Wenn es um Beschränkungen der Meinungsfreiheit geht, sollten bei Demokraten alle Alarmglocken schrillen. Dabei ist es bei uns längst gängige Praxis, dass Patrioten diskriminiert werden. Und das mit dem Segen der Rechtsprechung.
Wann Diskriminierung erlaubt ist
Das OLG Dresden wies in seinem Urteil in unserem Prozess gegen den US-Giganten Facebook auf ein wichtiges Detail hin: Eine Diskriminierung aufgrund der politischen oder ideologischen Ausrichtung einer Person ist regelmäßig zulässig. Gerade das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schließt etwa Entlassungen oder Vertragskündigungen aus politischen Gründen nicht aus.
Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte sollten gerade die politische Diskriminierung und die Kriminalisierung von Oppositionellen ein rotes Tuch sein. Doch dreißig Jahre nach Ende des DDR-Regimes arbeitet der linke polit-mediale Komplex an einem neuen soften Totalitarismus.
Politische Diskriminierung von Bundestag abgesegnet
Wo das Problem liegt, lässt sich am Beispiel des AGG sehen. Gemäß Paragraf 1 ist es das Ziel des Gesetzes, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung […] zu verhindern oder zu beseitigen.“
Fraglich ist, wie weit der Begriff der Weltanschauung zu interpretieren ist. Umfasst er auch politische Meinungen? Oder nur politische Meinungen, die Teil eines gefestigten Weltbilds sind? Oder schließt er gar politische Meinungen gänzlich aus?
Dass Gesetze interpretationsbedürftig sind, ist kein Fehler des Gesetzgebers, sondern in einer Massengesellschaft mit täglich hochkomplexen Abläufen notwendig. Dennoch ist es äußert bedenklich, dass bei der Verabschiedung des AGG gerade eine Diskriminierung aus politischen Gründen nicht verboten wurde. Wie aus der Bundestagsdrucksache 16/2022 vom 28. Juni 2006 hervorgeht, war es sogar eine Sorge der Altparteien, „rechtsextreme Parteien“ könnten sich auf das Diskriminierungsverbot berufen, da der Begriff „Weltanschauung“ nicht präzise genug ist.
Im Umkehrschluss ergibt sich, dass die Gesetzgeber die Möglichkeit einer Diskriminierung aus politischen Gründen erkannten, diese jedoch gerade nicht verhindern wollten.
Patrioten zu „Staatsfeinden“ erklärt
Diese demokratieverachtende Haltung wird gerade dann gefährlich, wenn der „Verfassungsschutz“ als politisches Instrument zur Kriminalisierung von Patrioten eingesetzt wird und bislang völlig legitime und rationale Meinungen als „rechtsextrem“ diskreditiert. Hier haben wir genau diesen Vorgang anhand des VS-Berichts 2019 analysiert.
Während der linksliberale Zeitgeist immer mehr Perversionen „legalisiert“ oder normalisiert, werden Patrioten zu „Staatsfeinden“ erklärt. Christof Gramm, Leiter des „Militärischen Abschirmdienstes“, machte deutlich, wohin unser Weg führt: Bar jeder Rechtsgrundlage erklärte er, dass Soldaten, die sich nicht zur „offenen Gesellschaft“ bekennen, in der Bundeswehr nichts verloren haben – das Bekenntnis zu Grundgesetz und Bundesrepublik genügt ihm nicht.
Wer sich im Kampf gegen die Überwachung aufs Grundgesetz beruft, könnte schon bald verfolgt werden, weil er nicht die Lüge der „offenen Gesellschaft“, also Globalisierung, Entwurzelung, Massenmigration, wachsende Unsicherheit, staatlichen Kontrollverlust, lieben gelernt hat.
Dekonstruktion des Rechtsstaats
Doch es wird nicht nur am Mythos der „offenen Gesellschaft“ gebastelt, der politische Mainstream arbeitet auch an der Dekonstruktion des Grundgesetzes, das unweigerlich auf den Pfeilern eines ethnischen Volksbegriffes sowie der natürlichen Familie aufgebaut wurde.
So werden Identitäre, Junge Alternative oder „Flügel“ als „Verfassungsfeinde“ bezeichnet, weil sie den ethnischen Volksbegriff bewahren wollen, während andererseits alles „Familie“ und „Ehe“ ist, was sich irgendwie gerade danach fühlt.
Diese Realitätsverweigerung ist eine Gefahr für den Rechtsstaat. Von Rechtssicherheit kann keine Rede mehr sein. Denn was sind die Gesetze noch wert, wenn sie von jeglicher Verwurzelung in der Geschichte abgelöst und ihre Bedeutungen völlig losgelöst sind von jeder Vernunft?
Es ist jedenfalls kein Wunder, dass die Altparteien sich bemühen, den Rechtsstaat mittels Richterwahlen zu kapern.