Schulung III: FAQ Wahlbeobachtung – Noch Fragen?

Wir klären kurz vor den Wahlen noch einmal bedeutende Fragen zum Thema Wahlbeobachtung und nennen euch die wichtigsten Quellen, damit Ihr für den Wahlsonntag optimal vorbereitet seid.

Quellen

1. Der ideale Begleiter für das Wahllokal ist unser Leitfaden für Wahlbeobachter.

2. Die Kontaktdaten und die Telefonnummer eures Wahlleiters findet ihr beim Landkreis/eurer kreisfreien Stadt oder beim Landeswahlleiter.

FAQ

Muss ich mich im Wahllokal als Wahlbeobachter anmelden?

Nein. Die Wahl und die Auszählung sind öffentlich. Jeder hat das Recht teilzunehmen. Was Sie dürfen und die Rechtsquelle finden Sie in unserem Leitfaden für Wahlbeobachter.

Ist die Auszählung für jedermann öffentlich und zugänglich?

Ja. Dies regelt das Bundeswahlgesetz. Dort heißt es in § 31: „Die Wahlhandlung ist öffentlich. Der Wahlvorstand kann jedoch Personen, die die Ordnung und Ruhe stören, aus dem Wahlraum verweisen.“

Müssen die Ergebnisse des Wahllokals nach der Auszählung mitgeteilt werden?

Ja. Dies regelt die Bundeswahlordnung. Dort heißt es in § 70: „Im Anschluss an die Feststellungen nach § 67 gibt der Wahlvorsteher das Wahlergebnis im Wahlbezirk mit den in dieser Vorschrift bezeichneten Angaben mündlich bekannt.“

Darf ohne Ausweis gewählt werden?

Leider ja. Das ist nicht optimal und ermöglicht Betrug, aber die Wahlbenachrichtigung reicht für die Stimmabgabe.

Wo findet die Briefwahl statt?

Die Briefwahllokale werden leider nicht oft veröffentlicht. Den Ort der wichtigen Briefwahlauszählung müssen Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen.

Sind Bleistifte im Wahllokal untersagt?

Nein. Besser sind natürlich permanente Stifte, aber Bleistifte sind nicht untersagt. Das Protokoll des Wahlvorstands mit den Ergebnissen darf nicht mit Bleistiften ausgefüllt werden.

Worauf muss ich vor und im Wahllokal achten?

In unserem Leitfaden für Wahlbeobachter finden Sie alle Antworten zu den Regeln rund um das Wahllokal.

Bei meinem Wahlzettel fehlt die rechte obere Ecke/Mein Wahlzettel hat ein Loch in der rechten oberen Ecke. Warum ist das so?

Mit dieser Maßnahme soll blinden bzw. sehbehinderten Personen eine geheime Wahl ermöglicht werden, da diese ansonsten auf die Hilfe einer weiteren Person angewiesen sind. Dabei dient diese Ecke/das Loch zur Orientierung. Damit können betroffene Personen die Schablone, die sie zuvor beantragen konnten, korrekt auflegen und ihre Stimme abgeben. Der Stimmzettel ist deswegen nicht ungültig.

Wen kontaktiere ich bei Problemen vor oder im Wahllokal?

Erster Ansprechpartner ist immer der zuständige Wahlleiter. Sollte der Wahlleiter nicht reagieren, dann kontaktieren Sie bitte die Bürgerinitiative „Ein Prozent“. Die Kontaktdaten finden Sie in der nächsten Antwort.

Wie erreiche ich die Bürgerinitiative „Ein Prozent“?

Sie erreichen uns jederzeit per Facebook [derzeit zensiert], Twitter und per E-Mail. (wahlbeobachter@einprozent.de)

Am Wahltag richten wir wieder unser Wahlbüro ein. Dort erreichen Sie uns ab 8 Uhr unter der angebenen Kontaktmöglichkeiten.

Wie läuft die Wahl und die Auszählung ab und was ist ein Wahlvorstand?

In Informationsvideos des Bundeswahlleiters wird Ihnen der Wahlvorstand, der Ablauf der Wahl und die Auszählung erläutert.

 

Erfolgt durch „Ein Prozent“ eine Zuweisung der Wahllokale?

Nein. Jeder geht in sein Wahllokal zur Auszählung. Auswärtige gehen zur Briefwahlauszählung der Gemeinde. Die Orte der Briefwahlauszählung sind bei den Kreiswahlleitern zu erfragen. „Ein Prozent“ ist Ansprechpartner bei Fragen, Verstößen und Betrugsversuchen. Zudem wollen wir Sie fit machen für ein selbstbewusstes Auftreten im Wahllokal.

