- Der VS agiert willkürlich und politisch. Er pflegt Beziehungen zu Antifa-Gruppen.
- VS-Chef Haldenwang führt einen Feldzug gegen die demokratisch legitimierte Opposition und ihr Umfeld.
- Die Geheimdienste weiten ihre Kompetenz aus und verstoßen gegen die politische Neutralität.
Gut dreißig Jahre nach dem Ende des DDR-Unrechtsregimes schnüffeln staatlich legitimierte Schlapphüte wieder demokratischen Patrioten hinterher. Dass es dabei selten rechtmäßig zugeht, stört weder Altparteien noch Mainstream-Medien. Klar: Der „Verfassungsschutz“ ist ein politisches Instrument des Establishments.
Machtmissbrauch beim Sachsen-VS?
Am 1. Juli berichtete die „Sächsische Zeitung“ (SZ) davon, dass unter Gordian Meyer-Plath in seiner Funktion als Chef des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz insgesamt sechs Abgeordnete der AfD, darunter Bundessprecher Tino Chrupalla, Landesvorsitzender Jörg Urban und EU-Abgeordneter Dr. Maximilian Krah, vom Geheimdienst beobachtet werden.
Dass die Datensammlung rechtswidrig war, bestätigten Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) und Meyer-Plaths Nachfolger Dirk-Martin Christian, auf dessen Weisung, die entsprechenden Daten zu löschen, Meyer-Plath bis zu seiner Ablösung am 1. Juli nicht reagierte.
Gegenüber „Ein Prozent“ äußerte sich der AfD-Politiker und Rechtsanwalt Maximilian Krah zu diesem Skandal: „Offenbar setzt sich in den Schlapphutbehörden beim sogenannten ‚Kampf gegen rechts‘ die Mentalität legal-illegal-scheißegal durch, befeuert durch die linke Öffentlichkeit. Hier müssen wir aktiv werden und zeigen, dass der Verfassungsschutz beginnt, ein Eigenleben zu entwickeln, und die Gefahr einer Stasi 2.0 real ist.“ (Hier das ganze Interview lesen)
Gegenüber der „Bild“ kündigte AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla nun an, gegen den sächsischen „Verfassungsschutz“ Klage zu erheben und auch gegen den abgesetzten Meyer-Platz Strafanzeige stellen zu wollen.
VS erfüllt linksextreme Forderungen
Dass die deutschen Inlandsgeheimdienste es mit dem Recht nicht immer ganz genau nehmen, ist indessen ein offenes Geheimnis. Das belegen etwa die erfolgreichen Klagen des AfD-Politikers Petr Bystron, der „Identitären Bewegung“ oder auch der „Jungen Freiheit“.
Politische Interessen stehen im Vordergrund. Forderungen von links, bestimmte Organisationen oder Personen geheimdienstlich überwachen zu lassen, werden durch die Behörden schnell aufgegriffen. Denn der einzige Weg der Beobachteten, gegen den Geheimdienst vorzugehen, ist der Klageweg. Und der ist lang, beschwerlich, kostenintensiv und der Ausgang ungewiss. Den daraus resultierenden Freiraum nutzt der „Verfassungsschutz“ konsequent im politischen Machtkampf.
So wurde im Vorfeld der bayerischen Kommunalwahl gezielt eine etwa zehn Personen umfassende Bürgerinitiative als „extremistisch“ gebrandmarkt, etwa zeitgleich wurde auf Zuruf der Grünen auch eine Studentenverbindung im bayerischen Deggendorf unter Beobachtung gestellt.
VS agiert parteipolitisch
In Brandenburg wiederum begründet der VS-Chef Jörg Müller, früher Büroleiter eines SPD-Ministers, die Beobachtung des AfD-Landesverbandes mit einer „Verflügelung“. Und übernimmt damit eins zu eins die Antifa-Argumentation, die nach der „Flügel“-Auflösung eine Beobachtung der gesamten Partei fordert.
Laut Müller solle die AfD die Beobachtung in Brandenburg im Übrigen als Signal verstehen, sich umzuorientieren. Die Beobachtung eines Landesverbandes durch einen Geheimdienst als „Warnschuss“, um eine weltanschauliche Korrektur einer demokratisch legitimierten Partei zu erzwingen? Klingt totalitär. Ist es auch.
Während der Pressekonferenz anlässlich der VS-Beobachtung in Brandenburg erklärte Innenminister Michael Stübgen (CDU) unverfroren, dass VS-Chef Müller deutlich darauf hingewiesen habe, dass es von „entscheidender Bedeutung“ sei, dass nicht der Eindruck vermittelt werde, der – Achtung! – „möglicherweise sogar nachweisbar wäre“ –, man würde hier „parteipolitisch agieren“.
VS kooperiert mit Linksextremisten
In Brandenburg kooperiert der „Verfassungsschutz“ offen auch mit linksextremen Gruppierungen. Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervor (mehr dazu hier).
Darüber hinaus trat Matthias Quent, Leiter des „Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft“ (IDZ) in Jena, das von der „Amadeu Antonio Stiftung“ (AAS) getragen wird, beim Bundesamt für Verfassungsschutz als „Rechtsextremismusexperte“ auf – obwohl er enge Verstrickungen ins linksextreme Antifa-Milieu aufweist. Auch die Polizei in Thüringen kooperierte mit Quent.
Der Leiter des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, ist zeitgleich Mitglied im Stiftungsrat der Antifa-nahen „Amadeu Antonio Stiftung“. Mehr zur Person Kramer und seiner fragwürdigen Rolle im linken Sumpf von Thüringen finden Sie hier.
