Nachdem in Stuttgart im Vorfeld einer Demonstration für Grundrechte das Gewerkschaftsmitglied Andreas Ziegler während eines linksextremen Überfalls lebensgefährlich verletzt wurde, durchsuchten heute Sicherheitskräfte linke Zentren in Baden-Württemberg.
Großeinsatz in Antifa-Zentren
Laut Polizeibericht rückten mehrere Hundert Polizisten aus, um Antifa-Zentren und Wohnungen von neun Tatverdächtigen in Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Remseck, Fellbach, Waiblingen und Karlsruhe zu durchsuchen. Ein 21-jähriger Tatverdächtiger wurde festgenommen. Gegen ihn bestand bereits ein Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Außerdem beschlagnahmten die Beamten „umfangreiches Beweismaterial, das nun ausgewertet werden muss“.
In Tübingen wurde das „selbstverwaltete Wohnprojekt Lu15“ durchsucht, das in der Vergangenheit bereits mehrfach im Fokus polizeilicher Ermittlungen war.
Hintergrund ist der hinterhältige Überfall auf drei Mitglied der alternativen Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ vom 16. Mai 2020 in Stuttgart (zum Bericht).
Gerechtigkeit für Andreas Ziegler?
Bis heute ist unklar, ob das Opfer des feigen Tötungsversuchs der Antifa-Schläger vollständig von seinen Verletzungen genesen wird. Wie die Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ berichtet, befindet sich Andreas Ziegler allerdings auf dem Weg der Besserung.
Dass nun die Polizei Nägeln mit Köpfen macht, ist ein gutes und wichtiges Zeichen. Damit folgen nun Taten. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass die Täter eine gerechte Strafe erhalten. Allerdings hat sich die deutsche Justiz in anderen Fällen nicht allzu konsequent gezeigt. So etwa im Fall von Sabri H., dem Totprügler von Marcus Hempel aus Wittenberg, der lediglich zwei Jahre auf Bewährung erhielt.
Breite Welle der Solidarität
Nichtsdestotrotz hat der Angriff auf Andreas Ziegler und seine beiden Kollegen eine breite Solidaritätswelle im patriotischen Lager ausgelöst. Nach derzeitigem Stand wurden mehr als 51.000 Euro Spenden gesammelt. Wer sich auch weiterhin an der Aktion beteiligen möchte, erhält alle Informationen hier.