Was ist, wenn ich Wahlbetrug feststelle?

Im Nachgang sollten Sie immer „Ein Prozent“ über die Vorgänge informieren, da wir diese bundesweit sammeln und diesen nachgehen.

Der erste Anruf geht aber an den zuständigen Wahlleiter. Reagiert dieser nicht und liegen massive Missstände und/oder Straftaten vor, dann informieren Sie die Polizei.

Stoßen Sie überall auf taube Ohren, dann kontaktieren Sie „Ein Prozent“ und wir werden für Sie tätig.

Darf ich die Stimmzettel oder die Wahlurne anfassen?

Nein. Sie sind Beobachter, nur Wahlhelfer dürfen Stimmzettel zählen und prüfen. Dennoch empfiehlt es sich, bei Ungenauigkeiten nachzufragen und darum zu bitten, Stimmzettel oder die Wahlurne noch einmal zu überprüfen. In den meisten Fällen kommt man Ihnen entgegen. Wenn nicht, dann kontaktieren Sie den Wahlleiter.

Wann ist eine Stimme ungültig oder gültig?

Der Grundsatz lautet: Der Wählerwille muss erkennbar sein. Zudem müssen die Stimmen richtig verteilt sein. Stimmen können auch gültig sein, wenn Kreuze oder Markierungen neben den Namen des Kandidaten oder der Partei gemacht wurden oder Namen unterstrichen wurden. Nachfragen lohnt sich also!

Darf ich das Protokoll des Ergebnisses im Wahllokal fotografieren?

Ja, auch wenn es noch nicht jeder Wahlvorstand weiß. Wenn Sie nur das Protokoll und keine Personen fotografieren, dann ist dies laut Urteil des VG Düsseldorf gestattet. (Urteil vom 19.11.2002 – 3 K 4502/02). Mehr dazu hier.

Wir rechnen damit, dass sich Wahlvorstände bei der Dokumentation der Ergebnisprotokolle querstellen werden. Dokumentieren Sie diese Fälle genau, damit wir die Sache im Zweifelsfall rechtlich klären können.

Welche Maßnahmen gibt es, um die Wahlen sicherer zu gestalten?

Es gbt viele kleine und große Möglichkeiten, um die Wahlen in Deutschland besser abzusichern. Wir haben einige in einer Online-Petition zusammengefasst.

Helfe ich mit der Wahlbeobachtung, unsere Demokratie zu verbessern und sorge für die Ermittlung eines korrekten Wahlergebnisses?

Ja. Danke für Ihr Engagement.

Dieser Artikel ist mir was wert

Das „Ein Prozent“ Recherchenetzwerk mit einer Spende unterstützen.

spenden

27. November 2024

So werfen wir die Linke aus dem Bundestag

04. Oktober 2024

Podcast: Analyse und Gegenschlag

Kommentare (10)

Fehlerteufel verwirrt - Falsches Datum

"Am Wahltag richten wir wieder unser Wahlbüro ein. Dort erreichen Sie uns am 24. September ab 8 Uhr unter den Telefonnummern: 0176/28582129 und 0157/75287493." Könnte der Schreiber leicht und schnell korregieren auf: 15. Oktober Und schon ist die Verwirrung oder der unprofessionelle Eindruck wieder behoben.

Ergänzung "Ein Prozent":

Da es in dem Text um die Bundestagswahl geht und auf Quellen zur Bundestagswahl verwiesen wird, muss es so bleiben. 

Patrioten NRW

Guten Morgen Ein-Prozent. Gibt es bei euch schon ein System, wo sich Bürger für ein Wahllokal als Wahlbeobachter eintragen können? Geplant ist eine Landesweite Beobachtung der Wahllokale bei den Wahlen, das Ergebnis soll nach den Wahlen eingetragen werden. So etwas wird gerade auf https://patrioten-nrw.com geplant

Ein Prozent-Redax:

Ab Anfang September gibt es von uns mehr zur Wahl in Bayern und natürlich zu unserer Wahlbeobachtung, die wir wieder durchführen werden.

