geworden ist. In manchen Großstädten werden für die Durchführung der Wahl beim jetzigen Verfahren bis zu 10.000 Wahlhelfer benötigt.

Es wird bereits gewählt

Nicht nur per Briefwahl, also daheim, sondern in vielen Rathäusern wird bereits gewählt. Hier gilt es bereits jetzt, genau hinzuschauen. Immer öfter wird unsauber gearbeitet. So sind Wahlurnen nicht mehr ordnungsgemäß verplombt, sondern oft nur mit einem Vorhängeschloss gesichert. Auch ließ die sichere Lagerung der gut gefüllten Wahlurnen in einigen Fällen mehr als zu wünschen übrig. Zustände, die dem Missbrauch Tür und Tor öffnen und von jedem Wahlbeobachter bereits jetzt überprüft, dokumentiert und angemahnt werden können. Wer Missstände feststellt, kann uns gerne mit Belegen/Bildern informieren.

Der Ort der Auszählung

Nur die wenigsten Städte und Gemeinden geben transparent an, wo die Briefwahl öffentlich ausgezählt wird. Deswegen informieren Sie sich bitte bereits jetzt bei Ihrer Gemeinde, wo die Auszählung stattfindet. Die Orte wechseln je nach Platzbedarf. Natürlich gelten auch bei der Briefwahl alle Auszählungsregeln, die Sie aus unserem hilfreichen Leitfaden für Wahlbeobachter kennen.

Die wichtigsten drei Wahlbeobachter-Regeln

  1. Wann ist eine Stimme ungültig oder gültig?: Der Grundsatz lautet: Der Wählerwille muss erkennbar sein. Stimmen können auch gültig sein, wenn Kreuze oder Markierungen neben den Namen des Kandidaten oder der Partei gemacht wurden oder Namen unterstrichen wurden.
  2. Öffentlichkeit der Wahl – Bundeswahlgesetz § 31: Die Wahlhandlung ist öffentlich. Der Wahlvorstand kann jedoch Personen, die die Ordnung und Ruhe stören, aus dem Wahlraum verweisen.
  3. Bekanntgabe des Wahlergebnisses – Bundeswahlordnung § 70: Im Anschluss an die Feststellungen nach § 67 gibt der Wahlvorsteher das Wahlergebnis im Wahlbezirk mit den in dieser Vorschrift bezeichneten Angaben mündlich bekannt.

Briefwahl sicherer gestalten – Stichwort: Altenheime

An den anfälligen Regelungen für die Briefwahl können wir kurzfristig nichts ändern. Aber wir können dafür sorgen, dass beispielsweise die Briefwahlen in Altenheimen sicherer werden. Hier kann man die Möglichkeit der mobilen Wahlvorstände nutzen. Da müssen Bewohner oder Angehörige aktiv werden. Weitere Ideen für eine sicherere Wahlen haben wir in einer Online-Petition zur Wahlreform zusammengefasst.

Wichtiger Hinweis zur Briefwahl

Die Auszählung der Briefwahl beginnt zwar erst 18 Uhr, aber die Überprüfung, ob alle Stimmzettel zur Auszählung zugelassen werden, beginnt bereits früher. Meist zwischen 15 – 16 Uhr. Hier fallen bereits viele Stimmen weg und werden ungültig. Diesen Vorgang kann man ebenfalls überwachen.

Soviel zu unserem zweiten Teil der Schulungen zum Wahlwissen. In der nächsten Woche geht es weiter. Halten Sie die Augen offen!

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Kommentare (2)

RF
"Wann ist eine Stimme ungültig oder gültig?: Der Grundsatz lautet: Der Wählerwille muss erkennbar sein. Stimmen können auch gültig sein, wenn Kreuze oder Markierungen neben den Namen des Kandidaten oder der Partei gemacht wurden oder Namen unterstrichen wurden." Nur, es ging auch mal eine Stimme als gültig durch, bei der ein Name gestrichen und ein anderer angekreuzt war. Da ist dann Missbrauch vorprogrammiert.
Ralf D
Meine Erfahrung bei der Briefwahl: der kritischste Moment ist die Öffnung der Wahlbriefe, die Entnahme der Wahlumschläge und der Versicherung an Eidesstatt. Wenn dabei die Nummer auf der Versicherung nicht mit der Nummer auf dem vorher noch versiegelten Wahlbrief erfolgt können beliebige Wahlumschläge in beliebige Wahlbriefumschläge (neu) eingelegt worden sein. Der Wahlbriefumschlag wird vernichtet. Dann ist jeder Beweis eines Betruges weg.

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