- Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen die Journalistin Antonie Rietzschel aus Leipzig.
- Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, sich gegen unsauberen Haltungsjournalismus zu wehren.
Wenn es gegen Patrioten geht, nehmen es Journalisten mit der Wahrheit nicht immer genau. Immer öfter überschreiten sie dabei die Grenzen des Erlaubten – denn Gegenwehr ist selten. Die Grenzen aufgezeigt bekam nun die linke Journalistin Antonie Rietzschel. Sie unterlag dem AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt vor Gericht.
„Uwe!“ statt „Hure!“
Am 6. Juni 2021 behauptete Rietzschel via Twitter, auf der Wahlparty der Sachsen-Anhalt-AfD hätten Einzelne in Bezug auf die SPD-Politikern Katja Pähle „Hure, Hure!“ gerufen – wahrheitswidrig, wie sich nun herausstellte, da die AfD im einstweiligen Rechtsschutz glaubhaft machen konnte, dass es sich um „Uwe, Uwe!“-Rufe gehandelt habe. Das stellte das Landgericht (LG) Hamburg in einem Beschluss fest. Sollte Rietzschel, die als freie Autorin u.a. für die Süddeutsche Zeitung tätig ist, diese Behauptung wiederholen, droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Einen Tag nach dem Beschluss des LG veröffentlichte Rietzschel auf ihrem Twitteraccount eine „Klarstellung“, der zufolge sie und weitere anwesende Journalisten über den Wortlaut einig gewesen seien, weshalb Rietzschel den entsprechenden Tweet absetzte. Die „Uwe, Uwe!“-Rufe gingen laut Partei auf den AfD-Politiker Kay-Uwe Ziegler zurück.
Mainstream-Journalistin Rietzschel
Unabhängig von dem unterschiedlichen Klang der Worte „Hure“ und „Uwe“ zeigt Rietzschels wahrheitswidriger Schnellschuss, dass die patriotische Opposition nicht mit Fairness in der Berichterstattung zu rechnen braucht. Denn sie kommentierte ihren zahlreich geteilten Tweet mit den vielsagenden Worten: „Damit ist eigentlich alles über diese Partei gesagt.“
Möglicherweise hat auch der bei den meisten Journalisten kaum verhohlene Wille, der AfD Schaden zuzufügen, die anwesenden Berichterstatter in ihrer Wahrnehmung beeinflusst? Wie dem auch sei: Es ist ein schöner Erfolg des AfD-Landesverbands gegen eine Journalistin, die fest in der linken Mainstream-Presse etabliert ist.
„Haltung“ statt Fakten!
Im deutschen Blätterwald dominiert der Meinungs- und Haltungsjournalismus. Das hat zur Folge, dass sich die Angegriffenen (und v.a. die patriotische Opposition) mit einem völlig verzerrten Bild ihrer selbst konfrontiert sehen – ohne dass sie dagegen wirksamen Rechtsschutz erlangen könnten. Denn die Meinungsfreiheit gilt für Mainstream-Journalisten uneingeschränkt.
Davon profitieren auch Akteure mit Antifa-Vergangenheit, die sich nun als „Faktenchecker“ oder „Rechtsextremismusexperten“ verdingen. Mehr zu den linken Netzwerken im Journalismus und dessen wichtiger Rolle für das linke Establishment findet ihr hier.
Umso wichtiger ist es, in den Fällen, in denen sich Journalisten tatsächlich einmal auf das Minenfeld der Fakten und Tatsachen wagen und dabei ihrer Voreingenommenheit nicht entkommen können, die erforderlichen Maßnahmen gegen die Falschbehauptungen zu ergreifen und damit eine Grenze zu ziehen! Wir bei „Ein Prozent“ setzen uns seit Jahren konsequent zur Wehr – auch wenn der Gegner Jan Böhmermann heißt.