Am 7. April ab 9 Uhr ist es soweit. Der Bundestag stimmt, voraussichtlich namentlich, über die verschiedenen Anträge zur Corona-Impfpflicht ab. Wie in unserem letzten Artikel beschrieben, liegen derzeit fünf Anträge vor. Dort erläutern wir auch den parlamentarischen Ablauf zu einer möglichen Impfpflicht.
Bisher hat der Bundestag in der ersten Lesung am 17. März über die verschiedenen Anträge debattiert. Alle Anträge, die komplette Debatte als Video und eine Zusammenfassung findet ihr hier beim Deutschen Bundestag. Zudem gab es am 21. März eine Anhörung des Gesundheitsausschusses und verschiedener Verbände, bei dem u.a. der Sozialverband VdK, der Deutsche Städtetag, der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Caritas und andere ihre Positionen zur allgemeinen Impfpflicht gegenüber der Politik darlegen konnten. Die Zusammenfassung dieser Anhörung und die Haltungen der verschiedenen Verbände gibt es hier.
Livestream: Kommt die Impfpflicht? Alle Anträge, alle Fakten:
Kommt die Impfpflicht und wie wird getrickst?
Aktuell hat keiner der fünf Anträge eine Mehrheit im Bundestag. Wie wir im ersten Artikel erläutert haben, ist auch die Abstimmungsweise entscheidend. Normalerweise wird über den am weitesten gehenden Antrag zuerst abgestimmt und dann arbeitet man sich Schritt für Schritt bis zum „mildesten“ Antrag vor. Das würde folgende Reihenfolge nahelegen: Erst die alle betreffende Impfpflicht ab 18 Jahren, dann die Impfpflicht ab 50 Jahren, dann den „gestufte Impfmechanismus“ der Union, zuletzt die beiden Anträge zur Ablehnung der Impfpflicht, u.a. von der AfD.
Die Impfpflicht ab 18 Jahren ist vom Tisch
Sollte eine Impfpflicht ab 18 Jahren erwartungsgemäß keine Mehrheit finden, könnten deren Befürworter auf eine Impfpflicht ab 50 Jahren aufspringen, um überhaupt eine Impfpflicht zu erreichen – Gespräche dazu laufen bereits. Tun sich diese beiden Gruppen zusammen, fände der Antrag eine Mehrheit und die Impfpflicht wäre da. Alle Ungeimpfte unter 50 Jahren müssten in dem Fall zwangsweise zu einem Aufklärungsgespräch über die Corona-Impfung.
Gefährlich sind auch die aktuellen Signale aus der SPD-Führung, sich auf den Antrag von CDU/CSU einzulassen. Denn dieser sieht vor, dass jetzt ein Impfregister mit unseren vorhandenen Steuerdaten aufgebaut wird und der Bundestag im Bedarfsfall jederzeit über eine Impfpflicht für bestimmte Alters- und Berufsgruppen entscheiden kann. Das könnte dazu führen, dass der Widerstand gegen die Impfpflicht nach Einführung des Gesetzes vorerst abebbt und das Parlament im kommenden Herbst die Impfpflicht doch noch einführt – dann mit großer Mehrheit von allen Seiten.
Praktische Probleme bei der Umsetzung
Die Gegner einer Corona-Impfpflicht haben zwei entscheidende Vorteile: die völlige Überforderung der deutschen Verwaltung und die unnötig komplizierten bürokratischen Abläufe in unserem Land.
Bei der sehr wahrscheinlichen Impflicht ab 50 Jahren sollen, Stand heute, die Krankenkassen bis Mitte Mai bei allen Bürgern den Impfstatus abfragen und die Ergebnisse dann zum Stichtag, dem 1. Oktober, an die Behörden weiterleiten, die dann wiederum mit Abfragen und Ordnungswidrigkeitverfahren beginnen, bevor am Ende Bußgelder ausgesprochen werden, gegen die man wiederum klagen kann. Eine enorme logistische Herausforderung.
Zudem sollen die Krankenkassen für alle nicht vollständig Geimpften/Ungeimpften (das sind für die Politik alle Menschen ohne drei Impfungen) verpflichtende Beratungsgespräche organisieren. Die Einhaltung dieser Gespräche muss auch wieder kontrolliert und verfolgt werden.
Natürlich gehen die Krankenkassen gegen diese Vorgehensweise auf die Barrikaden. Sie geben an, dass alleine das Anschreiben und die Abfrage des Impfstatus‘ aller Bürger 120 Millionen (!) Schreiben nötig machen würde und das überhaupt nicht soviel Papier zur Verfügung stünde.
Zudem sehen sich die Krankenkassen nicht in der Pflicht. Selbst wenn man die Impfpflicht anpasst und auf die Idee der Union zurückgreift und unsere Steuerdaten als Grundlage für ein Impfregister heranzieht, bleibt es dabei, dass Millionen Menschen angeschrieben und abgefragt werden müssen. Hierfür fehlen Kräfte und Mittel.
Totaler Widerstand: Abwarten und widersprechen
Wer dem System als Ungeimpfter oder geimpfter Gegner der gesetzlichen Pflicht Sand ins Getriebe streuen will, der muss zunächst nichts tun. Man muss es lediglich denjenigen, die das Impfregister erstellen, so schwer wie möglich machen. Das geht am besten durch Verweigerung oder Beschäftigung der Verantwortlichen.
Sollten später Behördenschreiben auftauchen und Verfahren eingeleitet werden, dann müssen die Ämter mit Widersprüchen und Klagen überzogen werden. Dazu wird es zu gegebener Zeit sicher Standardschreiben geben.
Genau wegen dieser enormen Mühen, Kosten und logistischen Herausforderungen wurde die Impfpflicht in Österreich bereits ausgesetzt.
Bitte versteht uns jetzt nicht falsch: Wir fordern euch nicht auf, die Proteste gegen die Maßnahmen und die Impfpflicht einzustellen! Nur im Fall der beschlossenen Impfpflicht ist die Verweigerung ein weiteres Mittel des Widerstandes. Bis dahin müssen wir auf der Straße Druck machen.
Impfpflicht im Bundestag. Im Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten Dr. Christina Baum:
Verfassungsrechtliche Bedenken
Zudem ist nicht klar, ob die Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Denn, wenn aktuell sogar die Maskenpflicht fällt und alle wissenschaftlichen Fakten gegen weitere Corona-Einschränkungen sprechen, wozu bedarf es dann einer Impfpflicht? Gäbe es nicht mildere Mittel als den Zwang zu drei Spritzen?
Selbst die Tagesschau musste eingestehen, dass sich die Politik hier auf sehr dünnem Eis bewegt. Hier geht es zu dem sehenswerten Video.
Wir sind vorbereitet
Egal, wie der Bundestag am 7. April entscheiden wird – wir sind vorbereitet. Die letzten Jahre haben uns gezeigt, dass wir gemeinsam als Bürger viel mehr erreichen können, als sich die kleinen politischen Cliquen in Parteien, Pharmakonzernen und Medien vorstellen können.
Zusammenhalt macht stark. Auch dafür gibt es das Bürgernetzwerk „Ein Prozent“.