Neue Regeln: Wahlbeobachtung im Corona-Modus

  • Am 14. März wählen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz neue Landtage. Die Corona-Maßnahmen erschweren die Beobachtung. Wir zeigen, was Wahlbeobachter beachten müssen.
  • Im Ländle und in Rheinland-Pfalz werden dringend Wahlhelfer gesucht. Die Zahl der Briefwähler liegt auf Rekordhoch.

Das Superwahljahr beginnt am 14. März. An diesem Tag werden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz neue Landtage gewählt und in Hessen finden Kommunalwahlen statt.

Wir stehen natürlich wieder allen Wahlhelfern, Kandidaten und Wahlbeobachtern mit unserer Erfahrung, unseren Schulungen und unseren Beratungsangeboten am Wahltag zur Seite. Aktuell erreichen uns zahlreiche Anfragen zum hohen Anteil an Briefwählern sowie der durch die Corona-Maßnahmen erschwerten Wahlbeobachtung.

Baden-Württemberg

Im Ländle müssen sowohl Wähler als auch Wahlbeobachter „medizinische Masken“ oder einen FFP2-Atemschutz tragen. Menschen mit einem Attest dürfen sich nur 15 Minuten in Wohngebäude aufhalten. Konkret heißt es: „Diese Personen [dürfen] sich in Wahlräumen zwischen 8 Uhr und 13 Uhr und zwischen 13 Uhr und 18 Uhr und ab 18 Uhr für jeweils längstens 15 Minuten aufhalten, in Briefwahlräumen für längstens 15 Minuten“. Somit fallen alle Menschen mit diesen gesundheitlichen Schwierigkeiten für eine effektive Wahlbeobachtung aus.

Wahlbeobachter müssen laut Verordnung (§ 10a Wahlen und Abstimmungen) beim Wahlvorstand ihre Kontaktdaten hinterlegen. Es gilt folgende Formulierung: „[D]er Wahlvorstand ist zur Erhebung dieser Daten berechtigt, der Wahlvorsteher hat die gesammelten Daten dem Bürgermeister in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben“. Auch diese Regelung wird potenzielle Wahlbeobachter abschrecken.

Der Mindestabstand zu anderen Personen beträgt anderthalb Meter. Menschen ohne Masken müssen zwei Meter Abstand halten. Wie eine Auszählung unter diesen Umständen ernsthaft kontrolliert werden soll, wird nicht geklärt.

Rheinland-Pfalz

Laut eines Hygienekonzepts des Landeswahlleiters, welches auch alle Hinweise auf die geltenden Rechtsvorschriften enthält, dürfen Wahlvorstände Hilfspersonen (= Türsteher) nutzen, um den Zugang zum Wahllokal zu regeln.

Auch hier müssen OP-Masken oder höherwertige (Standards: KN95/N95 oder FFP2) getragen werden. Wichtig ist, dass Menschen mit ärztlichem Attest auch ohne Maske wählen können – selbst wenn sie leichte Symptome einer Atemwegsinfektion insbesondere Husten und Erkältungssymptome aufweisen.

Zudem ist festgelegt, dass Wahlbeobachtern ein Freiraum zugewiesen werden muss, der ihnen ihre Arbeit ermöglicht. Konkret heißt es: „Der Freiraum hat eine Beobachtung der Wahlhandlung sowie der späteren Auszählung und Ergebnisermittlung zu gewährleisten.“

Kontaktdaten müssen nicht abgegeben werden.

Stifte sollen übrigens mitgebracht werden. In den Wahlkabinen liegen keine. Es stehen nur notfalls Stifte zur Verfügung, die nach Gebrauch desinfiziert werden.

Briefwahl hat extremen Zulauf

Seit Jahren kritisieren wir die Anfälligkeit der Briefwahl und haben sogar eine Petition mit konkreten Verbesserungsvorschlägen gestartet.

Derzeit wird gemeldet, dass in Baden-Württemberg alle Rekorde bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen gebrochen werden. Im Ländle kann selbst am Wahltag noch bis 15 Uhr die Briefwahl beantragt werden.

In Rheinland-Pfalz haben bis zum 1. März bereits 37 Prozent der Wähler ihre Briefwahlunterlagen beantragt. Geht man wieder von einer Wahlbeteiligung von ca. 70 Prozent aus, sind das bereits 53 Prozent aller Stimmen (Quelle). Da noch bis zum 12. März Briefwahlunterlagen angefordert werden können, wird sich der Anteil noch weiter erhöhen. Die Briefwahl und die Briefwahlauszählung wird entscheidend.

Bestes Mittel gegen Wahlbetrug: Wahlhelfer werden!

Viele Städte und Gemeinden suchen noch dringend Wahlhelfer. Gerade der hohe Anteil an Briefwählern sorgt für einen größeren Personalbedarf, weil dennoch alle Urnenwahllokale komplett besetzt werden müssen. So werden im Südwesten 80.000 ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht. In Rheinland-Pfalz sind es 50.000. Sollten sich nicht genug Freiwillige finden, werden Personen aus dem öffentlichen Dienst zwangsverpflichtet.

Wahlbeobachtung wird ein Flickenteppich

Es zeigt sich, dass – wie bei den Corona-Maßnahmen üblich – jedes Bundesland eigene sinnvolle und weniger sinnvolle Verordnungen schafft. So sind die Regeln an Rhein und in der Pfalz wahlbeobachtungsfreundlicher, während in Baden-Württemberg unnötige Bürokratie und zweifelhafte Abstandsregeln am Wahltag für Probleme sorgen werden.

Für Wahlbeobachter gilt: Werden Sie Wahlhelfer oder bereiten Sie sich gut vor! Wir helfen Ihnen dabei.

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Kommentare (2)

Konrad Kugler
Was mir gerade eingefallen ist, wie kann man sicher stellen, daß die Beobachter auch Zutitt haben bei mehreren Zuschauern?
Ein Wahlbeobachter
Hier ist das bereits vom Wahlleiter gelöschte Dokument aus RLP noch zu finden: https://web.archive.org/web/20210310015446/https://corona.rlp.de/fileadmin/msagd/Gesundheit_und_Pflege/GP_Dokumente/Informationen_zum_Coronavirus/Hygienekonzept_Wahlen_im_Wahllokal.pdf

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