Eilmeldung! Hier geben wir den Rundbrief unseres Vorsitzenden Philip Stein wieder:
Liebe Förderer, Freunde und Unterstützer,
vor wenigen Minuten habe ich mit unserem Anwalt telefoniert. Er bestätigte und begründete mir ausführlich, was dort in Görlitz heute passiert ist: Richter Hans-Jörg Gocha begründete die Ablehnung unseres Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung – d.h. die Wiederherstellung unserer Facebook- und Instagram-Profile – ausschließlich (!) mit unserer angeblichen ideologischen Nähe zur Identitären Bewegung. Wir haben uns korrekt verhalten und uns wird nichts konkretes vorgeworfen. Über die politische Bewertung unserer Bürgerinitiative wurde mangels Zeit nicht gesprochen.
Sie lesen richtig: Nicht unsere eigene Arbeit als Bürgerinitiative, mit dessen Inhalten sich der Richter in diesem Prozess gar nicht auseinandersetzte und die von der Gegenseite gar nicht auf- und angegriffen wurde, dienen als Grundlage der heutigen Entscheidung. Lediglich unsere vermeintliche Verbindung zu den Identitären, die wiederum eine „Hassorganisation“ seien, sei Begründung genug, um unseren Antrag auf sofortige Freischaltung unserer Profile abzulehnen.
Was wir heute in Görlitz erlebten, verehrte Unterstützer und Förderer, ist die Rückkehr der Kontaktschuld auf die juristische Bühne – und zwar auf ganz wackeligen Beinen.
Kontaktschuld als Maßstab: Wer wird als nächstes gesperrt?
Ob Richter Gocha bewusst war und ist, welche Tragweite seine Entscheidung hat, können wir nur mutmaßen. Klar ist schon jetzt: Die Begründung des Richters steht nicht nur auf sehr wackeligen juristischen Beinen, sie öffnet der Willkür ganz offiziell Tür und Tor. Denn wer eine „Hassorganisation“ ist – übrigens ein von Facebook frei erfundener Begriff! – und somit aus den Sozialen Netzwerken verbannt werden darf, entscheidet nunmehr ein milliardenschweres US-Unternehmen höchstselbst. Eine rechtliche Bestimmung, wer gesperrt werden darf und wer nicht, liegt auch nach dem heutigen Urteil nicht vor. Diesen Umstand räumte auch Richter Gocha vollumfänglich ein.
Auf Grundlage der Kontaktschuld-Argumentation könnte theoretisch in Zukunft nämlich jeder gelöscht werden – von taz bis AfD.
Urteil nicht rechtskräftig – Wir kämpfen weiter!
Wie es nun weitergeht, ist schnell erklärt: Wir lassen dieses schwache Urteil natürlich nicht auf uns sitzen und reichen im Laufe der nächsten Wochen Berufung beim Oberlandesgericht in Dresden ein. Das OLG wird das heutige Urteil aus Görlitz dann hoffentlich zügig revidieren und der grassierenden Willkür einen ersten Riegel vorschieben.
Sie alle merken: Hier geht es schon lange nicht mehr um einen einzelnen Facebook-Account oder unsere eigene Reichweite. Es geht – und das kann nicht oft genug wiederholt werden – um die Meinungsfreiheit in dieser Republik. Denn das heutige Urteil ist geeignet, fremden Akteuren die Macht darüber zu verleihen, wer in unserem Land noch das Wort erheben darf. Wir halten – und das verspreche ich Ihnen hier ganz offiziell – mit aller Kraft dagegen!
Ausblick: Unsere Chancen sind gut!
Bevor jetzt der ein oder andere unter Ihnen die Flinte ins Korn zu werfen versucht und unserem juristischen Weg den Erfolg abspricht: Das Landgericht Dresden hat Facebook heute in ähnlichen Fällen gleich zwei Mal abgestraft. In Chemnitz wurde fast zeitgleich eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erlassen und auch in einigen anderen Fällen, die bis dato noch nicht öffentlich diskutiert wurden, zog der US-Gigant den Kürzeren. Was in Görlitz entschieden wurde, muss in Dresden also keineswegs Bestand haben. Für uns heißt es daher: weiterkämpfen!
Liebe Freunde und Unterstützer, wir von „Ein Prozent“ kämpfen an alle Fronten. Gegen zwielichtige Vereine wie „Miteinander“, linke Krawallmacher, vor Gericht gegen Facebook & Co. sowie – und das möchte ich vor Weihnachten noch einmal besonders hervorheben – für unsere eigenen Landsleute. Film ab – teilen und spenden erlaubt und empfohlen!