Trotz Coronakrise: Der Staatsfunk greift zu

  • Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit verletzt. Damit tritt die Zwangsgebührenerhöhung in Kraft. 
  • Die Staatsmedien sind nicht für „alle“ da. Es dominieren linker Haltungsjournalismus und Intransparenz.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat beschlossen, dass die Ablehnung der Erhöhung des „Rundfunkbeitrages“ durch den Landtag von Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt. Beim Staatsfunk herrscht Goldgräberstimmung – die Bürger müssen künftig noch tiefer in die Tasche greifen.

Die 1,5-Milliarden-Dollar-Show

Die Entscheidung ist nicht überraschend. Nach rund eineinhalb Jahre andauernden Grundrechtseinschränkungen, die vom BVerfG unbeanstandet blieben, war absehbar, dass die Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen Regierung und Landtag von Sachsen-Anhalt erfolgreich sein wird. Mit der Installation des früheren CDU-Parteisoldaten Stephan Harbarth als Präsident des höchsten deutschen Gerichts durch die Altparteien hat das Ansehen des BVerfG stark gelitten. Durch die jüngste Entscheidung machen die Richter deutlich, dass das Volk längst nicht mehr der Souverän im Lande ist.

In der Begründung (hier einsehbar) heißt es, das Land Sachsen-Anhalt habe durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag (hier einsehbar) die grundgesetzlich garantierte Rundfunkfreiheit verletzt. Damit „ersetzt“ das BVerfG die Zustimmung des Landesparlaments, sodass Artikel 1 des Vertrages vorläufig bis zur Schaffung einer neuen vertraglichen Regelung in Kraft tritt.

Was heißt das konkret? Zunächst einmal müssen die Bürger monatlich 86 Cent mehr zahlen. Das bedeutet für die Staatsmedien ein Plus von 1,5 Milliarden Euro bis 2024. Derzeit betragen die Einnahmen durch die Zwangsgebühren mehr als 8 Milliarden Euro pro Jahr. Die Gebührenerhöhung ist die Folge einer entsprechenden „Bedarfsanmeldung“ der Rundfunkanstalten, die alle zwei Jahre vorgesehen ist. Diese wird durch eine „unabhängige Kommission“ (KEF) geprüft (zum Bericht). Die Mitglieder der KEF sind hier aufgeführt

Bürger zahlen, Journalisten kassieren

Vor dem Hintergrund der Gebührenerhöhung lohnt der Blick auf die Jahresgehälter der ARD-Verantwortlichen. Allein die Intendanten der Landesrundfunkanstalten (BR, HR, MDR, NDR, RBB, RB, SR und SWR) erhalten insgesamt Jahresgehälter in Höhe von knapp 2,9 Millionen Euro. Die jeweiligen Direktoren erhalten Jahresgehälter von insgesamt mehr als 1,9 Millionen Euro. Doch auch der Rest der Mitarbeiter der ARD kann sich über das Gehalt nicht beschweren. Thomas Bellut, Noch-Intendant des ZDF, kann sich bis zu seiner Ablösung durch Norbert Himmler 2022 über ein Jahresgehalt von 368.000 Euro freuen.

In der Bedarfsanmeldung wies die ARD zwischen 2021 und 2024 Personalkosten inkl. Altersversorgung von rund 10,3 Milliarden Euro aus, beim ZDF waren es rund 2 Milliarden Euro.

Staatsmedien profitieren von Coronakrise

Der Marktanteil der Staatsmedien liegt konstant bei knapp 50 Prozent, wobei in den vergangenen Jahren eine steigende Tendenz auszumachen war. Auch hier macht sich die Coronakrise bemerkbar (Quelle). Daran ändert auch das gnadenlose Vorgehen des WDR gegen Georg Thiel nichts, der seit Monaten in Beugehaft sitzt, weil er sich weigert, die Zwangsabgabe zu bezahlen. Zur Begründung für die Gebühren bemühen die GEZ-Medien stets das Argument, dass alle Bürger von dem bürgerfinanzierten Medienangebot profitierten.

Doch ist das wirklich so?

Immerhin deuten die zahlreichen Fälle von Journalisten mit Verbindungen in die Antifa-Szene wie Patrick Gensing oder Georg Restle in eine gewisse Richtung. Studien bestätigen, dass der deutsche Öffentlich-rechtliche Rundfunk weit von neutraler Berichterstattung entfernt ist (mehr hier).

Linker Haltungsjournalismus statt Berichterstattung

In der neuen Ausgabe von „Wir klären das!“ geht Marie-Thérèse Kaiser dem Phänomen der Massenmedien nach:

Auch wenn jeder Bürger dafür blechen muss – die GEZ-Medien sind nicht für jedermann! Die patriotische Opposition wird dort weder von den Mitarbeitern noch in den Sendungen angemessen repräsentiert. Stattdessen werden dort linker Haltungsjournalismus und intransparente Netzwerke kultiviert. Mit seiner Entscheidung hat das BVerfG der politischen und medialen Selbstbestimmung sowie der Demokratie einen Bärendienst erwiesen!

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