Die neuen (absurden) Werkzeuge der Zensur!

  • Unser Sieg für alle 32 Millionen deutschen Facebook-Kunden.
  • Konzernregelungen stehen für das OLG über den deutschen Gesetzen.
  • Wer Begriffe wie „Landnahme“, „Schutzsuchende“ oder „Masseneinwanderung“ nutzt, kann schnell zur „Hassorganisation“ werden.
  • Wir klären, welche Zensurmaßnahmen uns in Zukunft erwarten.

Es ist der Traum eines jeden Regimes und eines jeden Konzerns, alles mundtot zu machen, was der eigenen Agenda oder dem eigenen Profit gefährlich werden könnte. Das Urteil zu unserem Ausschluss bei Facebook und Instagram zeigt, wohin die Reise derzeit geht. Nicht deutsche Gesetze sind der rechtliche Maßstab für gesellschaftliches Handeln, sondern fiktive Wortschöpfungen aus den US-Konzernzentralen.

Wir erläutern, wie diese Methodik das politische Handeln und die Meinungsfreiheit in Deutschland verändern könnte.

Sieg für 32 Millionen Facebook-Kunden und die Tricks des Konzerns

In den letzten Tagen haben wir viel über den Prozess und seine Folgen berichtet. Ihr findet auf unseren Kanälen eine Videobotschaft zu dem OLG Dresden Urteil 4 U 2890/19, zwei Grundsatzartikel zu den Themen „strategisches Klagen“ und „Gegenkultur“ und eine Analyse des Rechtsstaates. Wir haben viel Zuspruch, Unterstützung und einige Anfragen erhalten. Deshalb wollen wir hier die offenen Fragen beantworten.

Fakt ist: Ein deutscher Richter stellt die Bedürfnisse eines ausländischen Unternehmens mit „Quasi-Monopolstellung“ (Urteil) über die deutschen Gesetze. Hätte dieses Urteil aus dem Eilverfahren im kommenden Hauptverfahren Bestand, dann würde es Facebook und anderen Betreibern die Macht geben, ihre Plattformen in Zukunft gleichzuschalten – je nach politischer oder profitorientierter Ausrichtung des Unternehmens.

Wie Facebook in rechtlich unbequemen Situationen arbeitet, zeigte sich bereits im Vorfeld. Als wir unseren Schriftsatz zur Wiederherstellung der Profile an das Unternehmen mit 32 Millionen deutschen Kunden, einem deutschen Kundendienst und deutschen AGBs schickten, wollte man es bei Facebook nicht annehmen, weil es nicht in englischer Sprache formuliert war. Auch dagegen wehrten wir uns und haben gewonnen. Ein Grundsatzsieg für alle Deutschen, die sich mit dem IT-Giganten auseinandersetzen müssen. Mehr dazu hier: So trickst Facebook vor Gericht.

„Ein Prozent“ wird plötzlich Hassorganisation

War es zuvor darum gegangen, dass Facebook behauptet hat, dass man „Ein Prozent“ sperrte, weil wir angeblich Unterstützer der „Hassorganisation“ Identitäre Bewegung (IB) seien, musste das OLG nach unseren zahlreichen Beweisen feststellen:

„Entgegen der Auffassung der Beklagten [Facebook] und des Landgerichts [Görlitz] kann diese [dauerhafte Deaktivierung] nicht darauf gestützt werden, dass der Kläger [Ein Prozent] die sog. Identitäre Bewegung (IB) finanziell und organisatorisch unterstützt.“

Zudem musste das Gericht einräumen, dass weder „Ein Prozent“-Leiter Philip Stein bei der IB beteiligt ist, noch, dass es sich bei „Ein Prozent“ um eine irgendwie geartete „Vorfeldorganisation“ der IB handelt.

Damit wäre der Fall erledigt gewesen. Genau gegen diese Argumentation von Facebook hatten wir uns gewehrt, weil so jeder, der die IB einmal positiv erwähnt, Gefahr läuft zensiert zu werden.

