Wieder einmal haben die „Ein Prozent“-Wahlbeobachter gezeigt, wie wichtig Wahlbeobachtung ist. Tausende berichteten uns von ihren Erlebnissen. Man schränkte sie in ihrem Recht ein, drohte mit der Polizei, verstieß gegen Gesetze und versuchte Unregelmäßigkeiten zu vertuschen. Noch immer gehen Meldungen bei uns ein. Sicher ist schon jetzt, dass durch Ihr Engagement tausende Stimmen gerettet und Wahlbetrug verhindert wurde!
Dennoch beschäftigen uns viele Fälle, bei denen gar der Verdacht auf Manipulation im Raum steht. Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Auswahl der heikelsten Fälle vor.
Wahlbeobachter attackiert
Besonders rabiat verfuhr ein Wahlvorstand in Wuppertal. Nachdem ein Wahlbeobachter von seinem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch machte, wurde er des Raumes verwiesen. Um zu verhindern, dass er durch das Fenster seine Beobachtung fortsetzen konnte, ließ man zudem die Rollläden herunter und schloss die Tür. Als der Wahlbeobachter die Tür öffnete, um festzustellen, ob sie verschlossen sei, wurde der Wahlvorstand handgreiflich. Sofort alarmierte der Angegriffene die Polizei und meldete das Vorkommnis an „Ein Prozent“.
Ungewöhnliche Ergebnisse
Für Aufsehen sorgte der Fall eines Wahllokals in Duisburg. Bei extrem niedriger Wahlbeteiligung entfielen in dem im Bezirk Obermeiderich gelegenen Wahllokal nur 0,63% aller Erststimmen und sogar 0,0% der Zweitstimmen auf die AfD. Nach unseren Recherchen ein bundesweit einmaliges Ergebnis. Eine Nachfrage bei den örtlichen Wahlleitern blieb bisher ebenso ohne Antwort wie die beim Landeswahlleiter. Was soll hier vertuscht werden?
Ein ähnlich kurioses Ergebnis stellten aufmerksame Wahlbeobachtung in einem Wahllokal im sächsischen Freital fest. In einem Senioren-Wohnheim gelang dem Kandidaten der Kleinstpartei Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo) mit fast 14% ein Spitzenergebnis, während die AfD-Kandidatin nur 3,9% der Stimmen bekam. Bei den Zweitstimmen zeigt sich ein gänzlich anderes Bild: Hier verzeichnet die AfD massive Stimmenzuwächse: sie springt auf 32,4%. Die BüSo kommt nur auf 0,2% aller Stimmen. Auf unsere Nachfrage hin erklärt der Kreiswalleiter Thomas Obst: „Der Niederschrift des Wahlvorstandes sind keine Abweichungen vom wahlrechtlich vorgeschrieben Verfahren der Ergebnisermittlung und -feststellung im Wahlbezirk zu entnehmen.“ Auch hier sind wir noch lange nicht am Ende der Ermittlungen.
Zwei Stunden ohne Stimmzettel
Dem sächsischen Gornau verschaffte eine Panne bei der Stimmzettelversorgung unverhofft bundesweite Aufmerksamkeit. Am Wahltag beschwerten sich viele Wahlbeobachter, dass in Gornau seit 15 Uhr keine Stimmzettel mehr verfügbar seien. Erst in zwei Stunden sollten wieder neue geliefert werden. Viele Wähler kehrten unverrichteter Dinge heim. Unsere Bitte um Stellungnahme der Verantwortlichen wurde ignoriert. Dass es bei einer Bundestagswahl zu solch peinlichen Vorfällen kommt, ist unwürdig.
Chaotische Auszählung
Brisant sind auch die chaotischen Zustände bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in der Mensa der Universität Leipzig. Mehrere unabhängige Beobachter meldeten, dass Stimmzettel und Umschläge überall auf dem Boden herumlagen. Außerdem habe man versucht, sie in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu behindern. Stadtbekannte Linksextremisten sollen als Wahlhelfer an der Auszählung der Stimmen beteiligt gewesen sein und sich jedem Versuch der Beobachtung entzogen haben. Drei Wahlbeobachter wurden zuletzt des Raumes verwiesen. Trotz Nachfrage bei den zuständigen Wahlleitern sowie beim Landeswahlleiter konnte dieser Fall noch nicht aufgeklärt werden.
Keine Verkündung des Auszählergebnisses
Besonders häufig unterließen Wahlvorstände die Verkündung des Auszählergebnisses in ihrem Wahllokal – ein klarer Verstoß gegen §70 der Bundeswahlordnung. Exemplarisch verweisen wir auf einen Fall in Oberhausen. Trotz Hinweisen der Wahlbeobachter vor Ort, weigerte sich der Wahlvorstand, seinen Pflichten nachzukommen. „Ein Prozent“ hakt nach, damit die Wahlen in Zukunft rechtmäßig ablaufen.
Intransparenz der Ergebnisse auf Landesebene
Abseits dieser Fälle sammeln wir auch die vorläufigen Endergebnisse aller Wahlbezirke, um Unregelmäßigkeiten feststellen und darauf reagieren zu können. Einige Bundesländer, beispielsweise Berlin, Hamburg und Brandenburg, stellen die Ergebnisse gebündelt und für jeden im Netz einsehbar zur Verfügung. Anders verhält es sich in Sachsen, Bayern, dem Saarland und vielen weiteren Bundesländern: Hier sind die Ergebnisse entweder erst nach Feststellung des Endergebnisses zentral einsehbar oder nur käuflich zu erwerben. Durch diese Intransparenz wird dem interessierten Bürger die Möglichkeit genommen, sich genau über die Wahlergebnisse in seinem Bundesland zu informieren.
Die größte Wahlbeobachtung der Bundesrepublik
Sie sehen also: Wahlbeobachtung ist auch in Deutschland notwendig. Dank Ihrer Hilfe war die Wahlbeobachtung ein durch uns alle hart erkämpfter Erfolg. Gemeinsam haben wir die größte Wahlbeobachtung der Bundesrepublik Deutschland organisiert. Wir haben in den vergangenen Monaten tausende Wahlhelfer und Wahlbeobachter sensibilisiert, mobilisiert und ausgebildet, 150.000 Flugblätter wurden kostenlos zur Verfügung gestellt und verteilt, zahlreiche Vorträge und Infoabende wurde abgehalten, hunderte Kilometer wurden zurückgelegt, Demonstrationen und Veranstaltungen wurden besucht, ein Wahlbüro wurde organisiert und mit Helfern besetzt, die allein am Wahltag von 7 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts aktiv gewesen sind.
Unser Leitfaden für Wahlbeobachter wurde unzählige Male heruntergeladen. Unsere Helfer sitzen jetzt noch an der Bearbeitung der offenen Fälle und sind im Kontakt mit Behörden und Wahlleitern. Tausende haben uns unterstützt und ein starkes Zeichen für die Demokratie gesetzt. Und es geht weiter: Am 15. Oktober findet die Landtagswahl in Niedersachsen statt und die „Ein Prozent“-Wahlbeobachter sind wieder dazu aufgerufen, einen einwandfreien Ablauf der Wahl zu gewährleisten. Wir zählen mit! Und: Wir bauen auf Sie. Helfen Sie uns, flächendeckend arbeiten zu können. Es geht um unsere Heimat und unseren Rechtsstaat zugleich.