Nachdem der Jungbauer Toni Pahlig im Mai diesen Jahres vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden war, bekämpft die Staatsanwaltschaft das Urteil nun mit einer Revision. Jetzt könnte eine Neuauflage des Strafverfahrens folgen.
Die Hintergründe
Polizeibekannte Asylanten hatten die Jungtiere des Coswiger Landwirten Toni Pahlig auf brutale und bestialische Weise getötet. Doch auch nach wiederholten Anzeigen bekam der Jungbauer von Staat und Behörden keine Hilfe. Stattdessen teilte man ihm nach einem Jahr mit, dass die Täter nicht strafrechtlich verfolgt würden. Eine Entschädigung hat Pahlig nie erhalten und die Kosten blieben an ihm selbst hängen. Der junge Landwirt sah seine gesamte Existenz in Gefahr.
Angesichts dieser haarsträubenden Ungerechtigkeit verlor er die Fassung und empörte sich darüber auf Facebook. Auf seinen Kommentar folgte ein Strafprozess wegen „Volksverhetzung“. Pahlig wurde zwar freigesprochen, doch die Staatsanwaltschaft kündigte kurz darauf an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Es folgte ein Revisionsantrag (Überprüfung von Rechtsfehlern), der eine Neuauflage des Strafverfahrens zufolge haben könnte.
Gleiches Recht für alle?
Während die kriminellen Asylanten, die seine Schafe ermordeten, keine Strafe zu befürchten haben, muss Pahlig also möglicherweise erneut vor Gericht. Die Staatsanwältin David (Staatsanwaltschaft Dresden) zweifelt in ihrer Begründung der Revision u.a. an der Entscheidung des Richters, Pahlig habe ohne Vorsatz gehandelt und behauptet, „dass der Wortlaut der Äußerung für den objektiven Rezepienten (sic!) eindeutig allgemeinen (sic!) auf Flüchtlinge [...] bezogen ist.“
Kurzum: Pahlig habe mit seinem Kommentar auf Facebook nicht die „Schafsdiebe“ gemeint, sondern alle „Flüchtlinge“ gleichermaßen herabgewürdigt und beleidigt. Der Kommentar Pahligs habe „die ausreichende Intensität, diesen das Recht abzusprechen, als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft zu leben [...].“
Die Revisionsbegründung der Staatsanwältin kann guten Gewissens als haarsträubend bezeichnet werden und erinnert in ihrer Formulierung an eine klare politische Agenda, mit der Dissidenten juristisch mundtot gemacht werden sollen.
Wir von „Ein Prozent“ werden Toni Pahlig weiter zur Seite stehen und mit unseren Anwälten unter die Arme greifen. Wer finanziell etwas beisteuern möchte, um die Kosten abzufedern, kann das hier tun: Spende für Toni Pahlig.