- März 2020: Trotz Corona 7.120 Asylanträge
- UNHCR-Resettlement vorläufig ausgesetzt, 5.500 Plätze waren zugesagt
- Erste „Flüchtlingskinder“ aus Griechenland angekommen
Zweifelsohne hat die Corona-Krise die Migration verringert, nichtsdestotrotz gilt das verhängte Einreiseverbot nicht für Asylbewerber: Das Ersuchen um Asyl wird vom Innenministerium als „triftiger Reisegrund“ eingeordnet und somit bleiben die Grenzen für Migranten weiter offen.
7.120 Asyl-Anträge
Für den März meldet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zwar einen Rückgang der Zahlen von 10.965 im Vorjahr auf 7.120, bedenkt man jedoch, dass ab dem 16. März aufgrund der Corona-Krise ein Einreiseverbot mit verschärften Grenzkontrollen gilt, drängt sich die Frage auf, warum die Zahl unter diesen Umständen derart hoch ausfällt.
Die Bundespolizei meldete zumindest für den dreiwöchigen Zeitraum nach dem Inkrafttreten der Einreisebeschränkungen nur noch 39 Einreisen nach Deutschland, davon 20 per Flugzeug und 19 über den Landweg. Im Februar wurden noch 745 neu eingereiste Asylsuchende gezählt.
Bei diesen Zahlen ist jedoch zu bedenken, daß sie nicht das reale Einwanderungsgeschehen abbilden, sondern nur die Personen, die von der Bundespolizei aufgegriffen bzw. registriert wurden. Das zeigt sich bei einem Abgleich mit den Zahlen des BAMFs für den Vormonat: Für diesen Monat wurden 10.140 neue Asylanträge gemeldet. So mögen die 39 Einreisen ein Indikator für eine gesunkene Zahl an Grenzübertritten sein, einen robusten Aufschluss über die tatsächlich stattfindende Einwanderung geben sie jedoch nicht.
UNHCR-Resettlement bis auf weiteres ausgesetzt
Ein wichtiger Bestandteil der globalistischen Agenda ist das UNHCR-Resettlementprogramm, zu Deutsch: Umsiedlungsprogramm. Deutschland hatte auch für 2020 wieder einem Kontingent zugestimmt 5.500 Migranten sollen aufgenommen werden. Wegen der Corona-Krise wurde es temporär ausgesetzt. Bei einer minimalen Verbesserung der Lage will man jedoch sofort mit den Umsiedlungen fortfahren.
„Flüchtlingskinder“ aus Griechenland eingeflogen
Eine Maßnahme, die dem Resettlement nicht unähnlich ist und wieder mit dem UNHCR in Verbindung steht, ist der Einflug von 47 angeblich unbegleiteten „Flüchtlingskindern“ nach Deutschland, der am 18. April stattfand. Eigentlich sollten hauptsächlich Mädchen kommen, doch aus dem Flieger stiegen nur vier.
Das hätte man in Berlin besser wissen können, da der Bundesverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (BumF) davon ausgeht, „dass lediglich ungefähr 25 unbegleitete Mädchen unter 14 Jahren auf den Inseln leben und damit für die Sonderaufnahme aus Griechenland nach den strengen Kriterien der Koalition infrage kommen“. Weitere dieser Transporte sollen folgen. Deutschland plant, rund 350 „Minderjährige“ aus den Lagern in Griechenland aufzunehmen.
Ablehnungsbescheide ausgesetzt
Während der Corona-Krise ist es für illegale Migranten einfacher geworden, nicht ausgewiesen zu werden. Diese Maßnahme begründete ein Sprecher des BAMF gegenüber dem Online-Magazin Tichys Einblick wie folgt:
„Das Bundesamt ist sich bewusst, dass es auf Grund der Corona-Pandemie und der zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung ergriffenen Maßnahmen schwierig sein kann, eine Rechtsberatung oder anwaltliche Vertretung in Anspruch zu nehmen. Daher hat das Bundesamt in Abstimmung mit dem Bundesinnenminister und den Bundesländern entsprechend reagiert und wird jedenfalls bis auf Weiteres ablehnende Bescheide nicht zustellen.“
Wie bereits bei den per Flugzeug transportierten „Flüchtlingskindern“ entsteht der Eindruck, dass sich die Bundesregierung zuvorderst an den Interessen der Asylindustrie orientiert. Das Signal in die Herkunftsländer ist ein eindeutiges: inoffizielles Bleiberecht für alle. Der Weg mag wegen Corona etwas schwieriger geworden sein, wer es aber aktuell nach Deutschland schafft, für den ist der Eintritt und das Bleiben noch einfacher geworden.