Wahlbeobachtung: Video-Schulung & Kontaktdaten

Seit heute können Sie sich unseren Online-Vortrag zur Wahlbeobachtung anschauen. Er gibt einen Gesamtüberblick über unsere Arbeit und wir fassen alles Entscheidende aus den letzten fünf Jahren zusammen. Zudem werden die aktuellen Corona-Regeln erläutert, die Sie auch hier noch einmal nachlesen können. 
 
Das Video eignet sich auch für die Bürger, die das Thema Wahlbeobachtung noch nicht kennen und mehr wissen wollen.

 

Weitere Videos zum Thema Wahlbeobachtung.

Was gehört zur Grundausstattung für Wahlbeobachter?

  • Der wichtigste Helfer ist und bleibt unser Leitfaden für Wahlbeobachter. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick und außerdem Kontaktdaten für den Notfall.
     
  • Kontaktdaten der Kreiswahlleiter: Sollte es Ärger geben und im Wahllokal will oder kann man Ihnen nicht helfen, sind die Kreiswahlleiter die nächsten Ansprechpartner, um den Missstand abzustellen. Notieren Sie bereits jetzt die Nummer Ihres zuständigen Wahlleiters. Einfach googeln.
     
  • Per Liveticker auf Twitter und Telegram berichten wir an Wahlsonntagen über aktuelle Ereignisse vom Wahltag. Hier erfahren Sie alles, was es nicht in den Staatsfunk schafft.
     
  • Unser Wahlbüro am Wahltag: Auch bei den anstehenden Wahlen stehen Ihnen wieder unsere Profis im „Ein Prozent“-Wahlbüro zur Verfügung. Ob online oder über vier Telefonleitungen, wir versuchen zu helfen, wenn es Ärger gibt – und verfolgen die Fälle auch im Nachgang.

Zur Erinnerung: Das sind die drei wichtigsten Wahlbeobachter-Regeln

  1. Wann ist eine Stimme ungültig oder gültig? Der Grundsatz lautet: Der Wählerwille muss erkennbar sein. Stimmen können auch gültig sein, wenn Kreuze oder Markierungen neben den Namen des Kandidaten oder der Partei gemacht oder Namen unterstrichen wurden.
     
  2. Öffentlichkeit der Wahl – Bundeswahlgesetz § 31: Die Wahlhandlung ist öffentlich. Der Wahlvorstand kann jedoch Personen, die die Ordnung und Ruhe stören, aus dem Wahlraum verweisen.
     
  3. Bekanntgabe des Wahlergebnisses – Bundeswahlordnung § 70: Im Anschluss an die Feststellungen nach § 67 gibt der Wahlvorsteher das Wahlergebnis im Wahlbezirk mit den in dieser Vorschrift bezeichneten Angaben mündlich bekannt. 

Mit dieser Fülle an Informationen und Quellen sind Sie ideal auf den Wahltag vorbereitet. Wer noch konkrete Fragen hat, der erreicht unsere Mannschaft unter: wahlbeobachter@einprozent.de.

Kontaktdaten der Wahlleiter

Hilft man euch im Wahllokal nicht weiter, ist erster Ansprechpartner der Kreiswahlleiter.

Hier die Kontakte, die auch am Wahltag besetzt sind:

Kreiswahlleiter in Baden-Württemberg

Kreiswahlleiter in Rheinland-Pfalz.

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