Lina-Engel-Urteil: drei Szenarien

Dass der sogenannte Durchschnittsbürger nachvollziehen kann, was Gerichte entscheiden, ist selten der Fall – so behaupten es zumindest die Juristen. Gerechtigkeit und Recht sind in der Bundesrepublik Deutschland oft zwei Paar Schuhe. Und so verwundert es kaum, dass der „Volkszorn“ sich nach „Skandalurteilen“ regelmäßig Bahn bricht – wenigstens in den Kommentarspalten der sozialen Medien. Doch welche Urteile werden als Skandale wahrgenommen?

Was gestern in Dresden passierte, wird sehr unterschiedlich bewertet: Während die Einheitsfront aus Mainstreammedien und linksliberalen „Journalisten“ das Urteil gegen Lina Engel und ihre „Hammerbande“ skandalisierte und dabei allerlei schiefe Vergleiche zu Urteilen gegen „rechte“ Angeklagte zog, bewertete der politische Opponent, das „patriotische Lager“, das Urteil naturgemäß ganz anders. Liberalkonservative Medienvertreter, etwa Jan A. Karon oder Ben Krischke vom Cicero, kamen diesmal nicht umhin, sich der patriotischen Deutung anzuschließen. Zu offensichtlich ist nämlich, welche Melange in Sachsen zusammengefunden hat.

Doch der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte, war gestern weniger das Urteil selbst als vielmehr die Entscheidung des Richters Hans Schlüter-Staats, die verurteilte Linksextremistin Lina Engel auf freien Fuß zu setzen, also ihren Haftbefehl aufzuheben. Engel stieg nach dem Ende des Prozesses bei bestem Wetter in den Pkw ihres Rechtsanwaltes und brauste davon. „Frenetischer Jubel im Gericht“, schreibt die BILD – doch nicht nur dort wurde gejubelt.

Untergrund, „Connewitz-Engel“ oder Kapitulation

Wie es mit Lina Engel nun weitergeht, ist nicht klar. Will sie ihren gerichtlichen Auflagen nachkommen, muss sich die junge Extremistin nun zweimal wöchentlich bei der Polizei melden und darf ihren Wohnort nicht ohne Genehmigung der Justiz wechseln. Was von diesen laschen Auflagen zu halten ist, fasste Jan A. Karon treffend zusammen:

Der Freund von #LinaE Johann G.? Untergetaucht. Der Kampfsportlehrer Thomas J.? Untergetaucht. Moritz S., Paul M., Clara W., Nele A.? Im Untergrund. Das Gericht heute befindet: „Militanter Antifaschismus“, der am Gewaltmonopol des Staates rüttle. Angesichts dessen ist es völlig beruhigend, dass die Justiz eine Führungsfigur einer Gruppierung an der Schwelle zum Linksterrorismus unter Auflagen auf freien Fuß lässt. Was kann da schon schief gehen?

Doch ist es wahrscheinlich, dass Engel nun ebenfalls in den Untergrund geht? Und könnte das milde Urteil gegen die „Hammerbande“ nicht sogar nützlich sein? Wir haben über die entscheidenden Fragen nachgedacht. Drei Szenarien:

  1. Dass Lina Engel – im Gegensatz zu ihren verurteilten Komplizen! – das Gefängnis in Zukunft noch einmal von innen sehen wird, ist recht unwahrscheinlich. Nach Abzug ihrer „abgesessenen“ Zeit in Untersuchungshaft und unter Berücksichtigung einer wahrscheinlichen „2/3-Strafe“, also einer vorzeitigen Entlassung wegen „guter Führung“, würde sie ohnehin nur noch für eine kurze Zeit in Haft müssen. Doch heute Morgen titelte die BILD bereits: „Rheuma bewahrt linke Extremistin Lina E. vor Knast“ – und sprach so aus, was ohnehin schon alle wissen: Engel wird unter Auflagen auf freiem Fuß bleiben.

    Was Karon andeutete und auch viele Unterstützer von „Ein Prozent“ mutmaßen, nämlich dass Lina Engel nun ebenfalls in den Untergrund gehen wird, darf durchaus bezweifelt werden. Nicht nur würde Engel damit ihre extremistischen Genossen in Gefahr bringen („Führt Lina die Ermittler direkt zu ihren untergetauchten Komplizen?“), sie hätte auch keinerlei Nutzen davon – die „linke Szene“ obendrein erst recht nicht. Vielmehr ist es so, dass Engel jetzt zu einer Ikone werden könnte, zu einer linksextremen, gewalterprobten, doch stets charmant lächelnden Variante von Luisa Neubauer. Wann sehen wir den „Connewitz-Engel“ bei Lanz oder Maischberger? Auch wenn dieses Szenario vorerst (!) noch unwahrscheinlich scheint, ist es langfristig nicht ausgeschlossen. Lina Engel, die lädierte, doch stets aufrechte Verteidigerin des Guten gegen den Terror von rechts – so könnte die Schlagzeile der linken Schickeria lauten. Richter Schlüter-Staats bescheinigte ihr bereits einen „Heldenstatus“.

    Für das patriotische Lager wäre dieses Szenario weitaus gefährlicher als ein Abgleiten Engels in den Untergrund. Mit Engel als sympathischem Gesicht einer gewaltaffinen, womöglich terroristischen, doch sich moralisch stets im Recht wähnenden und durch die Medien protegierten linken Schickeria, die sich durch das gestrige Urteil noch bestätigt sieht, würde die ohnehin grassierende Gewalt gegen Andersdenkende in diesem Staat noch weiter legitimiert und zementiert.
     