 

flou

 

Was hilft es, wenn man als Wahlbeobachter 3 bis 5 Meter vom Auszählungstisch entfernt sitzen soll? Mir wurde beim letzten Mal gesagt, daß ich mich in die Ecke setzen solle, was ich anfangs auch tat, da ich den Ablauf nicht kannte und Tische erst noch zusammengestellt werden mußten. Da ich von meinem Platz aber die Tafel, auf der die Strichliste/Zwischenergebnisse notiert wurden, nicht sehen konnte, da sie sich seitlich von mir befand und ich keine Facettenaugen habe, beschloß ich, mich umzusetzen (weit genug vom Schreibtisch weg) aber eben dann mit Blick auf die Tafel. Das alleine löste schon Unmut bei zwei "Verantwortlichen" aus, trotz Erklärung. Und auch von dort waren die Stimmzettel natürlich weit weg.Die können doch dort sortieren, wie sie wollen, da ich es ja nicht kontrollieren kann. Leider taucht dieses Problem bzw. dessen Lösung in keiner FAQ oder Wahlbeobachterinfo auf! Dabei wäre es so wichtig, da ich bestimmt nicht der Einzige bin, den das betrifft.

 

"Ein Prozent"-Redakation:

Ein beliebter Trick um Wahlbeobachter zu sabotieren. In diesem Fall, wenden Sie sich sofort an den zuständigen Wahlleiter (Kontaktdaten im FAQ). Wenn der Ihnen nicht hilft, dann tut es die Polizei. 

Wahlbeobachter Dresden-Prohlis
Wahlbeobachtung ist inzwischen wieder wichtig geworden. Bitte liebe Wahlbeobachter, bleibt bitte bis zum Schluß der Auszählung und notiert das gemeldete Wahlergebnis und veröffentlicht es hier. Wahlergebnisse wurden in der DDR meist im Rahmen der Übermittlung angepasst bzw. "passend gemacht". Kritik an der fehlenden Ecke am Wahlzettel im Wahllokal verzögert die Auszählung und nervt Wahlhelfer und Wahlbeobachter. Schaut den Wahlhelfern über die Schulter und schreibt das verkündete Ergebnis auf und leitet es weiter. Danke für Eure Arbeit
Stefan
Warum wird denn ein besonderer Wert bei der Auszählung der Stimmen der AfD gelegt?
Uwe
Hab das gerade einen Artikel mit gelesen wo es um offene Siegel an den Wahlurnen geht, müssen die Wahlurnen eigentlich immer versiegelt sein? In Großenhain bei mir hab ich nämlich gar keine Siegel an den Urnen gesehen.
Wahlbeobachter Chemnitz
Hallo Uwe, nach Landeswahlordnung (LWO) muss eine Wahlurne nicht versiegelt sen. Sie muss verschlossen sein und darf nicht vor Ende der Wahlhandlung (01.09.2019, 18.00 Uhr) geöffnet werden. Des Weiteren müssen im Wahllokal (Standort der Wahlurne) immer 3 Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein, davon der Wahlvorstand und Schriftführer bzw. Vertreter. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen :)
Custos
Ähnliche Erfahrung wie flou. Ausserdem fehlte eine Stimme, nochmals auszählen gabs nicht. Nächstes mal nur zu 2.. Auch wegen Zeugenschaft. Sonst 1 gegen ~7!
Jochen
Bitte organisiert die Wahlbeobachter flächendeckend - jeweils grundsätzlich 2 vor Ort. Es kann bei all dem lobenswerten Aufwand von "EinProzent" möglich sein, pro Postleitzahl/Wahllokal 2 Leute zusammen zu bringen! Viele - auch ich - sehen sich allein auf verlorenem Posten! Was will ich dokumentieren, wenn 1. die Justiz, 2. die Exikutive schon grundsätzlich gegen EINE Aussage zum Thema Wahlbetrug agieren? Zudem werden die "Wahlvorstände etc." .. also, die, die dort sitzen und sich gewiss schon einvernehmlich vorher abgestimmt haben, jede meiner Argumente durch Mehrheit entkräften. Also - Wahllokale listen - und jeweils mindestens 2 Wahlbeobachter schon vorher ZUSAMMENFÜHREN! Danke für Eure Arbeit!
Renate Strumpf

Was ist, wenn sich mehrere Wahlbeobachter in einem Wahllokal melden? Kann der Wahlleiter dann jemanden ausschließen?

Antwort EinProzent:
Solange Sie den Wahlablauf nicht stören, können auch mehrere Wahlbeobachter vor ort sein.

Kommentieren

Kommentar
Ich bin mit der Speicherung und Verarbeitung der vorstehenden personenbezogenen Daten durch diese Webseite einverstanden. Der Nutzung meiner Daten kann ich jederzeit widersprechen. (Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.)

Der Rundbrief der Bewegung

Ich bin mit der Speicherung und Verarbeitung der vorstehenden personenbezogenen Daten durch diese Webseite einverstanden. Der Nutzung meiner Daten kann ich jederzeit widersprechen. (Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.)

Bereits über 40.000 Personen nutzen diese Möglichkeit.