Geheimdienst: VS-Bericht 2019 in der Analyse

 

  • Der VS-Bericht 2019 kriminalisiert die patriotische Opposition. Durch Trickserei will der „Verfassungsschutz“ das Märchen von einer „rechten Bedrohung“ füttern.
  • In Bayern setzte sich das konservative Institut ZFI gegen die Beobachtung durch den VS erfolgreich zur Wehr.
  • Das Festhalten an einem ethnischen Volksbegriff ist mittlerweile Grund für geheimdienstliche Überwachung und Beobachtung.

Der deutsche Inlandsgeheimdienst ist längst zu einem Machtinstrument der Regierung im Kampf gegen die politische Opposition verkommen. Die Merkel-Marionette Haldenwang hat die Behörde auf den „Kampf gegen rechts“ eingeschworen. Unsere Analyse zeigt, wie gefährlich das Treiben des „Verfassungsschutzes“ (VS) wirklich ist.

Skandalbehörde „Verfassungsschutz“

In dieser Woche musste das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz eine herbe Niederlage einstecken. Das Verwaltungsgericht (VG) München urteilte, dass die Nennung der „Zeitgeschichtlichen Forschungsstelle Ingolstadt“ (ZFI) im Verfassungsschutzbericht 2019 rechtswidrig sei. Die Forschungseinrichtung hat enge Bezüge zu konservativen Politikern und Historikern. Linksextremisten und „Rechtsextremismusexperten“ war das Institut seit langem ein Dorn im Auge – und passend zum antifaschistischen Grundton des Establishments folgte der bayerische VS auf den Fuß. Damit ist die Behörde innerhalb kürzester Zeit um einen weiteren Skandal reicher. Und gleichzeitig ist klar: Der Rechtsstaat ist die letzte Bastion, der die Überwachung, Ausspähung und Verfolgung von Andersdenkenden verhindern kann. Umso wichtiger ist es, dass Patrioten von diesem Mittel Gebrauch machen oder selbst tätig zu werden. Wie? Das haben wir hier gezeigt.

Haldenwang verschärft Kampf gegen Opposition

Das ZFI-Urteil zeigt das Ausmaß der politischen Einflussnahme auf den Geheimdienst. In dieser Analyse haben wir die Entwicklung der Behörde seit der Absetzung von Hans-Georg Maaßen nachgezeichnet. Die Bilanz von Thomas Haldenwang als Chef der Spitzelbehörde ist beachtlich – und wohl alles andere als Zufall.

Folgerichtig präsentiert sich auch der VS-Bericht für das Jahr 2019 als mahnendes Pamphlet im „Kampf gegen rechts“. Mit allen Mitteln sollen nicht nur die irrwitzige Lüge, Rechte stellten die größte Bedrohung „unserer Gesellschaft“ dar, sowie die unzähligen Verschwörungstheorien von „rechten Netzwerken“ gefüttert, sondern der patriotische Widerstand gleich auf eine Ebene mit wahnsinnigen Amokläufern gestellt werden.

Die Tricks des VS

Um den Eindruck einer „wachsenden Bedrohung von rechts“ zu schaffen, greift der VS auf allerhand Effekthascherei zurück. Der wie jedes Jahr mit Zahlen und Statistiken gespickte Bericht 2019 liefert gutes Anschauungsmaterial, um den unter Haldenwang vollzogenen Linksruck und die Strategie der Kriminalisierung von Oppositionellen nachvollziehen zu können.

1. Zahlenzauber beim VS

Auf den ersten Blick sind die Verhältnisse klar. 2019 wurden 20.365 Straftaten dem Rechtsextremismus zugeschlagen, 6.449 dem linken Spektrum. Zieht man jedoch die Propaganda- und Volksverhetzungsdelikte, die nur von „Rechten“ begangen werden können, ab, so schlagen auf der rechten Seite nur noch 2.235 Straftaten zu Buche, während die Zahlen zum Linksextremismus gleichbleiben.

Auch hinsichtlich des Personenpotenzials der verschiedenen Extremismen besteht Klärungsbedarf. Denn während die Zahl der Linksextremisten von 33.000 (2018) auf 34.500 stieg, davon 9.200 Gewaltbereite (2018: 9.000), wuchs die Zahl der sogenannten „Rechtsextremisten“ von 25.350 auf stolze 33.430 Personen.

Ausschlaggebend für diesen Anstieg waren die Aufnahmen der „Jungen Alternative“ (JA) sowie des inzwischen aufgelösten „Flügels“ als „Verdachtsfälle“ sowie die Qualifizierung der „Identitären Bewegung“ (IB) als „Beobachtungsobjekt“. Damit steht nun ein Großteil der Neuen Rechten sowie des friedlichen Widerstandes unter geheimdienstlicher Beobachtung – und das ohne auch nur eine Gewalttat oder ähnliches auf dem Kerbholz. Angesichts der vollmundigen Ankündigungen von VS-Chef Haldenwang dürfte der VS-Bericht 2020 mit einem weiteren Anstieg aufwarten.

