Wahlbeobachtung: Liveticker zur Bundestagswahl

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Dort können Sie auch ohne Telegram- oder Twitterkonto mitlesen.

Hier finden Sie die Corona-Regeln für Ihr Bundesland und alles zum Thema Maskenpflicht.

Nochmal der Rat: Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde, wo die Briefwahl stattfindet. An Wahlwochenenden sind auch die Kreiswahlleiter erreichbar, am Wahlsonntag auf jeden Fall – hier die Kontaktdaten aller Kreiswahlleiter (ab Seite 11).

Wer noch keine Erfahrung als Wahlbeobachter hat, für den gibt es dieses Video.

Video: Werde Wahlbeobachter in 9 Minuten

Ihr „bester Freund“ am Wahltag ist unser Leitfaden für Wahlbeobachter (hier runterladen und ausdrucken). Er enthält zusammengefasst alle Informationen, die Sie vor und im Wahllokal brauchen.

Wahlbeobachter Schulungen:

In unseren kurzen Online-Schulungen werden Ihnen quellenreich die wichtigsten Informationen vermittelt.

Schulung 1: Ablauf – Kontakt – Einspruch

Schulung 2: Thema Briefwahl

Schulung 3: FAQ Wahlbeobachtung – Noch Fragen?

Video des Bundeswahlleiters: So läuft die Auszählung ab

Zur Erinnerung: Das sind die drei wichtigsten Wahlbeobachter-Regeln

  1. Wann ist eine Stimme ungültig oder gültig? Der Grundsatz lautet: Der Wählerwille muss erkennbar sein. Stimmen können auch gültig sein, wenn Kreuze oder Markierungen neben den Namen des Kandidaten oder der Partei gemacht oder Namen unterstrichen wurden.

  2. Öffentlichkeit der Wahl – Paragraf 31 Bundeswahlgesetz: Die Wahlhandlung ist öffentlich. Der Wahlvorstand kann jedoch Personen, die die Ordnung und Ruhe stören, aus dem Wahlraum verweisen.

  3. Bekanntgabe des Wahlergebnisses – Paragraf 70 Bundeswahlordnung: Im Anschluss an die Feststellungen nach Paragraf 67 gibt der Wahlvorsteher das Wahlergebnis im Wahlbezirk mit den in dieser Vorschrift bezeichneten Angaben mündlich bekannt.

Mit dieser Fülle an Informationen und Quellen sind Sie ideal auf den Wahltag vorbereitet. Wer noch konkrete Fragen hat, der erreicht unsere Mannschaft unter wahlbeobachter@einprozent.de.

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