Der Sylt-Hit-Leitfaden

Jeder normale Deutsche fragt sich, wie groß die Angst in Politik und Medien vor einem Kippen der Stimmung im Land aktuell eigentlich sein muss. Denn der betrunkene Schabernack einiger junger Mitbürger auf Sylt wird seit Tagen zur Staatsaffäre hochstilisiert. Dabei wird die „Remigrationshymne“ überall im Land seit Monaten gesungen. Aber ist der Ohrwurm für die Massen eigentlich strafbar? Und was gilt es zu beachten? Ein kurzer Leitfaden.

Kontext ist alles

Das Singen des Textes „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ kann „Volksverhetzung“ sein. Eine eindeutige Antwort ist nicht möglich, weil es unterschiedliche Rechtsprechungen gibt und der § 130 Strafgesetzbuch (also „Volksverhetzung“) ganz bewusst ein sogenannter Gummiparagraf ist, der die Meinungsfreiheit beschneiden und Unsicherheit verursachen soll.

Nach der medialen Aufmerksamkeit, die das Lied immer wieder auslöst, haben sich mehrere Juristen mit der rechtlichen Lage beschäftigt. Das Ergebnis: Eigentlich sind die Parolen nicht strafbar, aber es kommt auf den Kontext, den Gerichtsstandort und den politischen Druck an.

So hat das Bundesverfassungsgericht zwar entschieden, dass die Aussage „Ausländer raus“ von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, aber dennoch verurteilte das Landgericht Magdeburg einen Angeklagten, weil er die Parole auf einer Demo gerufen hatte. Der Grund findet sich in der Urteilsbegründung:

„die aus einer größeren Personengruppe heraus gegrölte Parole ‚Deutschland den Deutschen, Ausländer raus‘ [… lässt sich …] aus der Sicht eines objektiven Durchnittsbeobachters nur dahin deuten, dass im Hörer dieser Parole gegen die Ausländer nicht nur Vorbehalte und Ablehnung, sondern eine aggressive Missachtung und Feindschaft erzeugt oder gesteigert werden sollten.“

Der Betroffene wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt und gilt als vorbestraft. Entscheidend kann auch sein, ob man das Lied angestimmt oder nur mitgesungen hat.

Zudem werden Staatsanwaltschaften aus den Ministerien politisch gelenkt. Wenn also die Ansage kommt, das Verfahren nicht einzustellen oder das Urteil anzufechten, dann helfen einem auch Grundsatzurteile nicht. Auch Richter, die noch etwas werden wollen, verstehen diese Zeichen aus der Politik.

Die zwei rechtlichen Analysen der Anwälte verlinken wir euch hier und hier.

Passend zum Thema: Welche Meinungen sind VERBOTEN?

 

Mundtot machen!

Wer die ganze Diskussion und die künstliche Aufregung um ein paar betrunkene junge Leute albern findet, der hat recht. Aber all das ist eine Folge des ausufernden Gesinnungsstrafrechts in der Bundesrepublik. Erst 2022 wurde der Volksverhetzungsparagraf in einer Nacht-und-Nebel-Aktion wieder verschärft – wir hatten darüber berichtet.

Der Volksverhetzungsparagraf dient dazu, unliebsame Meinungen zu unterdrücken. Aus Sicht der Regierenden eignet er sich auch dazu, um all die abzustrafen, die Mal über die Stränge schlagen. Es geht nicht um Gerechtigkeit, sondern das Brandmarken von Meinungen.

Denn es gibt (fast) eine rechte Exklusivität bei der sogenannten Volksverhetzung. Alles und jeder wird von diesem Gesetz „geschützt“ – außer wir Deutschen. Das Singen des Liedes „Deutschenland den Ausländern, Deutsche raus“ wäre kein Problem, den wir Deutschen sind keine schützenswerte Gemeinschaft – wie das bekannte Köterrasseurteil klargestellt hat.

Dass es jeden kritischen Geist treffen kann, das zeigt die Verurteilung der AfD-Politikern Marie-Thérèse Kaiser. Alles zum Fall.

Macht halt keinen Unsinn!

In einer funktionierenden Republik wäre das Singen des Sylt-Hits rechtlich kein Problem. Wer das besoffene Gegröle nicht mag, der macht den Sängern einfach eine Ansage. Mitbürger wegen einer solchen Lappalie strafrechtlich zu verfolgen oder öffentlich an den Pranger zu stellen, ist ein Zeichen eines Kontrollverlustes der Politik. Der politisch-mediale Komplex lebt in einer Blase, die mit der Realität im Land nicht viel zu tun hat.

Deswegen wird auch ausnahmsweise gegen Grenzüberschreitungen hart vorgegangen, weil es zur Ideologie des Mainstreams passt. Während fremde Täter, Clans, Pädophile, Vergewaltiger und Wirtschaftsverbrecher mit Samthandschuhen angefasst werden, kann man gegen Durchschnittsdeutsche hart austeilen. Zuletzt konnten wir dieses Phänomen bei den Corona-Protesten beobachten.

Fazit

Alle Zensurmaßnahmen, so wie das Gigi-Verbot auf der Wiesn, werden den Geist nicht wieder in die Flasche zwingen – das ist jedem klar. Aber nicht jede feuchtfröhliche Minute muss gefilmt und ins Netz gestellt werden. Wenn wir aus dem Sylt-Fall irgendwas gelernt haben, dann das.

Ach ja, wenn ihr abseits von Party-Blödsinn politisch verfolgt werdet, dann hilft euch der Solifonds.

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