Urteil: Asyl-Bürgen müssen zahlen

Sich öffentlichkeitswirksam politisch korrekt zu Verhalten und mit dem Zeitgeist zu schwimmen ist ungefährlich, kostenlos und meist erfolgreich. Zumindest eine wohlwollende Berichterstattung der Medien ist für den Fall garantiert, dass man sich für die vermeintlichen Rechte politisch geschützter Minderheiten, für Asylbewerber oder gegen Patriotismus engagiert. Wenn diese Haltung allerdings einmal Folgen für den eigenen Geldbeutel hat, ist das Geschrei meistens groß, wie aktuell ein Fall in Lübbecke erneut beweist.

Kirchengemeinde klagt erfolglos

Die dortige evangelische Kirchengemeinde hatte 2014 noch großspurig die Bürgschaft für eine syrische Asylbewerberin übernommen. Diese war die Voraussetzung für die Einreise der Frau. Als jetzt eine Rechnung des Jobcenters und der Sozialämter über rund 10.000 Euro kam, wurden umgehend die Gerichte von der Kirchengemeinde angerufen. Schließlich hätte man in dem guten Glauben gebürgt, dass man nur bis zur Anerkennung des Asylwunsches für die Kosten der Frau aufkommen müsse. Gemäß einem 2016 verabschiedeten Gesetz müssen Bürgen allerdings fünf Jahre, in „Altfällen“ drei, für ihre Asylbewerber zahlen. „Eine Verpflichtungserklärung erlischt nicht durch eine Änderung des Aufenthaltsstatus", steht seitdem in Paragraf 68 des Aufenthaltsgesetzes. Entsprechend entschied auch das Gericht: Die Gemeinde muss zahlen. Dass diese sich nur ungern zur Kasse bitten lässt, ist verständlich, hat sie doch gleich zwölf Bürgschaften für Syrer übernommen. Nun darf sie noch weitere Rechnungen erwarten.

Kein Einzelfall

Bundesweit soll es insgesamt etwa 7.000 solcher Bürgschaftsfälle mit Kosten von bis zu 60.000 Euro geben. Darunter sind Privatpersonen, entsprechende Organisationen der Asyllobby und auch einige Kirchengemeinden, etwa inBad Oeynhausen und Gütersloh.Ob diese wie die Kirchengemeinde in Lübbecke auch sicherheitshalber 100.000 Euro zurückgelegt haben, ist nicht bekannt. Vielleicht hätten sie aber auch ihre Bürgschaftsverträge einmal richtig lesen sollen: „In den Verpflichtungserklärungen stand immer, dass die Verpflichtung des Bürgen mit der Ausreise endet“, erklärte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Minden im Gespräch mit der „Deutschen Welle“.

Richtiger Weg

Bereits im Januar letzten Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht die Verpflichtung der Bürgen zur Zahlung in einer Entscheidung bestätigt, das Verwaltungsgericht Minden folgt nur konsequent der Rechtsprechung. Das ist auch der einzig richtige Weg. Wer meint, Bürgschaften für die Einreise von Asylbewerbern abschließen zu müssen, muss auch die Kosten übernehmen, anstatt sie der Gemeinschaft aufzulasten. Durch die Einwanderung in die Sozialsysteme zahlt diese langfristig sowie in den meisten Fällen. Würden Befürworter von Einwanderung stets auch selber die Kosten derselbigen tragen müssen, anstatt sie dem Steuerzahler aufzulasten, würde das Lager der Einwanderungsbefürworter sicherlich sehr schnell schrumpfen. Das die Kirchen als vermeintlich humanitäre Organisationen die ersten waren, die die Gerichte bemühten, passt dabei gut ins Bild.

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