In einer Nacht- und Nebelaktion wurde der Volksverhetzungsparagraf von der Bundesregierung verschärft. Immer mehr Meinungen und Diskussionen sollen kriminalisiert werden. Lediglich Deutsche sind keine schützenswerte Gruppe – sie dürfen weiter beleidigt und erniedrigt werden.
Die Fakten zur „Volksverhetzung“
Tausendfach wird bereits jetzt wegen „Volksverhetzung“ ermittelt, nahezu täglich kann man von Hausdurchsuchungen und Anklagen wegen des juristisch umstrittenen Paragrafen 130 StGB lesen und hören. Nicht selten sind Kommentare in sozialen Netzwerken Gegenstand solcher Verfahren; Fälle also, bei denen unbescholtene Bürger sich vielleicht etwas ruppig ausdrücken, aber bei denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sicherlich nicht vorliegt.
Für 2021 wurden 13.832 sogenannter „Propagandadelikte“, also beispielsweise „Volksverhetzung“ oder das Verwenden verbotener Symbole, im Bereich der „Politisch motivierten Kriminalität rechts“ vom Bundeskriminalamt gezählt (hier geht es zu den Zahlen). Davon wurden wiederum 8.960 Taten im oder mittels des Internets begangen – was zeigt, dass sich das Phänomen größtenteils online abspielt. Bezeichnend ist auch, dass von allen „Volksverhetzungen“ fast 80 Prozent (3.812 der 4.814 Taten) dem „rechten“ Spektrum zugeordnet werden. Die Zahl wäre noch größer, wenn man die nicht genau zuordenbaren Fälle (836) mit einbezieht.
Das bedeutet: Den Gummiparagrafen zur sogenannten Volksverhetzung gibt es, um unliebsame Debatten von „rechts“ zu unterdrücken. Denn die Besonderheit ist, dass das deutsche Volk keine Gruppe ist, die vor Volksverhetzung geschützt werden soll, wie das bekannte „Köterrassenurteil“ belegt. Es geht um die Kriminalisierung von unliebsamen Meinungen.
Auch deswegen rückt die Polizei regelmäßig zu „Aktionstagen gegen Hasskriminalität“ aus, während die Migrantenmorde von Ludwigshafen abermals beweisen, dass es für die Exekutive ganz andere Herausforderungen als ein paar unglücklich formulierte Facebook-Kommentare gibt. Patriotische Politiker und kritische Juristen bemängeln deswegen schon lange die zunehmende juristische Beschränkung der Meinungsfreiheit in unserem Land. Diese Kritik dürfte nun neuen Antrieb erhalten, denn der Paragraf 130 StGB wurde wieder einmal verschärft.
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Per Omnibus zur Einschränkung der Meinungsfreiheit
Schon einmal von einem Omnibusverfahren gehört? Von einem solchen spricht man, wenn mehrere gesetzliche Änderungen in einem Gesetzesentwurf vereint und gemeinsam zur Abstimmung gestellt werden. Kaum beachtet und ohne öffentliche Anhörung wurde die Erweiterung des Volksverhetzungsparagrafen an eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes drangehängt. Künftig ist das öffentliche Billigen, Leugnen und das „gröbliche“ Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe gestellt, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.
Mit der Umsetzung dieser Gesetzesänderung folgt die Bundesregierung einem seit 2008 bestehenden Rahmenbeschluss der EU zur strafrechtlichen Verfolgung von „Rassismus“ und „Fremdenfeindlichkeit“. Eine solche Regelung gibt es in Deutschland bzgl. des Bestreitens des Holocausts seit fast dreißig Jahren, was bereits für juristische Kritik gesorgt hat. Da dies der EU aber nicht genug ist, wurde bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, das nun nicht nur den Rahmenbeschluss umsetzt, sondern sogar darüber hinaus geht.
Sorgen von Links
Kritik an dieser neuen Regelung kommt neben der AfD ausgerechnet auch von der Linkspartei, der solche Gesetze gegen vermeintlich „rassistische“ Äußerungen sonst nie weit genug gehen können. Der Hintergrund ist aber recht einfach: Es könnten jetzt auch ausnahmsweise Linke davon betroffen werden. So fürchtet die Sprecherin für Rechtspolitik der Bundestagsfraktion der Linken, Clara Bünger, dass mit der neuen Version des Volksverhetzungsparagraphen auch eine Billigung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine verfolgt werden könnte.
Dass diese Sorge nicht völlig unbegründet ist, zeigt sich alleine schon daran, dass vor Kurzem ein Mann in Hamburg zu 4.000 Euro Geldstrafe wegen eines blauen „Z“, das er auf ein weißes Din-A4-Blatt gemalt und anschließend in seine Windschutzscheibe geklebt hatte, verurteilt wurde. Der Grund: Mit dem großen Z, dem bekanntesten Erkennungssymbol russischer Truppen im Ukrainekrieg, habe der Mann öffentlich Straftaten gebilligt. Tatsächlich könnten sich künftig Personen, die über die Berechtigung der Vorwürfe von russischen Kriegsverbrechen diskutieren, bald auf dünnem Eis bewegen.
In vielen Bereichen arbeitet die Ampel-Regierung am Umbau unserer Gesellschaft:
Wie sieht es mit kommunistischen Völkermorden aus?
Andere gehen sogar noch weiter: Der linkslastige Journalist Ronen Steinke befürchtet beispielsweise, dass auch Maos „großer Sprung nach vorne“ mit seinen Millionen Toten genauso wie die Verbrechen Stalins, die von links nur allzu gerne relativiert werden, unter den neugestalteten Paragrafen fallen könnten. Genauso dürfte man theoretisch diverse Kriegsverbrechen der US-amerikanischen Armee von Afghanistan bis Vietnam nicht mehr leugnen oder gar glorifizieren. Ob dies jedoch tatsächlich verfolgt werden würde, wird die zukünftige Rechtsprechung zeigen müssen, denn was als Völkermord und Kriegsverbrechen gilt, bestimmen immer noch die Herrschenden.
Grund zur Skepsis geben vergangene Urteile, insbesondere das erwähnte „Köterrassenurteil“, wonach die Deutschen kein vom Volksverhetzungsparagrafen geschütztes Kollektiv darstellen. Auch wenn es im Wortlaut des Gesetzes keine Einschränkungen gibt, könnten politisch motivierte Richter auch hier wieder eine Straffreiheit für Hass auf Deutsche konstruieren. So bleiben bekannte antideutsche Parolen wie „Bomber Harris do it again!“, die eine Wiederholung von Kriegsverbrechen an der deutschen Zivilbevölkerung im Zweiten Weltkrieg fordern, sicher auch künftig straffrei. Dennoch müsste man auch dann solche verbalen Entgleisungen zur Anzeige bringen – alleine um die absolute Willkür dieser Gesinnungsgesetze zu belegen.
Patrioten sollten aber auch angesichts linker Sorgen nicht zu schadenfroh sei, denn ein solches Gesetz schränkt die Meinungsfreiheit und die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung immer weiter ein und kann auch sie treffen, was selbst die etablierte Presse einräumen muss. Künftig müssen völlig unpolitische Historiker und Forscher Angst vor der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse haben, wenn diese nicht mit der propagierten Weltsicht übereinstimmen. Aus Erfahrung wissen wir, dass nicht vom Selbsthass zerfressene Antideutsche, sondern kritische Patrioten im Visier der Behörden stehen.