Migrationskritiker als Ziel staatlicher Willkür

Am 25. September durchsuchte die Kriminalpolizei die Wohnung des Augsburger AfD-Chefs Steffen Müller. Ihm wird „Volksverhetzung“ vorgeworfen. Indessen wird in Österreich die Meinungsfreiheit weiter ausgehöhlt. Besorgniserregend: Immer öfter treten Sicherheitsbehörden und Justiz die Grundrechte der Opposition mit Füßen.

Willkürliche Hausdurchsuchung in Bayern

Wer sich über die Missachtung von Grundrechten echauffieren will, muss nicht nach Weißrussland gucken. Ein Blick vor die eigene Haustür genügt.

Steffen Müller ist Chef des Augsburger AfD-Kreisverbandes. Als solcher wurde er als Reaktion auf einen Facebook-Beitrag, in dem die lokale AfD auf die Interaktionen zwischen der „Klimabewegung“ und militanten Linksextremisten hinwies, des Rassismus bezichtigt.

Daraufhin nahm Müller Bezug auf den Augsburg Kommunalwahlkampf der linksradikalen, vermeintlichen Satirepartei „Die PARTEI“, in dem deren schwarze Bürgermeisterkandidatin Lisa McQueen mit dem Slogan „Schwärzer als die CSU“ um Stimmen warb. Der AfD-Politiker merkte an, dass es für ein politisches Amt nicht genüge, „maximalpigmentiert und weiblich“ zu sein. McQueen habe außerdem bei einer Podiumsdiskussion nichts Substantielles beizutragen gehabt, so Müller weiter.

Lisa McQueen zeigte den AfD-Mann deswegen an. In den Sozialen Netzwerken brachen Linke und Linksextremisten einen fast schon konzertiert wirkenden Shitstorm vom Zaum.

Sollen Kritiker mundtot gemacht werden?

Nur kurze Zeit später erhörte die Polizei den Ruf der Antifa-Szene. Obwohl angesichts des Tatbestandes keine Veranlassung zu einer Hausdurchsuchung bestand – das „Vergehen“ war ja öffentlich einsehbar –, durchsuchten Beamte die Wohnung des schwäbischen Oppositionellen. Dabei wurden u.a. der PC und das Handy des Betroffenen beschlagnahmt.

Es steht der Verdacht im Raum, dass durch diese Willkür Personen mit nicht-linker Gesinnung weiter eingeschüchtert werden sollen.

Die Polizei hat zu dem Vorgang jedenfalls bislang keine Pressemitteilung auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Für Sellner keine Meinungsfreiheit

Doch der jüngste Fall aus Augsburg ist nur einer von vielen. Einer, der besonders oft mit staatlichen, aber auch „zivilgesellschaftlichen“ Repressionen konfrontiert wird, ist Martin Sellner. Erst Ende letzten Jahres stellte ein Gericht fest, dass die Durchsuchungen seiner Wohnung in Wien rechtswidrig waren.

Nun erneut ein Paukenschlag: In einem erstinstanzlichen Urteil in einem Verfahren zwischen dem patriotischen Aktivisten und dem US-Giganten YouTube spricht das Gericht Sellner sein Recht auf Meinungsfreiheit quasi ab. Begründet wird dieses Skandalurteil u.a. damit, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits ausgesprochen habe, dass „die ethnische Vielfalt eine Quelle der Bereicherung für demokratische Gesellschaften“ sei „und keine Bedrohung“, so das Gericht.

Deswegen seien Äußerungen Sellners „nicht vom Schutzbereich des Art. 10 EMRK erfasst bzw. rechtfertigen sie jedenfalls den Eingriff in das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit“. Damit bestätigt die Richterin, dass Justitia nur auf dem linken Auge blind ist, während patriotische Oppositionelle im Zweifel keinen Anspruch auf Rechtssicherheit mehr erwarten können.

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