Wir klären kurz vor den Wahlen noch einmal bedeutende Fragen zum Thema Wahlbeobachtung und nennen euch die wichtigsten Quellen, damit Ihr für den Wahlsonntag optimal vorbereitet seid.
Quellen
1. Der ideale Begleiter für das Wahllokal ist unser Leitfaden für Wahlbeobachter.
2. Die Kontaktdaten und die Telefonnummer eures Wahlleiters findet ihr beim Landkreis/eurer kreisfreien Stadt oder beim Landeswahlleiter.
FAQ
Muss ich mich im Wahllokal als Wahlbeobachter anmelden?
Nein. Die Wahl und die Auszählung sind öffentlich. Jeder hat das Recht teilzunehmen. Was Sie dürfen und die Rechtsquelle finden Sie in unserem Leitfaden für Wahlbeobachter.
Ist die Auszählung für jedermann öffentlich und zugänglich?
Ja. Dies regelt das Bundeswahlgesetz. Dort heißt es in § 31: „Die Wahlhandlung ist öffentlich. Der Wahlvorstand kann jedoch Personen, die die Ordnung und Ruhe stören, aus dem Wahlraum verweisen.“
Müssen die Ergebnisse des Wahllokals nach der Auszählung mitgeteilt werden?
Ja. Dies regelt die Bundeswahlordnung. Dort heißt es in § 70: „Im Anschluss an die Feststellungen nach § 67 gibt der Wahlvorsteher das Wahlergebnis im Wahlbezirk mit den in dieser Vorschrift bezeichneten Angaben mündlich bekannt.“
Darf ohne Ausweis gewählt werden?
Leider ja. Das ist nicht optimal und ermöglicht Betrug, aber die Wahlbenachrichtigung reicht für die Stimmabgabe.
Wo findet die Briefwahl statt?
Die Briefwahllokale werden leider nicht oft veröffentlicht. Den Ort der wichtigen Briefwahlauszählung müssen Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen.
Sind Bleistifte im Wahllokal untersagt?
Nein. Besser sind natürlich permanente Stifte, aber Bleistifte sind nicht untersagt. Das Protokoll des Wahlvorstands mit den Ergebnissen darf nicht mit Bleistiften ausgefüllt werden.
Worauf muss ich vor und im Wahllokal achten?
In unserem Leitfaden für Wahlbeobachter finden Sie alle Antworten zu den Regeln rund um das Wahllokal.
Bei meinem Wahlzettel fehlt die rechte obere Ecke/Mein Wahlzettel hat ein Loch in der rechten oberen Ecke. Warum ist das so?
Mit dieser Maßnahme soll blinden bzw. sehbehinderten Personen eine geheime Wahl ermöglicht werden, da diese ansonsten auf die Hilfe einer weiteren Person angewiesen sind. Dabei dient diese Ecke/das Loch zur Orientierung. Damit können betroffene Personen die Schablone, die sie zuvor beantragen konnten, korrekt auflegen und ihre Stimme abgeben. Der Stimmzettel ist deswegen nicht ungültig.
Wen kontaktiere ich bei Problemen vor oder im Wahllokal?
Erster Ansprechpartner ist immer der zuständige Wahlleiter. Sollte der Wahlleiter nicht reagieren, dann kontaktieren Sie bitte die Bürgerinitiative „Ein Prozent“. Die Kontaktdaten finden Sie in der nächsten Antwort.
Wie erreiche ich die Bürgerinitiative „Ein Prozent“?
Sie erreichen uns jederzeit per Facebook [derzeit zensiert], Twitter und per E-Mail. (wahlbeobachter@einprozent.de)
Am Wahltag richten wir wieder unser Wahlbüro ein. Dort erreichen Sie uns ab 8 Uhr unter der angebenen Kontaktmöglichkeiten.
Wie läuft die Wahl und die Auszählung ab und was ist ein Wahlvorstand?
In Informationsvideos des Bundeswahlleiters wird Ihnen der Wahlvorstand, der Ablauf der Wahl und die Auszählung erläutert.
Erfolgt durch „Ein Prozent“ eine Zuweisung der Wahllokale?
Nein. Jeder geht in sein Wahllokal zur Auszählung. Auswärtige gehen zur Briefwahlauszählung der Gemeinde. Die Orte der Briefwahlauszählung sind bei den Kreiswahlleitern zu erfragen. „Ein Prozent“ ist Ansprechpartner bei Fragen, Verstößen und Betrugsversuchen. Zudem wollen wir Sie fit machen für ein selbstbewusstes Auftreten im Wahllokal.
Was ist, wenn ich Wahlbetrug feststelle?
Im Nachgang sollten Sie immer „Ein Prozent“ über die Vorgänge informieren, da wir diese bundesweit sammeln und diesen nachgehen.
Der erste Anruf geht aber an den zuständigen Wahlleiter. Reagiert dieser nicht und liegen massive Missstände und/oder Straftaten vor, dann informieren Sie die Polizei.
Stoßen Sie überall auf taube Ohren, dann kontaktieren Sie „Ein Prozent“ und wir werden für Sie tätig.
Darf ich die Stimmzettel oder die Wahlurne anfassen?
Nein. Sie sind Beobachter, nur Wahlhelfer dürfen Stimmzettel zählen und prüfen. Dennoch empfiehlt es sich, bei Ungenauigkeiten nachzufragen und darum zu bitten, Stimmzettel oder die Wahlurne noch einmal zu überprüfen. In den meisten Fällen kommt man Ihnen entgegen. Wenn nicht, dann kontaktieren Sie den Wahlleiter.
Wann ist eine Stimme ungültig oder gültig?
Der Grundsatz lautet: Der Wählerwille muss erkennbar sein. Zudem müssen die Stimmen richtig verteilt sein. Stimmen können auch gültig sein, wenn Kreuze oder Markierungen neben den Namen des Kandidaten oder der Partei gemacht wurden oder Namen unterstrichen wurden. Nachfragen lohnt sich also!
Darf ich das Protokoll des Ergebnisses im Wahllokal fotografieren?
Ja, auch wenn es noch nicht jeder Wahlvorstand weiß. Wenn Sie nur das Protokoll und keine Personen fotografieren, dann ist dies laut Urteil des VG Düsseldorf gestattet. (Urteil vom 19.11.2002 – 3 K 4502/02). Mehr dazu hier.
Wir rechnen damit, dass sich Wahlvorstände bei der Dokumentation der Ergebnisprotokolle querstellen werden. Dokumentieren Sie diese Fälle genau, damit wir die Sache im Zweifelsfall rechtlich klären können.
Welche Maßnahmen gibt es, um die Wahlen sicherer zu gestalten?
Es gbt viele kleine und große Möglichkeiten, um die Wahlen in Deutschland besser abzusichern. Wir haben einige in einer Online-Petition zusammengefasst.
Helfe ich mit der Wahlbeobachtung, unsere Demokratie zu verbessern und sorge für die Ermittlung eines korrekten Wahlergebnisses?
Ja. Danke für Ihr Engagement.
"Am Wahltag richten wir wieder unser Wahlbüro ein. Dort erreichen Sie uns am 24. September ab 8 Uhr unter den Telefonnummern: 0176/28582129 und 0157/75287493." Könnte der Schreiber leicht und schnell korregieren auf: 15. Oktober Und schon ist die Verwirrung oder der unprofessionelle Eindruck wieder behoben.
Ergänzung "Ein Prozent":
Da es in dem Text um die Bundestagswahl geht und auf Quellen zur Bundestagswahl verwiesen wird, muss es so bleiben.