  2. Damit sind wir beim Urteil angekommen: Naturgemäß wünschte sich das „patriotische Lager“ ein möglichst scharfes und hartes Urteil gegen die „Hammerbande“. Das Gegenteil ist nun eingetreten: Lina Engel ist frei, die Haftstrafen fallen trotz des Aufheulens des Mainstreams sehr mild aus. Doch ist dieses Urteil tatsächlich ein Nackenschlag für alle Patrioten? Fakt ist: Die Glorifizierung der „Hammerbande“, der Auf- und vor allem Ausbau des eigenen Opferstatus als Kontrahent eines rechten „Schweinesystems“, wird dadurch empfindlich geschwächt. Denn jeder weiß, dass die linken Extremisten mit einem blauen Auge davongekommen sind – und das „Schweinesystem“ am Ende eingeknickt ist. Dieser Umstand wird Linke aller Gattungen natürlich nicht daran hindern, sich weiter als Opfer zu stilisieren, wird die Gewalt am „Tag X“ – wenn überhaupt – nur leicht hemmen, wird auch nicht dafür sorgen, dass die „Hammerbande“ ihren Extremismus ad acta legt, doch es wird in den Köpfen der Täter und ihrer medialen Handlanger präsent sein.

    Wir, das heißt: die patriotische Opposition, haben nun mediale und verbale Munition zur Verfügung. Das Urteil ist fraglos ein Skandal, die Entscheidung von Richter Schlüter-Staats, Lina Engel freizulassen, ist ein ebensolcher Skandal und ein fatales Signal zugleich, doch es wird sehr wahrscheinlich nicht zu unseren Ungunsten sein. Denn jetzt sind die Verhältnisse klar und die Mystifizierung der „Hammerbande“ als mutige Widerständler gegen den „faschistischen Staat“ ist dahin. Staat und Linksextremisten gehen eine immer offener zutage tretende Symbiose ein – und wir alle können es sehen und thematisieren. Ein hartes Urteil hätte das Gegenteil bewirkt, die „linke Szene“ bestärkt und ihr neue Motivation verliehen. Doch wie weiter, liebe Staatsfeinde? Wie könnt ihr jetzt noch in den Spiegel blicken?
     
  3. Doch es gibt freilich auch ein weniger „positives“ Szenario, nämlich die Kapitulationserklärung des Staates. Es ist allzu offensichtlich, was Richter Schlüter-Staats gestern versuchte: den linken Extremisten entgegenzukommen, ihnen symbolisch die Hand zu reichen, um die Brisanz aus Verfahren und Urteil zu nehmen, vielleicht sogar weiterer Gewalt präventiv entgegenzuwirken. Der Staat packt die Samthandschuhe aus, pflegt gewissermaßen einen „therapeutischen“ Umgang mit den linken Extremisten und signalisiert damit, dass er bereit ist, Milde walten zu lassen, wenn die Gegenseite im Gegenzug ebenso agiert. Wie naiv dieses Vorgehen ist, wird der Staat spätestens am Samstag während des „Tag X“ zu spüren bekommen. Denn es gibt keinen offenen Handshake zwischen Extremisten, die ihren Hass ausleben wollen, auf der einen und bürgerlichen Naivlingen auf der anderen Seite. Seitens der „Hammerbande“, ihrer Nachahmer und der zahlreichen Krawalltouristen könnte das Urteil nämlich als Signal verstanden werden, dass linksextreme Gewalt in dieser Republik eine Bagatelle ist und am Ende mit Milde gerechnet werden kann. „Immerhin ist keiner gestorben“ – so könnte die vereinfachte Formel des Gerichts lauten. Denn genau das ist die Botschaft, die Schlüter-Staats mit seinen überaus fragwürdigen Ausführungen in der Urteilsbegründung sendet: edle Motive, doch leider irgendwie falsch ausgeführt. Es könnte fast der Eindruck entstehen, der Richter wollte die „Hammerbande“ ermutigen, ihren „Kampf“ fortzusetzen, nur diesmal doch bitte mit legalen Mitteln.

Der antifaschistische Staat

Es ist dies das Signal und die Botschaft eines „antifaschistischen“ Staates, der seit 1945 und der Reeducation nur einen Feind kennt: alle Andersdenkenden rechts der Mitte. Am Ende sind sich „Hammerbande“ und Staat nämlich recht einig, wenn es darum geht, wer zu bekämpfen ist.

Es verwundert vor diesem Hintergrund kaum, dass der CDU-Innenminister Armin Schuster die Aufhebung des Haftbefehls gegen Lina Engel begrüßt – und zwar nur wenige Tage vor dem „Tag X“ in Leipzig, an dem Linksextreme Polizisten de facto töten wollen. Dieses Urteil ist eine unverhohlene Kapitulationserklärung des Staates vor linker Gewalt und ein fatales Zeichen der Schwäche, das vermutlich nicht ungenutzt bleiben wird.

Dagegenhalten werden – wie so oft – nur jene, die sich mit den Verhältnissen noch nicht abgefunden haben: wir, die patriotische Opposition. Koste es, was es wolle.

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