Scheitert die einrichtungsbezogene Impfpflicht?

Einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt im März

Noch rund einen Monat bis in Deutschland die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft tritt. Bis zum 15. März müssen Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegesektor bei ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft sind oder als genesen eingestuft werden.

 

Während in Spanien, Dänemark, Irland und anderen europäischen Staaten angesichts der Omikron-Welle weitreichende Corona-Maßnahmenlockerungen bis zur vollständigen Aufhebung aller Maßnahmen vorgenommen werden, verrennt sich Deutschland in seinem strikten Kurs. Mit der Berufung Karl Lauterbachs zum Gesundheitsminister wurde dieser Kurs bekräftigt.

Umsetzung mangelhaft

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein Ergebnis davon. Doch je näher der Tag ihrer Umsetzung rückt, desto deutlicher wird, dass es erhebliche Mängel bei der Ausgestaltung dieser Impfpflicht gibt. Sowohl juristisch als auch verwaltungsorganisatorisch steht das Vorhaben auf tönernen Füßen. Außerdem mehren sich die Stimmen, die eine Abkehr vom strikten Maßnahmenkurs fordern; selbst aus dem Establishment. Die generelle Sinnhaftigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht steht auf dem Prüfstand.

 

Wird sie also einkassiert, bevor sie überhaupt in Kraft tritt? Was kommt auf die Gesundheitsämter und das Gesundheitssystem im März zu? Wie kann man als Betroffener sich gegen diese Impfpflicht wehren? Um auf diese Fragen eine Antwort zu finden, haben wir mit Stefan Möller – Jurist, neben Björn Höcke Landesvorsitzender der AfD Thüringen und stellvertretender Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag – gesprochen.

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