2. Eine Frage der Kategorien

Ein bislang kaum thematisiertes Problem in Zusammenhang mit den Zahlen des VS ist die Frage der Kategorisierung. Derzeit erfolgt die Einstufung politisch-motivierter Kriminalität (PMK) anhand der Kategorien „rechts“, „links“, „religiöse Ideologie“, „Reichsbürger und Selbstverwalter“ sowie „ausländische Ideologie“.

Insbesondere im Bereich der PMK – links – und der PMK – ausländische Ideologie – gibt es jedoch starke Überschneidungen. Denn wie der Bericht 2019 zeigt, werden immerhin 17.050 Personen linksextremen ausländischen Organisationen wie der kurdischen PKK, der türkischen „Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front“ sowie der „Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten“ zugerechnet. Im Übrigen ist völlig unklar, inwiefern die Behörde zwischen deutschen Linksextremisten mit PKK-Sympathien und kurdischen PKK-Anhängern mit Antifa-Sympathien unterscheidet und welche Auswirkungen dies auf die Kriminalitätsstatistik hat.

3. Der vermeintlich „rechte“ Terror

Im Bericht werden zwei Tötungsdelikte mit drei Opfern in der Statistik politisch rechts motivierter Straftaten aufgeführt, zum einen der Tod Walter Lübkes und andererseits der Amoklauf in Halle (Saale), bei dem ein Geisteskranker zunächst die Synagoge attackierte, dort scheiterte und anschließend wahllos zwei Deutsche hinrichtete. Diese Verbrechen instrumentalisiert der VS nun in bester Antifa-Manier, um das Märchen vom „rechten Terror“ weiterzuverbreiten. Keiner der Attentäter war nach aktuellem Kenntnisstand in irgendeiner Weise mit dem friedlichen Widerstandsmilieu konnotiert. Die Hinweise deuten auf geisteskranke Einzelgänger hin, die sich im Zuge der Massenzuwanderung radikalisierten. Diese perfide Strategie der Behörde, die bewusst falsche Assoziationen weckt, wird von den Medien und den Altparteien dankbar aufgegriffen.

4. Wer von Volk spricht, ist „extremistisch“

Ebenso abenteuerlich wie gefährlich ist die Begründung, mit der der VS die Aufnahme von „Flügel“, JA und IB in den Bericht rechtfertigt.

Der IB wirft der VS vor, das Konzept des Ethnopluralismus zu vertreten, das ein Gegenentwurf zur Massenmigration von Merkel & Co. ist. Der „Große Austausch“ ist laut „Verfassungsschutz“ eine „Verschwörungstheorie“. Die IB bringe einen „exkludierenden Biologismus zum Ausdruck“, indem sie das Volk mit der ethnischen Herkunft verknüpft. Dies verstoße gegen das Demokratieprinzip.

Der JA wiederum wird eine unterstellte Nähe zur IB zum Verhängnis. Auch die „Ideologie“ der JA sei durch einen ethnisch-kulturell geprägten Volksbegriff bestimmt. Dieser stehe damit in Widerspruch zur „Offenheit des Staatsvolkverständnisses des Grundgesetzes“. Auch ein Distanzierungsschreiben einiger ehemaliger JA-Mitglieder dient dem Geheimdienst als Beleg für vermeintlich antidemokratische Bestrebungen, deren Bestehen der VS ja zunächst einmal beweisen muss.

„Flügel“-Vertretern unterstellte der VS-Bericht, „komplexe gesellschaftliche Umbrüche“ (gemeint ist die Massenzuwanderung) unter Rekurs auf „antisemitische Chiffren“ darzustellen. Als Beleg dient ein Zitat von Björn Höcke, der in seiner Erster-Mai-Demo-Rede Kritik an der EU und George Soros äußerte. An anderer Stelle zitiert der Bericht aus einer weiteren Höcke-Rede, in der er die „irrationale Zuwanderungspolitik“ der Altparteien kritisiert.

Natürlich darf auch hier das ethnisch-homogene Staatsverständnis als „Dreh- und Angelpunkt im politischen Denken des ‚Flügels‘“ nicht fehlen. Insofern hielt Andreas Kalbitz auch keine Wahlkampfrede, sondern er „agitierte gegen muslimische Zuwanderer“, so der Wortlaut des VS-Berichts. In diesem Zitat griff Kalbitz übrigens mit launigen Worten das wachsende Unsicherheitsgefühl auf, das sich seit 2015 in weiten Teilen der Bevölkerung verbreitet und das durch Ereignisse wie in Stuttgart oder Frankfurt bestätigt wird. Bar jeder rechtlichen Grundlage wird hier ein ganzes Meinungsspektrum unterdrückt.

