Am 12. Februar 2023 müssen die Wahl zum Abgeordnetenhaus und die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) wiederholt werden. Dies hatte das Landesverfassungsgericht aufgrund zahlreicher Fehler und Verstöße angeordnet.
Aktuell bereiten wir die Wahlbeobachtung in Berlin vor und führen zahlreiche Schulungen durch. Wie wir ganz konkret in Berlin helfen, ist hier nachzulesen.
Jede Unterstützung und Hilfe sind notwendig, denn bereits vor der Wahl häufen sich die Fehler und Pannen. Man hat das Gefühl, dass die Verantwortlichen in Berlin komplett überfordert sind. Es wird also jeder Wahlhelfer und jeder Wahlbeobachter gebraucht, denn die OSZE hat trotz einer Einladung des Landeswahlleiters abgewunken und will sich das bereits jetzt sich abzeichnende Wahlchaos in Berlin nicht antun.
Wer in Berlin helfen will, der kann sich hier eintragen!
Mitmachen: Sammelstelle für Wahlpannen
Anlass für die Neuwahlen war das Chaos bei der letzten Wahl. Dieses Mal soll alles besser laufen. Aber danach sieht es nicht wirklich aus. Hier sammeln wir die bisher bekannten Pannen zur Wiederholungswahl.
Wahlpannen:
Fall 1:
Bei den Kommunalwahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) dürfen auch EU-Ausländer mitwählen. Auf den Hinweisen in englischer Sprache war ein falsches Datum der Wahl angeben – der 12. September 2023 wurde statt dem 12. Februar angegeben.
Fall 2:
Wahlbenachrichtigungen falsch zugestellt. In Deutschland kann man mittlerweile ohne den Nachweis der Identität wählen gehen. Das ist unsicher und verleitet zum Betrug. Deswegen sorgten Wahlbenachrichtigungen, die durch den Zusteller „Pin AG“ einfach in Treppenhäusern abgelegt wurden, für Aufregung. Wer will, könnte sich die Benachrichtigungen schnappen und am Wahltag mehrfach wählen gehen.
Fall 3:
Doppelt versendete Briefwahlunterlagen. Im Bezirk Treptow-Köpenick wurden Briefwahlunterlagen doppelt versendet. Bei 49 Personen wurde dies bisher festgestellt und die Briefwahlunterlagen wurden für ungültig erklärt. Hier gibt es Hinweise zur Betrugsanfälligkeit der Briefwahl und zu konkreten Missbrauchsfällen.
Fall 4:
Ungültige Stimmen – bereits vor der Wahl. Im Wahlkreis Neukölln 2 wurde ein FDP-Mann als Direktkandidat auf die Wahlscheine gedruckt, der aus Berlin weggezogen und somit nicht mehr wählbar ist. 1.700 Briefwähler mussten angeschrieben werden, dass ihre Erststimmen wohlmöglich ungültig sind.
Zur Quelle.
Fall 5 und Fall 6:
Ungültige Briefwahlunterlagen. Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf fehlen Siegel auf den Wahlunterlagen (zur Quelle). In Reinickendorf fehlt die Wahlscheinnummer, die zur Zuordnung der Stimmen benötigt wird (zur Quelle).
Fall 7:
Tote sollen wählen gehen. Der Sohn seines bereits seit zehn Jahren toten Mannes erhielt einen Wahlaufforderung für seinen Vater. Über den Tod und die fehlerhaften Zustellungen hat der Sohn die Behörden bereits mehrfach informiert. Zur Quelle.
Fall 8:
Gesetzeswidrig: Abgeordneter soll auszählen. Der Kandidat und AfD-Abgeordnete Antonin Brousek erhielt die Aufforderung, am 12. Februar als Wahlhelfer eingesetzt zur werden. Sogar ein zweites Schreiben mit dem konkreten Einsatzort wurde ihm zugesandt. Das Problem: Das Bundeswahlgesetz verbietet aus gutem Grund, dass Kandidaten und Abgeordnete als Wahlhelfer fungieren – aufgrund des zu großen Interessenskonflikts. Der Hinweis darauf fehlte laut Quelle im Schreiben des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg gleich ganz.
Die Spitze des Eisbergs
Die hier zusammengetragenen Fälle sind nur der Anfang. Ständig erreichen uns aus Berlin neue Hinweise auf eklatante Pannen. Wir bitten euch: Macht mit und helft uns die Fehler zusammenzutragen, um den Wählern, Wahlhelfern und Wahlbeobachtern Hinweise zu geben, worauf sie achten müssen. Zudem können wir alle Unstimmigkeiten, die noch nicht bekannt sind, mit der Landeswahlleitung abstellen.
Dass Berlin überhaupt neu wählen muss, ist ein deutliches Signal. Es zeigt: So wie zuvor darf es nicht weitergehen! Wir haben jahrelang vor den erodierenden Ansprüchen gewarnt, die letztendlich dazu führten, dass unser Wahlsystem vollends unterlaufen wird. Die letzte Berlinwahl war nur der letzte Beweis dafür.