- Das Verbotsverfahren gegen die linksextreme Plattform „linksunten.indymedia“ geht 2020 in die nächste Runde.
- Über Jahre wurden auf der Plattform Gewalttaten gegen Andersdenkende und Aufrufe dazu verbreitet.
Am 25. August 2017 wurde die linksextreme Online-Plattform „linksunten.indymedia“ durch das Bundesinnenministerium verboten. Doch das Verbotsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht droht zu scheitern.
Darf Antifa-Verein fortbestehen?
Linksextremismus ist salonfähig. Im „Kampf gegen rechts“ ist den Altparteien und ihrer „Zivilgesellschaft“ jedes Mittel recht. Linksextreme Netzwerke florieren und Antifa-Vereine profitieren von Steuergeldern, die in intransparenten Strukturen versickern. Insofern war das Verbot der linksextremen Plattform „linksunten.indymedia“ Ende Augsut 2017 – und damit kurz vor den Bundestagswahlen – durch Innenminister Thomas de Maizière (CDU) eine Überraschung.
Auf der Seite wurden zahlreiche Verbrechen gegen Parteien und Vereine sowie unzählige Angriffe auf Menschen, die nicht links(-extrem) sind, dokumentiert und zu Gewalt gegen Andersdenkende aufgerufen. Anonym brüsteten sich antifaschistische Gewalttäter mit ihren Taten und verhöhnten die Opfer. Ausschlaggebend dürften jedoch vor allem die Ausschreitungen anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg gewesen sein. In der Begründung des Innenministeriums heißt es, „linksunten.indymedia“ richte sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“.
Auch wenn das Verbot der gewaltaffinen Antifa-Szene kaum geschadet hat, hat es doch hohen symbolischen Wert. Allerdings steht nun zu befürchten, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig das Verbot kippt. Zumindest deutet einiges darauf hin.
Strafverfahren mangels Beweisen eingestellt
Erst im August dieses Jahres wurden elf Strafverfahren, die im Zusammenhang mit dem „linksunten“-Verbot standen, eingestellt. Laut Angela Furmaniak ist es den Behörden bislang nicht gelungen, die als Beweismittel beschlagnahmten IT-Asservate zu entschlüsseln. Deshalb könne nicht „mit der für die Erhebung der öffentlichen Klage erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, wer für die Website verantwortlich ist“, so die Freiburger Anwältin, die zwei der Beschuldigten im Verbotsverfahren vertrat und außerdem Mitglied im einschlägigen „Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein“ (RAV) ist.
Geschäftsführer des RAV ist übrigens Lukas Theune, Anwalt des Hausvereins der linksextremen „Rigaer 94“. Im Vorstand des Vereins sitzt auch Björn Elberling, Anwalt aus Kiel, dessen Kanzlei in derselben Adresse wie die von Alexander Hoffmann zu finden ist. Hoffmann vertritt auch Thorsten Hahnel, Mitarbeiter des Antifa-Vereins „Miteinander e.V.“.
Gewaltaufrufe als Pressefreiheit?
Ursprünglich sollte der Prozess vor dem BVerwG Mitte Januar beginnen. Kurzfristig wurde ein Termin zur mündlichen Verhandlung zunächst auf Mitte August verschoben, dann „aus organisatorischen Gründen“ abgesagt. Nun soll der Termin im kommenden Jahr stattfinden. Wann genau, ist bislang offen. Furmaniak geht davon aus, dass der Termin in der ersten Jahreshälfte 2020 zu erwarten ist.
Sie fordert: „Ein engagierter Kampf nicht nur auf juristischer, sondern auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene gegen das Verbot von ‚linksunten‘ ist deshalb dringend erforderlich.“
Die Argumentation der „linksunten“-Anwälte und linksextremer Kreise stützt sich auf das Grundrecht der Pressefreiheit. Doch es ist fraglich, inwiefern die Zurschaustellung von antifaschistischer Gewalt bzw. die Verbreitung linksextremer Gewaltaufrufe von der Pressefreiheit gedeckt sein kann. Die menschenverachtende Haltung der Linksextremisten gegenüber Andersdenkenden ist jedenfalls nicht mit der verfassungsmäßigen Ordnung vereinbar – das zeigen die jüngsten Exzesse (z.B. hier, hier, hier und hier).
Nur ein symbolischer Akt
Es bleibt abzuwarten, wie und wann das BVerwG entscheidet. „Ein Prozent“ wird die Ereignisse rund um den Fall weiter verfolgen. Dass das Verbot nicht mehr als ein symbolischer Akt ist, steht außer Frage. Denn gleichzeitig profitiert die Antifa-Szene von der massiven politisch-medialen Hetze gegen Patrioten. Und mit „indymedia“, der Mutter-Plattform von „linksunten“, hat sie auch ein weiteres Forum für ihre kriminellen Machenschaften.
Es gilt hier für die patriotische Opposition auf allen Ebenen nachzusetzen. Der Rechtfertigungsdruck auf die linken Netzwerke in den Parlamenten und Redaktionen steigt weiter.