Der Inlandsgeheimdienst („Verfassungsschutz“) hat sich ein weiteres Mal offenbart. Würden wir die „Pannen“ dieser „Sicherheitsbehörde“ nicht zur Genüge kennen und um dessen (belegte!) Verstrickungen in Terrornetzwerke wissen, so wären die Aussagen des neuen sächsischen Verfassungsschutzpräsidenten Dirk-Martin Christian kaum zu glauben.
„Wir hätten diese Tat nicht verhindern können“
Doch wir leben in der Bundesrepublik Deutschland, einem Staat, der islamistische „Gefährder“ (d.h. potentielle Mörder und Attentäter) lieber „beobachtet“ und „observiert“ statt sie konsequent abzuschieben. So auch in Sachsen, wo ein 20-jähriger Syrer Anfang Oktober einen Touristen aus Krefeld in der Innenstadt mit einem Messer tötete und einen weiteren schwer verletzte. Danach war der Täter auf der Flucht – und zwar über zwei Wochen! Am Dienstag wurde er festgenommen.
Dirk-Martin Christian, Chef des Verfassungsschutzes in Sachsen, äußerte auf einer Pressekonferenz zum Fall dann u.a. folgenden Satz: „Selbst wenn es eine 24/7-Beobachtung gegeben hätte: Wir hätten diese Tat nicht verhindern können.“ Und LKA-Präsident Petric Kleine schiebt hinterher: „Es musste damit gerechnet werden, dass er Straftaten begeht.“
Konsequent abschieben? Nicht möglich!
Die zentrale Frage in dieser Sache ist dabei eigentlich ganz einfach: Wieso wurde Abdullah A. H. H., der im Oktober 2015 aus Syrien nach Dresden gekommen war und im Mai 2016 einen Asylantrag gestellt hatte, nicht längst abgeschoben?
Doch es wird noch besser: Abdullah wurde nämlich bereits am 31. August 2017 vom LKA als islamistischer Gefährder eingestuft, weil er u.a. geplant habe, sich bei den Filmnächten am Elbufer in die Luft zu sprengen. „Später warb er offensiv für die Terrororganisation Islamischer Staat und musste dafür ab Ende 2018 eine Jugendstrafe im Gefängnis absitzen. 2019 wurde ihm sein Flüchtlingsstatus aberkannt.“, schreibt die Sächsische Zeitung in dieser Sache weiter.
Doch ein konsequentes Abschieben straffällig gewordener Asylanten aus Syrien ist nicht möglich. Denn es existiert ein Abschiebestopp. Syrien sei weiterhin nicht sicher.
Der Bundestagsabgeordnete Frank Pasemann und seine Arbeitsgruppe haben mit ihrer Dokumentation aus Syrien unlängst das Gegenteil bewiesen. Wir von „Ein Prozent“ erklären in unserer Studie „Asylfakten – Wer kommt, der bleibt“ zudem, wie und unter welchen Bedingungen Abschiebungen möglich sind. Unbedingt ansehen und bestellen!
Ach ja, und auch die AfD-Fraktion in Sachsen-Anhalt hat sich mit einem ähnlichen Fall auseinandergesetzt, der an Absurdität kaum zu überbieten ist. Hier kann der Animationsfilm angesehen werden.
Wir von „Ein Prozent“ werden den Fall nicht aus den Augen lassen. Denn es ist so, wie Daniel Krüger in der Sächsischen Zeitung richtig schreibt: „Um klare Aussagen ist hier niemand bemüht. Stattdessen verstecken sich die Behördenoberen hinter Schachtelsätzen, Paragraphen und dem Fakt, dass der Generalbundesanwalt den Fall übernommen hat.“ Doch nicht mit uns. Wir sind noch nicht am Ende.