Corona: Zu welchen Maßnahmen greift Merkel jetzt?

  • Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung weitreichende Befugnisse. Sie greift auch in unsere Grundrechte ein. Das ist ein Einfallstor für Machtmissbrauch!
  • Es stehen uns weitere Maßnahmen bevor. Wir sollten die Gefahren ernst nehmen und dennoch wachsam bleiben. Als Bürger sind wir für den Schutz des Rechtsstaats verantwortlich!

Der Corona-Virus hat Deutschland fest im Griff. Wir werden mit immer neuen Maßnahmen konfrontiert. Täglich wird unser Bewegungsraum weiter eingeengt. Viele Bürger fragen sich natürlich: „Was darf die Regierung in einem solchen Ausnahmezustand alles und was könnte uns noch erwarten?“ Wir versorgen Sie mit den wichtigen Informationen zur Corona-Krise.

Infektionsschutzgesetz: Einschränkung von Grundrechten

#FlattenTheCurve, zu deutsch: die Kurve flachhalten, ist das Stichwort im Kampf gegen die Corona-Pandemie, deren Eindämmung längst unmöglich ist. Zu diesem Zweck wurde dem sozialen Leben in Europa enge Grenzen gesetzt. Plötzlich stehen der Nationalstaat und Grenzen wieder hoch im Kurs – sehr zum Missfallen der Bundeskanzlerin.

Auch wenn die Maßnahmen hierzulande nur schleppend anliefen – auch weil sich die Bundesregierung nur langsam von Globalisierung und Grenzenlosigkeit trennen wollte –, haben die Einschnitte in den Alltag der Menschen bereits beachtliches Ausmaß angenommen. Als Rechtsgrundlage für bisherige und künftige Maßnahmen dient das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG) aus dem Jahr 2000. Hier wird das Gesetz vorgestellt.

Bereits auf den ersten Blick zeigt sich, wie weitreichend das IfSG in wichtige Grundrechte der Bürger eingreift. Zum Zweck der Infektionseindämmung ist es staatlichen Behörden gestattet, Wohnungen zu betreten, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit und die Freizügigkeit einzuschränken. Außerdem kann das Brief- und Postgeheimnis betroffen sein. Gem. § 20 Abs. 6 bis 12 kann sogar in die körperliche Unversehrtheit der Bürger eingegriffen werden, indem sie zur Teilnahme an Schutzimpfungen verpflichtet werden.

§ 31 IfSG bestimmt weiterhin, dass die Landesregierungen ermächtig sind, Gebote und Verbote zur Eindämmung zu erlassen oder diese Ermächtigung qua Rechtsverordnung „auf andere Stellen“ zu übertragen.

Trotz dieser weitreichenden Möglichkeiten zeigen die aktuellen Zahlen der Robert-Koch-Instituts, dass die Maßnahmen der Bundesregierung viel zu spät und viel zu zögerlich umgesetzt werden. Von einem Abflachen der Infektionskurve wie in der chinesischen Provinz Hubei oder in Südkorea sind wir meilenweit entfernt.

Erst am 16. März hat die bayerische Staatsregierung den Katastrophenfall gem. dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) ausgerufen. Damit verbunden sind ebenfalls weitreichende Befugnisse der Katastrophenschutzbehörden, etwa die Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder Beschlagnahmungen.

Migration: Ideologie vs. Vernunft

Ähnlich verantwortungslos agiert die Bundesregierung in Sachen Grenzschutz. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ schreibt, hat Deutschland im Vergleich zu fast allen anderen europäischen Ländern geringe Maßnahmen zur Corona-Eindämmung ergriffen.

So verkündete Horst Seehofer (CSU) am 16. März lediglich die Wiedereinführung „vorübergehender Grenzkontrollen“ an einem Teil der deutschen Binnengrenzen. Luft- und Seeverkehr blieben außen vor. Nachdem kritische Stimmen anmerkten, dass auch weiterhin Einreisen aus Risikogebieten per Flugzeug möglich seien, folgte am 17. März die Einschränkung des internationalen See- und Flugverkehrs und erst am 18. März die Einschränkung des innereuropäischen Verkehrs.

Von dieser Einschränkung bislang nicht betroffen sind Migranten, die einen Asylantrag in Deutschland stellen wollen. Dies bestätigte der Sprecher des Innenministers, Steve Alter, auf der gestrigen Bundespressekonferenz (zum Video).