Doch überraschend erklärte uns der Dresdner Richter, der uns anscheinend nicht gewinnen lassen konnte, selbst zur „Hassorganisation“, obwohl wir gegen kein deutsches Gesetz verstoßen hatten.

Zwei Aufkleber und zwei Recherchen

Um vom Dresdner OLG als „Hassorganisation“ bezeichnet zu werden, muss man nicht viel tun. Man muss dafür nicht einmal gegen deutsche Gesetze verstoßen, es reicht, wenn man anderer Meinung ist.

Die Artikel, die beanstandet werden, sind zwei Recherchen von uns. Einmal „Cottbus: Gewaltexplosion durch Asylanten“ und „Ahmadiyya-Gemeinde: Wolf im Schafspelz?“. Kritikpunkte sind allen Ernstes: 

„Zugleich wird durch die in Anführungsstriche gesetzte Bezeichnung ‚Schutzsuchende‘ die Ernsthaftigkeit der Fluchtgründe aller Asylbewerber in Deutschland pauschal negiert.“

 – Zitat aus dem Urteil 

Im viel geklickten Artikel zur zweifelhaften Ahmadiyya-Gemeinde wird kritisiert, dass wir von „Landnahme“ sprechen. Ebenfalls in der Recherche findet sich folgender Satz aus einer Grundlagenschrift der muslimischen Gruppe: 

„Die Tage sind nahe, wenn die Sonne der Wahrheit im Westen aufgehen und Europa den wahren Gott kennenlernen wird. (…) Alle Glaubensbekenntnisse werden zugrunde gehen, mit Ausnahme des Islam.“ Und an anderer Stelle kann man lesen: „Den Juden und den Christen wird geraten, nichts gegen den verheißenen Propheten zu unternehmen. Wenn sein Einfluss sich in ihrem Land bemerkbar macht, so sollen sie ihn akzeptieren. Es wird keinen Sinn haben, sich ihm zu widersetzen oder den Versuch zu machen, sich der heranbrandenden Flut seiner Botschaft entgegenzustemmen. Widersetzlichkeit würde nur bedeuten, dass die Widersacher selbst vernichtet würden.“

Klingt das nicht nach Landnahme?

Zudem wird der Begriff „Masseneinwanderung“ verurteilt: „Die Verwendung dieses heute nur noch selten gebrauchten Wortes [Landnahme] im Zusammenhang mit der ‚Masseneinwanderung‘ soll im Leser ein Gefühl der Bedrohung und der Angst vor Vertreibung und Entwurzelung erwecken. Zugleich setzt sie wiederum Einwanderer umstandslos mit dem Landnehmer/Invasor gleich und rückt Migranten in die Nähe einer Unperson“. (Urteil)

Auch zwei unserer Aufkleber haben dem Gericht nicht gefallen. Zum einen unser Dauerbrenner im Versand „Heimkehr“ und der Aufkleber „Invasoren“. Sogar die Tatsache, dass wir die Aufkleber im günstigen Hunderterpack abgeben, wird kritisiert. 

„Durch die beabsichtigte massenhafte Verbreitung des Aufklebers, der im Gebinde mit mindestens 100 Stück abgegeben wird, soll diese Hassrede auch außerhalb des Internets breit gestreut werden.“ (Urteil)

Die Aussichten

Als wir das schriftliche Urteil erhielten, waren wir erschrocken und fröhlich zugleich. Wir waren einerseits frohen Mutes, dass dieser wild zusammengewürfelte Irrsinn keinen Bestand haben wird und gleichzeitig waren wir erschrocken, dass einige Begriffe und Sticker reichen sollen, um die Meinungsfreiheit und die Bürgerechte von Menschen in Deutschland auf Geheiß eines US-Konzerns zu beschränken.

Wir klagen weiter und gehen in das Hauptsacheverfahren. Dieser undemokratische Wahnsinn darf niemals offizielles Recht in Deutschland werden.

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