„Ich kann mir vorstellen, dass bestimmte Branchen einfach erstmal aufhören zu produzieren.“ Das sagte Wirtschaftsminister Habeck so bei Maischberger, um nicht zugeben zu müssen, dass unzählige Unternehmen aufgrund der aktuellen Gaskrise in die Insolvenz getrieben werden. Für die Bürger muss das der blanke Hohn sein. In einer Branche herrscht dank Bundesinnenministerin Faeser (SPD) und Bundesfamilienministerin Paus (Grüne) aber eine regelrechte Aufbruchsstimmung: in der sogenannten Demokratieförderung. Mit den linken Parteien gut vernetzte Vereine, Personen und Stiftungen sollen in naher Zukunft über eine Milliarde Euro erhalten, um gegen Andersdenkende vorzugehen. Dabei wollen sie sich immer weiter von staatlichen Vorgaben lösen und ihre Ziele selbst aussuchen.
Die „Verstaatlichung“ der linken Zivilgesellschaft
Wie wir im ersten Teil unserer Reihe bereits für den öffentlichen Dienst belegt haben, sind Nancy Faeser und ihre Kollegen gerade dabei, unser Land so umzugestalten, dass ihre Macht möglichst lange gefestigt bleibt. Dazu ist es notwendig, den Kampf gegen die Opposition auszuweiten und zu intensivieren.
Ein Mittel dafür ist ihr „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“, der in viele Bereiche des Lebens eingreifen und den Meinungskorridor weiter verengen soll. Ein Mittel der Umsetzung dieses Aktionsplans ist die dauerhafte Aufstockung der Mittel für linke Vorfeldorganisationen. Grundlage für die Verstaatlichung der linken Zivilgesellschaft soll das „Demokratiefördergesetz“ sein.
Faesers „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“
„1.) Rechtsextreme Netzwerke zerschlagen
2.) Rechtsextremist*innen konsequent entwaffnen
3.) Hetze im Internet ganzheitlich bekämpfen
4.) Verfassungsfeind*innen aus dem öffentlichen Dienst entfernen
5.) Verschwörungsideologien entkräften – Radikalisierung vorbeugen
6.) Prävention gegen Extremismus – demokratische Streitkultur fördern
7.) Politische Bildung im Kampf gegen Rechtsextremismus stärken
8.) Medienkompetenz im Umgang mit Desinformation, Verschwörungsideologien und Radikalisierung stärken
9.) Schutz von Mandatsträger*innen
10.) Opfer von Rechtsextremismus nicht allein lassen“
Selbst Union, FDP und die Bundeszentrale für politische Bildung warnen
Das Fördergesetz sollte bereits in der letzten Merkel-Legislatur verabschiedet werden. Doch selbst den trägen Unionspolitikern dämmerte, worauf das hinauslaufen würde und bestanden auf ein Bekenntnis der Fördermittelempfänger zum Grundgesetz. Außerdem wollte man dem ursprünglichen Plan nach noch auf traditionelle Strukturen wie Sport- und Feuerwehrvereine als Fördermittelempfänger setzen als auf linke bis linksextreme Strukturen. Dass diese Beziehungen zwischen staatlich geförderten Projekten und Linksextremen bestehen, haben auch wir in verschiedenen Recherchen belegt (ein paar Beispiele sind hier exemplarisch verlinkt: Amadeu Antonio Stiftung, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Bayern).
So wurde die Entscheidung über das Gesetz, das nur dem Namen nach unsere Demokratie fördern soll, vertagt. Nun, in der Ampel-Koalition, wurde das Vorhaben von Faeser persönlich angeschoben, wobei das Projekt im ganzen Kabinett zu „100 Prozent“ unterstützt wird.
