Bereits jetzt ist klar, dass der mutmaßliche Täter von Solingen seine Tat begehen konnte, weil das deutsche Asylsystem erneut versagt hat. Der Mann, der über Bulgarien nach Deutschland gereist war, hätte sich laut der Dublin-III-Verordnung nicht im Land aufhalten dürfen. Bulgarien war bereit, ihn zurückzunehmen, doch dies scheiterte an der deutschen Inkonsequenz. Der 26-jährige Syrer tauchte einfach unter – und niemand kümmerte sich darum.
Nach der gescheiterten Abschiebung erhielt der mutmaßliche Mörder – wie viele Syrer, Afghanen und andere Asylbewerber – subsidiären Schutz und wurde der Stadt Solingen zur Betreuung zugeteilt. Das bedeutet, dass das Staatsversagen direkt zur Tat führte.
Die Grundlage des sogenannten subsidiären Schutzes ist eine EU-Richtlinie, die von der Bundesrepublik sehr weitreichend und entgegen der aktuellen Rechtsprechung umgesetzt wird. Sie ist das „Allheilmittel“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), damit Asylbewerber einen Aufenthaltsstatus im Land erhalten.
Wenn die Bundesregierung wirklich hunderttausende zu Unrecht im Land befindliche Asylbewerber abschieben will, muss sie beim subsidiären Schutz ansetzen. Dafür ist keine Gesetzesänderung notwendig – es genügt eine Anweisung des Innenministeriums an das BAMF, die sich auf die aktuelle Rechtsprechung stützt.
Hunderttausende müssten gehen!
Die aktuellen Zahlen zeigen das Potenzial, das allein in einer Änderung des von der EU aufgezwungenen und politisch bisher gewollten subsidiären Schutzes liegt.
Aktuell wird in der Debatte nur über die etwa 137.262 „ausreisepflichtigen“ Personen gesprochen. Einige Politiker diskutieren auch über die rund 276.512 Asylbewerber mit „offenem Schutzstatus“ (Stand 31.12.2023). Aber ein großes Potenzial wird übersehen – der subsidiäre Schutzstatus.
Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn keine politische Verfolgung droht, sondern „im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden“ zu erwarten ist. Doch dies ist für Syrien bereits nicht mehr der Fall. Laut Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster werden Teile des Landes als sicher eingestuft. Das heißt im Klartext: Alle Syrer mit subsidiärem Schutz müssten gehen. Doch es fehlt der politische Wille, die Rechtsprechung umzusetzen. Ähnliche Einschätzungen gibt es für Afghanistan, denn andere Staaten schieben bereits nach Afghanistan ab.
Von 2015 bis 2023 haben 468.723 Personen subsidiären Schutz erhalten. Hinzu kommen 49.644 Asylanträge mit subsidiärem Schutz aus den ersten sechs Monaten dieses Jahres. In den vergangenen Jahren wurde der subsidiäre Schutz der Hauptgrund für bewilligte Anträge. Allein im letzten Jahr waren es 71.290 bewilligte Anträge.
Zum Vergleich: Auf das eigentliche Asylrecht im Artikel 16a Grundgesetz können sich nur 44.323 der 3,1 Millionen im Land befindlichen „Schutzsuchenden“ berufen!
Ansatzpunkt für die AfD und Remigrationsaktivisten
Nach der fingierten Debatte um angebliche Deportationen haben einige Teile der politischen Rechten hilflos reagiert, wenn sie gefragt wurden, welche Fremden nun auf welcher Grundlage abgeschoben werden müssten. Auch in Talkshows heißt es plötzlich von vielen AfD-Politikern, man möchte nur noch die ausreisepflichtigen Personen abschieben. Dies geschieht oft aus Unkenntnis des komplizierten bundesdeutschen Asylsystems.
Für all diejenigen ist der Hinweis auf den subsidiären Schutz eine Hilfe. Diese EU-Verordnung könnte durch den Einfluss der Länder im Bundesrat und mit einer starken Opposition in Brüssel angepasst werden.
Noch einfacher wäre es für die Bundesregierung: Bundesinnenministerin Faeser müsste das BAMF nur anweisen, den subsidiären Schutz für Syrer auszusetzen. Das bedeutet, dass kein neuer subsidiärer Schutz für Syrer ausgesprochen wird und der bisherige Schutzstatus ausläuft. Dabei könnte sie sich auf das oben erwähnte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster stützen. Es braucht keine Gesetzesänderung, sondern nur den politischen Willen.
Für Städte, Gemeinden, Sozialkassen und die Menschen in unserem Land wäre diese Entscheidung, die noch heute getroffen werden könnte, eine enorme Entlastung.
Für politische Aktivisten ist es ein Test, ob es ein Politiker ernst mit dem Thema „Remigration“ meint oder den Menschen nur nach dem Mund redet. Gerade vor den Ostwahlen sollten sich CDU-Mitglieder und einige AfD-Politiker bekennen und zeigen, dass sie das Thema „Massenmigration“ wirklich verstanden haben.