Wie Prof. Daniel Thym, Rechtswissenschaftler an der Universität Konstanz, hier schreibt, könnte sich die Bundesregierung in diesem Fall auf die Notstandsklausel des Artikel 72 des EU-Arbeitsweisevertrags (AEUV) berufen. Dieser bestätigt, dass die EU-Mitgliedsstaaten ihre Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit selbst wahrnehmen können – auch im Falle des Asylrechts. Sie müssen es nur wollen.

Aber ähnlich wie in den Jahren 2015ff. scheint das deutsche Establishment kein Interesse an einer Beschränkung der Masseneinwanderung auch in Krisenzeiten zu haben.

Was steht uns noch bevor?

Angesichts der exponentiell steigenden Zahl der Infizierten und dem laschen Krisenmanagement der Bundesregierung dürfte sich der Zustand in Deutschland drastisch verschlimmern. Was uns erwarten könnte, zeigt ein Blick zu unseren Nachbarn.

In Österreich stehen ganze Dörfer unter Quarantäne. Im ganzen Land herrschen Ausgangssperre und Versammlungsverbot. In Spanien soll die Einhaltung der Ausgangssperre mit Drohnen überwacht werden. In Österreich und Frankreich sorgen bislang Polizeipatrouillen dafür. In Israel werden Bewegungsdaten von Handys analysiert, um Infektionsketten nachvollziehen zu können. Auch in Deutschland arbeitet man laut Robert-Koch-Institut bereits an solchen Maßnahmen. Auch Beschlagnahmungen wie in Frankreich stehen zu erwarten.

Laut IfSG kann Zuwiderhandlung mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden.

Wachsam bleiben und Gefahren ernst nehmen

Die Folgen der Corona-Krise werden nachhaltig sein. Der wirtschaftliche Schaden ist noch nicht abschätzbar. Umso wichtiger ist es, solidarisch mit seinen Nächsten zu sein und die Gefahren ernst zu nehmen.

Es ist aber ebenso wichtig, wachsam zu bleiben und die Maßnahmen der Regierung genau im Auge zu behalten. Denn die weitreichenden Befugnisse sind ein Einfallstor für Machtmissbrauch. Eine starke und geeinte patriotische Gegenöffentlichkeit muss den Verantwortlichen genau auf die Finger schauen.

Dieser Artikel ist mir was wert

Das „Ein Prozent“ Recherchenetzwerk mit einer Spende unterstützen.

spenden

22. Oktober 2024

Hammerbande: Linksextremist Thomas Jacobs gefasst

04. Oktober 2024

Podcast: Analyse und Gegenschlag

Kommentare (2)

is durch
Die Reaktion des Staates und ihro Majestät auf die Krise, wie üblich: Zu wenig, zu spät. Außer wenn es um die große Kohle geht (2008). Da schaltet sogar der Stasi-Klumpen in den Schnellgang.
christine just-kascha
Ich fühle mich schon jetzt in meinen Grundrechten eingeschränkt.Diese Massnahmen halte ich für derart übertrieben, da diese Statistiken zur Ausbreitung des Virus immer manipuliert sein können. Ich vermute , es zielt auf einen Umbau unserer Gesellschaft hin. Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen sind schon jetzt erkennbar. Ich habe absolut keine Angst vor dem Virus, jedoch vor einer Diktatur!! Wo bleibt der Widerstand der Bevölkerung? Mit der Angst vor einem Virus können jegliche Freiheiten eingegrenzt werden. Es geschieht alles mit der Sorge um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Mit diesem Argument kann jeder Widerstand überwunden werden. Ich hoffe, dass es bald zu einer Besserung kommt.

Kommentieren

Kommentar
Ich bin mit der Speicherung und Verarbeitung der vorstehenden personenbezogenen Daten durch diese Webseite einverstanden. Der Nutzung meiner Daten kann ich jederzeit widersprechen. (Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.)

Der Rundbrief der Bewegung

Ich bin mit der Speicherung und Verarbeitung der vorstehenden personenbezogenen Daten durch diese Webseite einverstanden. Der Nutzung meiner Daten kann ich jederzeit widersprechen. (Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.)

Bereits über 40.000 Personen nutzen diese Möglichkeit.