Haldenwang die Grenzen zeigen!

Wer sich den VS-Bericht 2019 zu Gemüte führen will, kann ihn hier herunterladen. Besorgniserregend ist, mit welche Selbstverständlichkeit und Unverfrorenheit der „Verfassungsschutz“ politische Oppositionelle kriminalisiert. Die Richtung ist klar: Wer das Dogma von der „offenen Gesellschaft“ kritisiert, ist ein Staatsfeind. Wer über die Zuwanderung und ihre Probleme sprechen will, ist Antidemokrat. Wer weiterhin Volk als relativ homogene ethnisch-kulturelle Gruppe begreift, wird durch den Geheimdienst beobachtet, exponiert und kriminalisiert – und das obwohl die Gründungsväter des Grundgesetzes vermutlich nicht einmal im Traum daran gedacht haben, dass der Volksbegriff je anders verstanden werden könnte.

Deutlich gemacht hat das auch der Chef des „Militärischen Abschirmdienstes“ (MAD), Christof Gramm, der verlautbarte, dass ein „überhöhter Patriotismus ohne das klare Bekenntnis zum Grundgesetz, zum Staat des Grundgesetzes und zur offenen Gesellschaft“ in der Bundeswehr nicht geduldet werde. Nur: Was soll das eigentlich sein, diese „offene Gesellschaft“?

Es ist höchste Zeit, dass dem „Verfassungsschutz“ und Merkels Kettenhund Haldenwang ihre Grenzen aufgezeigt werden. Die Kriminalisierung der Opposition und die Beobachtung politischer Gegner ist eines Rechtsstaats und einer Demokratie in höchstem Maße unwürdig!

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Kommentare (2)

Elsass
"Die IB bringe einen „exkludierenden Biologismus zum Ausdruck“, indem sie das Volk mit der ethnischen Herkunft verknüpft. Dies verstoße gegen das Demokratieprinzip." Wer so heuchlerisch wie der VS daherredet, der will damit die Vernichtung von historisch und biologisch gewachsenen, ethnischen Gemeinschaften rechtfertigen und vorantreiben. Eine moralische Bankrotterklärung. Bereits Aristoteles sagt genau das Gegenteil, nämlich, dass eine Regierung, die Massenmigration vorantreibt, gegen das Demokratieprinzip handelt. Denn diese neuen Menschen werden in aller Regel ein anderes Wahlverhalten zeigen, als die angestammten Menschen. Massenzuwanderung ist undemokratisch! Aristoteles zu der Thematik: "Die Heterogenität der Bevölkerung führt zu Spaltung - jedenfalls so lange, bis sie Zeit hatten, sich zu assimilieren. Eine Stadt kann nicht aus einer zufälligen Ansammlung von Menschen oder in einer zufälligen Zeitspanne aufgebaut werden. Die meisten Städte, die Siedler aufgenommen haben, entweder zum Zeitpunkt ihrer Gründung oder später, sind durch Spaltung in Schwierigkeiten geraten. Zum Beispiel schlossen sich die Achäer mit Siedlern aus Troezen zusammen, um Sybaris zu gründen, vertrieben sie aber, als ihre eigene Zahl anstieg. In Thurii stritten die Sybariter mit den anderen Siedlern, die sich ihnen bei der Kolonisierung der Stadt angeschlossen hatten; sie verlangten besondere Privilegien mit der Begründung, dass sie die Eigentümer des Territoriums seien, und wurden aus der Kolonie vertrieben. In Byzanz wurden die späteren Siedler in einer Verschwörung gegen die ursprünglichen Kolonisten aufgedeckt und gewaltsam vertrieben, und eine ähnliche Vertreibung ereilte die Vertriebenen aus Chios, die von den ursprünglichen Kolonisten in Antissa aufgenommen wurden. In Zancle hingegen wurden die ursprünglichen Kolonisten selbst von den Samiern vertrieben, die sie aufgenommen hatten. In Apollonia am Schwarzen Meer kam es durch die Einführung neuer Siedler zu Rassenkonflikten; in Syrakus führte die Verleihung der Bürgerrechte an Ausländer und Söldner am Ende der Tyrannenzeit zu Aufruhr und Bürgerkrieg; und in Amphipolis wurden die ursprünglichen Bürger nach der Aufnahme der chalkidischen Kolonisten fast alle von den von ihnen aufgenommenen Kolonisten vertrieben." (Aristotle (trans. Ernest Barker and R. F. Stalley), Politics (Oxford: Oxford University Press, 1995)) Die Staatssicherheit hat damals auch immer offiziell ihre Hände in Unschuld und "scheinbarer Rechtmässigkeit" gewaschen. Einprozent: JETZT ERST RECHT! Wir lassen uns die Herkunft von solchen Subjekten nicht verbieten!
Siegfried

Guter Kommentar!

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