Doch abseits des Kabinettstisches kann man andere Töne aus den Ampel-Fraktionen vernehmen. So kritisiert die FDPBundestagsabgeordnete und ehemalige Generalsekretärin Linda Teuteberg die Pläne der von ihrer Partei getragenen Bundesregierung. Die Juristin meldet in der aktuellen Printausgabe des Cicero (hier geht's zur September-Ausgabe) verfassungsrechtliche Zweifel an, ob der Bund ein solches Programm in dieser Form dauerhaft finanzieren darf und sollte. Zudem stellt Teuteberg die Frage, ob dieser Eingriff des Staates in die politische Meinungsbildung mit einer Demokratie vereinbar ist.
„Outsourcing“ als Mittel zur „Demokratieförderung“
Fakt ist, dass Regierungen auf Bundes- und Landesebene seit Jahrzehnten Vereine und Initiativen nutzen, um den Kampf gegen die politische Opposition „outzusourcen“, damit man dann so tun kann, als agiere die Regierung weiterhin neutral. Allein dieser Ansatz verstößt gegen das Demokratieprinzip des Grundgesetzes und kann auch nicht mit der angeblichen Förderung einer „wehrhaften Demokratie“ gerechtfertigt werden.
Kritik kommt im Cicero auch vonseiten der Bundeszentrale für politische Bildung, die selbst für ihre Arbeit mit politischer Schlagseite bemängelt wird. Deren Präsident Thomas Krüger sieht die Freiheit des Andersdenkenden durch die aktuellen Förderstrukturen in Gefahr.
Kenner der sehr intransparenten Fördermittel-Strukturen wissen, dass es dort zwei Ansätze gibt. Einerseits gibt es die Organisationen, die sich für eine demokratische Debattenkultur einsetzen, bei der sich der Bürger am Ende seine eigene Meinung bilden kann. Andererseits gibt es den „aktivistischen“ Teil, der auf Einschüchterung, öffentlichen Druck und die Umerziehung der Bürger setzt. Letztere Strömung hat sich, aufgepäppelt durch unzählige Steuermillionen, in den letzten Jahren zunehmend durchgesetzt und bestimmt nun das Bild der „Demokratieförderung“. Es handelt sich um mit der Politik eng vernetzte Organisationen, die immer weiter nach links driften und dann jeden in den Fokus nehmen, der nicht in ihr verengtes Weltbild passt. Ob diese Gegner nun echte Extremisten oder nur Demokraten mit einer anderen Meinung sind, ist ihnen oft egal. Es geht darum, mit Steuergeldern einen bestimmten politischen Meinungskorridor durchzusetzen. Wer ausschert, wird zum Ziel.
Auch aus diesem Grund haben die Landeszentralen für politische Bildung ein Positionspapier an das SPD-Innenministerium und das grüne Familienministerium gesendet, in dem sie beklagen, dass „Sonderstrukturen“ entstanden sind, die aus dem Ruder laufen.
Gebracht hat das nichts. Die Ampel-Regierung will ihre Vorfeldorganisation dauerhaft unterstützen und vor dem politischen Einfluss wechselnder Bundes- und Landesregierungen schützen.
Keine Vorgabe, keine Kontrolle und viel Geld
Kerngedanke des Gesetzes ist es, die Summen für die „Demokratieförderung“ zu erhöhen und dauerhafte Strukturen zu schaffen, die nicht auf zeitlich begrenzte Programme oder Legislaturen beschränkt sind. Eine langjährige Mitarbeiterin der politischen Bildung bringt es im Cicero auf den Punkt:
„Im Prinzip wünschen sich diese Akteure Beschäftigungsbedingungen wie im öffentlichen Dienst bei gleichzeitig voller Beinfreiheit.“
Denn neben besseren und dauerhaften Arbeitsbedingen (ohne ein Bekenntnis zum Grundgesetz oder einer Extremismuskontrolle) soll auch der Einfluss der Politik gemindert werden. Tonangebend in der Debatte und bei den Forderungen der staatsnahen Zivilgesellschaft ist der Geschäftsführer der umstrittenen Amadeu Antonio Stiftung (siehe unsere Recherchen zu der Organisation) Timo Reinfrank, der bei einer Debatte im Bundestag die Forderungen der Mittelempfänger formulierte. Dass Reinfrank in seiner Stiftung gewaltbereite Linksextreme duldet, schien im Bundestag niemanden zu stören.
