Die Anklage ließ die politischen Gegner frohlocken: Siebzehn Aktivisten und Sympathisanten der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) wurde die Gründung einer kriminellen Organisation und Verhetzung vorgeworfen. Doch die Linken freuten sich zu früh. Heute wurden die Identitären von den schwerwiegenden Vorwürfen freigesprochen.
Schwerwiegende Vorwürfe
Nach Paragraph 278 des österreichischen Strafgesetzbuches können Personen, die der Gründung einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen werden, mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Ursprünglich zielte der Paragraph auf die Bekämpfung organisierter Kriminalität (Mafia, Rocker etc.). Erst 2015 hatte der Nationalrat (damals mit schwarz-roter Mehrheit) eine Ausweitung des Paragraphen beschlossen. Fortan konnten auch Gruppen, „die auf Verhetzung, Diskriminierung, Aufstacheln zum Hass ausgerichtet sind“, als kriminelle Vereinigungen verboten werden. Vorwürfe dieser Art sollten also nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Angesichts des stets friedlichen Protests der Identitären war für viele Österreicher klar, dass die Anklage politisch motiviert war. Zahlreiche Juristen zweifelten an der Rechtmäßigkeit des Prozesses. Die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Irmgard Griss, meinte: „Da muss man sehr aufpassen, dass nicht die Gesinnung bestraft wird.“ Und sogar der SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim befürchtete, dass die Luft dünner werde „im demokratischen Rechtsstaat Österreich“.
Staatsanwalt: „Identitäre sind Feiglinge“
Bis zum Schluss hielt die Staatsanwaltschaft an ihren wahnwitzigen Vorwürfen fest. Der zuständige Staatsanwalt fuhr rhetorisch schwere Geschütze auf. So warf er den Angeklagten vor, beständig das Recht zu brechen – und vergaß dabei, dass der identitäre Widerstand erst nötig wurde, nachdem die deutsche und die österreichische Regierungen sich 2015 des europäischen und nationalen Rechtsbruchs schuldig gemacht haben. Außerdem bezeichnete er die Aktivisten als „Feiglinge“. Mindestens gewagt, angesichts des immensen persönlichen Risikos, dem die Identitären ausgesetzt sind. Zuletzt bemängelte der Staatsanwalt, dass die Aktivisten „jede Differenzierung“ vermeiden würden, „weil Hetze einfacher ist“.
Das klingt nach der altbekannten linken Strategie, dem politischen Gegner die Verschleierung seiner tatsächlichen Absichten vorzuwerfen. Fakt ist jedoch – das zeigt der Richterspruch: Die Identitären sind keine „Staatsfeinde“ und keine kriminelle Organisation. Sie kämpfen mit den Mitteln des friedlichen Widerstandes gegen die Selbstaufgabe des Staates zugunsten einer menschenverachtenden linksliberalen Multikulti-Ideologie, die Menschen zur Ware degradiert.
Neuer Schwung für den Widerstand
Der Prozess löste eine europaweite Solidaritätswelle aus. Das Urteil kann jetzt die Verbreitung identitärer Forderungen weiter beflügeln. Ohnehin befindet sich der patriotische Widerstand in ganz Europa im Aufwind. Auch wenn es nach der Verbannung der IB von Facebook, Twitter und Co. lange ruhig um die Identitäre Bewegung war, das heutige Urteil kann und muss dazu führen, dass der stets friedliche Aktivismus wieder aufgenommen wird. Einziger Wermutstropfen ist die Verurteilung zweier Aktivisten zu Geldstrafen wegen Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung.
Der richterliche Beschluss hat für alle Seiten sein Gutes: Die Republik Österreich blieb von einem weiteren Justizskandal verschont, die Regierung unter FPÖ-Beteiligung hat sich vom Verdacht der IB-Sympathie reingewaschen, den Linken bleibt ihr Lieblingsfeind erhalten und die patriotischen Aktivisten können mit neuem Tatendrang ans Werk gehen.