Die Kleine AfD-Anfrage Nr. 1445 im Thüringer Landtag zeigt, daß der Inlandgeheimdienst, genannt Verfassungsschutz (VS), ein Instrument der Herrschenden ist, um unliebsame Ansichten zu kriminalisieren.
Hier geht es zur Anfrage: Kleine AfD-Anfrage Nr. 1445 (Link).
Ein Amt, das seit Jahrzehnten tief im „NSU“-Sumpf steckt, jahrelang den Islamismus wie auch den militanten Linksextremismus unterschätzt hat, sollte aus seinen Fehlern der Vergangenheit gelernt haben und nicht manipulativ für eine Verengung der Meinungsvielfalt in Deutschland eintreten.
Als die Identitäre Bewegung (IB) vor einigen Jahren von Frankreich nach Deutschland herüberschwappte, hätte es bei allen Verfassungsschützern und Extremismusforschern ein intensives Aufatmen geben müssen.
Endlich eine patriotische Jugendbewegung, die mit dem Grundgesetz vereinbar ist und jungen kritischen Menschen eine Anlaufstelle abseits des Extremismus bietet. Endlich eine Bewegung, die es sich auf die Fahnen geschrieben hat, die gemeinsamen europäischen Werte zu verteidigen und dabei zwar kreativ und herausfordernd, aber nie gewalttätig oder strafbar vorzugehen.
Statt dessen kriminalisiert man Andersdenkende, ohne dafür einen Grund nennen zu können. Damit zeigt der VS, daß es nicht um den Erhalt der Werte des Grundgesetzes geht, das eine breite Meinungsvielfalt fördert und schützt, sondern um eine Verteufelung von demokratischen Bewegungen, die sich um die Lösung aktueller Probleme bemüht.
Beispiel Thüringen: Die schwammigen Antworten des SPD-Innenministers Holger Poppenhäger, der unter dem dunkelroten Ministerpräsidenten Bodo Ramelow dient, zeigen, wie willkürlich der Verfassungsschutz politische Gruppen unter Beobachtung stellt. Wir berichteten bereits über ähnliche Vorgänge in Baden-Württemberg (Link).
Der AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Brandner fragte nun detailliert, ob objektive Gründe, Aussagen oder Taten vorliegen, die eine Beobachtung der IB rechtfertigen würden. Eine konkrete Antwort, Fakten und Vorkommnisse konnte der Innenminister nicht liefern.
Der rot-rot-grünen Landesregierung gefällt nicht, daß sich die IB gegen „einzelne im Grundgesetz konkretisierte Menschenrechte“ richtet. Hier nennt der Minister fälschlicherweise das angebliche (nicht reelle!) „Menschenrecht“ auf Asyl.
Zudem bringt der Minister in seiner Unkenntnis an, daß sich die IB „ideologisch auf die Inhalte und Ideen der sog. ‚Konservativen Revolution‘ und ihrer Vertreter“ bezieht und ignoriert damit fast ein Jahrhundert an Diskussionen, gesellschaftlichen Entwicklungen, Publizistik und ideengeschichtlicher Theorie.
Das zeigt, daß man sich im Innenministerium noch nie inhaltlich mit dem Wollen, den Grundlagen und den Ideen der Identitären Bewegung, ihrem Ursprung in Frankreich und ihrer europaweiten Ausbreitung im Jahr 2016 beschäftigt hat.
Auch der Bezug der Bewegung zu aktuellen Themen und die berechtigte Kritik an Rechtsbrüchen durch Politiker und Staatsdiener findet keine Berücksichtigung in der Pseudoargumentation des SPD-Ministers. Lieber behauptet er, daß die IB „in der Anti-Asyl-Agitation im Rahmen des Flüchtlingszustroms in extremistischer Weise in Erscheinung getreten“ ist. Belege oder Vorkommnisse für den unterstellten Extremismus bleibt der Innenminister wiederholt schuldig.
Auch kritische Aussagen des Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz Stephan Kramer wurden von AfD-Seite hinterfragt. So hatte der ehemalige Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland und frisch gekürte Master-Sozialpädagoge (der 1968 geborene Kramer machte erst 2015 seinen Master nach dem mehrfachen Scheitern seines Studiums der Rechtswissenschaften) behauptet, der IB ginge es um ein „Überkommen des gegenwärtigen Staatssystems“.
Der Abgeordnete Brandner wollte wissen, wie der sozialpädagogische Landesamtspräsident zu dieser falschen Erkenntnis gekommen ist. Der thüringische Innenminister konnte keine Antworten liefern und lies die Frage unbeantwortet. Diese Sprachlosigkeit zieht sich durch die komplette Anfrage und zeigt, daß der Geheimdienst die IB ohne inhaltliche Grundlage kriminalisiert und verfolgt.
Dieses Schema wird auch bei der Verfolgung der Identitären Bewegung angewendet. Hier haben sich junge Menschen zusammengefunden, die legal und friedlich für eine Veränderung im Rahmen der Verfassung einstehen und dabei erfolgreich sind.
Es sind keine extremistischen Schmuddelkinder oder gewalttätige Idioten, es sind junge Menschen, die von der Politik der Altparteien genug haben und ihre Heimat nicht aufgegeben wollen. Wenn das heute bereits die schwammige Definition von Extremismus ist, dann wird der politisch instrumentalisierte Inlandsgeheimdienst in den nächsten Jahren über die Hälfte der Bürger ins Visier nehmen müssen.
„Ein Prozent“ sieht diese Entwicklung mit Sorge und ruft einmal mehr zur sachlichen Debatte auf.