VS verstößt gegen Neutralität
Doch der Kampf gegen Patrioten ist nicht nur eine Sache linksoffener VS-Leiter, sondern wird auch aus der „Mitte“ heraus geführt. Allen voran steht das CDU-Mitglied Thomas Haldenwang, der am 15. November 2018 Hans-Georg Maaßen beerbte. Der in Ungnade gefallen war, weil er die mittlerweile nachgewiesen Erfindung von „Hetzjagden“ in Chemnitz nicht mittragen wollte. Er verstieß damit gegen die von Angela Merkel vorgegebene Sprachregelung der Bundesregierung.
Im Interview mit der „Tagespost“ bestätigt Hans-Georg Maaßen Beeinflussungsversuche der VS-Mitarbeiter durch Politiker und Medien. Schon unter seiner Amtsleitung leitete Maaßen eine Prüfung der AfD ein. Es muss davon ausgegangen werden, dass sein Beharren auf rechtsstaatlichen Standards angesichts des stetig wachsenden Wählerpotenzials von den Verantwortlichen als problematisch angesehen wurde.
Sein Nachfolger spielt seine Rolle deutlich besser. Die FAZ nannte ihn zum Amtsantritt einen „Gegenentwurf“ zu Maaßen.
Haldenwangs persönlicher „Kampf gegen rechts“
Sein Feldzug gegen demokratische Patrioten ist gleichzeitig die größte Offensive gegen eine demokratisch legitimierte Oppositionspartei und ihr Umfeld seit dem Ende der DDR. Die Chronologie seines erbitterten Kampfes:
- 15.11.2018: Amtsantritt Haldenwangs
- 15.01.2019: Haldenwang verkündet öffentlich, dass die AfD als „Prüffall“ behandelt werde, die „Junge Alternative“ (JA) und der AfD-interne „Flügel“ würden als „Verdachtsfälle“ unter Beobachtung gestellt.
- 11.07.2019: Die Haldenwang-Behörde erklärt die „Identitäre Bewegung“ (IB) zur „rechtsextremistischen Organisation“.
- 12.03.2020: Das „Compact Magazin“ wird als „Verdachtsfall“ eingestuft. Gleichzeitig wird der „Flügel“ als „rechtsextreme Bestrebung“ eingestuft.
- 24.04.2020: Auch das „Institut für Staatspolitik“ (IfS) gerät in den Fokus des Inlandsgeheimdienstes.
- 29.06.2020: Unsere Bürgerinitiative „Ein Prozent“ wird als „Verdachtsfall“ unter Beobachtung gestellt.
Übrigens: In Sachen Linksextremismus ist der Behördenleiter Haldenwang deutlich nachsichtiger. Seit seinem Amtsantritt wurde keine einzige Antifa-Gruppierung medienwirksam unter Beobachtung gestellt.
Als das von Horst Seehofer (CSU) geleitete Innenministerium die JA und den „Flügel“ nicht im „Verfassungsschutzbericht 2019“ erwähnen wollte, da es sich dabei lediglich um „Verdachtsfälle“ handelt, widerspricht der Geheimdienst. Eine Nichtnennung würde auf „Unverständnis bei Politik, Medien und Öffentlichkeit“ stoßen. Die Beeinflussungsversuche, von denen Hans-Georg Maaßen spricht, haben ihren Zweck damit erfüllt.
Wie weit reicht die Kompetenz der Geheimdienste?
Zuletzt bleibt die Frage offen, wie weitreichend die Befugnisse der Inlandsgeheimdienste gehen. Zwar gibt es mit dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) und entsprechenden Landesgesetzen eine Rechtsgrundlage, allerdings nimmt die Behörde für sich immer wieder eine Definitionshoheit in Sachen „Rechtsextremismus“ in Anspruch und verlässt damit den politisch neutralen Raum.
Laut § 3 I Nr. 1 BVerfSchG ist die Aufgabe des VS die Sammlung und Auswertungen von Informationen über „Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung […] gerichtet sind“. Aber wann liegt eine solche Bestrebung vor? Hier lesen Sie die Definition der FDGO durch das Bundesverfassungsgericht.
Mittlerweile gilt jedoch die Forderung des Erhalts der ethnokulturellen Identität ebenso als „Verstoß gegen die Menschenwürde“ wie Festhalten an einem ethnischen Volksbegriff. Dank einer hier dokumentierten Einlassung von Christof Gramm, Leiter des „Militärischen Abschirmdienstes“ (MAD), wissen wir nun auch, dass ein Bekenntnis zur Bundesrepublik und zum Grundgesetz nur dann als Zeichen von Verfassungstreue gewertet wird, wenn sich dem ein Bekenntnis zur „offenen Gesellschaft“ anschließt.
Unklar bleibt freilich, was mit der „offenen Gesellschaft“ gemeint sein könnte. Etwa die Verfolgung und Kriminalisierung von Migrationskritikern und politischer Opposition? Möglicherweise auch die politische Instrumentalisierung von Geheimdiensten? Die widerrechtliche Grenzöffnung und pauschale Einreisegestattung für Millionen Migranten? Die Förderung linksextremer Strukturen mit Steuergeldern? Gender-Wahnsinn? Die Aushöhlung unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats?
Haben vielleicht die wahren Verfassungs- und Staatsfeinde das Ruder übernommen? Gerichte werden diese Frage in nicht allzu ferner Zukunft klären müssen.