Anhörung im Bundestag:
Der Forderungskatalog der vielkritisierten Stiftung und ihres Netzwerkes klingt wie der Tagtraum kleiner Nachwuchsdiktatoren, die sich lästiger Andersdenkender entledigen wollen.
Man wünscht sich eine dauerhafte Förderung, die die „prekären Arbeitsbedingungen“ bei den „zivilgesellschaftlichen Initiativen“ beenden würde. Man fordert daher analog zum Zwei Prozent-Ziel des Verteidigungshaushalts eine „festgeschriebene Mindestinvestition“ zugunsten der Fördermittelempfänger. Auch müsse endlich eine „Vollfinanzierung“ her, da der Zwang zur Kofinanzierung durch eigene Mittel die Träger daran hindert, noch weitere Themen und die Bedürfnisse irgendwelcher Opfergruppen aufzugreifen:
„Themen, die regelmäßig unter den Tisch fallen, sind beispielsweise der Hass gegen Geflüchtete, die Feindschaft gegen Obdachlose oder die unterschiedlichen Formen von Rassismus gegen Muslime, Schwarze Menschen oder gegen Menschen aus Osteuropa, der Ukraine und Russland sowie weiteren GUS-Nachfolgestaaten, Antiziganismus, Antifeminismus, Trans- und Homofeindlichkeit, struktureller und israelbezogener Antisemitismus oder Rassismus als Gesamtphänomen – sowie die besondere Situation einer autoritären und gefestigten Demokratiefeindschaft in vielen Teilen von Ostdeutschland.“
(Quelle: Forderungskatalog)
Den Mitarbeitern der „Demokratieförderung“ müsse man außerdem Sonderrechte zugestehen. So sollen sie bereits im Fall von „Bedrohungen“ (die natürlich leicht zu fingieren wären) mit „Sofortmaßnahmen“unterstützt werden. Zitat: „Dazu gehört ein Rechtsanspruch auf individualisierte bedürfnisorientierte Information, Beratung und Unterstützung.“ Auch ein Soforthilfefonds wurde ins Spiel gebracht.
Diese „Arbeit“, deren Mitarbeiter sich wie selbstverständlich zum Antifaschismus bekennen, soll natürlich möglichst staatsfern und dauerhaft organisiert werden. Die Träger wollen nach Erhalt der „Mindestsumme“selbst über ihre Tätigkeiten bestimmen können und lehnen eine Kontrolle ab.
Der Bundeszentrale für politische Bildung als Konkurrenten um Fördermittel möchte man sich entledigen, was auch den oben erwähnten Sinneswandel beim bisherigen Präsidenten erklären könnte. Die Bundeszentrale soll nicht mehr dem Innenministerium unterstehen, sondern einem „breit aufgestellten Kuratorium“. Wer da den Ton angeben soll, dürfte klar sein. Auch hier klingt das Ansinnen durch, bestimmte Organisationen unabhängiger von der aktuellen Regierung und bestehenden, staatlichen Institutionen zu machen.
Meinungsfreiheit gegen Demokratieförderer verteidigen
Was sich wie der Albtraum eines jeden Bürgerrechtlers anhört, nimmt dank der Ministerinnen Faeser und Paus Realität an – und das in einem Land, das täglich mehr auseinanderdriftet und wo öffentliche Mittel immer knapper werden.
Aber gerade, weil die Zeiten härter werden und die Ministerinnen bewiesen haben, dass es ihnen nicht um unser Land oder unsere Demokratie, sondern um den ideologischen Umbau unserer Gesellschaft und puren Machterhalt geht, wird das „Demokratiefördergesetz“ kommen, um Andersdenkende noch offensiver ins Visier nehmen zu können.
Wir können nur alle Menschen in unserem Umfeld informieren, sie mit Informationen gegen Angriffe der linken Vorfeldorganisationen wappnen und uns wehren, wo es nur geht.