„Augenscheinlich hingerichtet“: Der Fall Marcus H.

Es ist ein Einzelfall nach typischem Muster im Deutschland des Jahres 2018: Im September 2017 verlässt der 30-jährige Marcus H. mit seiner Begleiterin das Einkaufszentrum „Arsenal“ in Wittenberg. Dort hatten sich die beiden vorher ein Videospiel gekauft, wie die damals 24-jährige Zeugin später sagen wird. Vor dem Gebäude treffen sie auf eine Gruppe syrischer Flüchtlinge, es kommt zum Wortgefecht, wenig später sprechen die Fäuste. Marcus H. geht zu Boden, die Migranten ergreifen die Flucht. Im Krankenhaus erliegt der Wittenberger seinen schweren Verletzungen. Marcus H. – ein weiteres Opfer der verfehlten Einwanderungspolitik.

Landtagsabgeordneter Lehmann: Marcus H. wurde „hingerichtet“

Über ein halbes Jahr später ist der Fall Thema im sachsen-anhaltinischen Landtag. Auf die Tagesordnung gesetzt hat es die AfD-Fraktion, die mit einem Antrag die Einschaltung des Generalstaatsanwaltes fordert. Der Vorwurf der Partei um Antragsteller Mario Lehmann: Mutmaßliche Ermittlungsfehler und der Versuch politischer Einflussnahme, um das Thema unter den Tisch zu kehren. In seiner Rede vor dem Landtag forderte der Polizist die Justizministerin Anne-Marie Keding auf, den selben Tatendrang an den Tag zu legen, wie sie es bei anderen Projekten schon demonstriert hatte. Wenige Tage zuvor hatte sie nämlich in ihrer Funktion als Gleichstellungsministerin den sogenannten „Kita-Koffer“ vorgestellt. Hinter dem harmlos wirkenden Namen verbirgt sich eine Sammlung von Utensilien, die Kindern „mehr Toleranz gegenüber sexuellen Minderheiten“ vermitteln soll – im Prinzip ein weiteres Instrument zur vollständigen Entwurzelung unserer Gesellschaft. Das ist aber wenig verwunderlich: In Sachsen-Anhalt regiert seit 2016 eine „Jamaika“-Koalition, die Partner SPD und Grüne setzen der ehemals konservativen CDU programmatisch offensichtlich massiv zu. Während in den Städten deutsche Bürger angegriffen werden, beschäftigt sich die zuständige Ministerin lieber mit allerlei Gender-Themen – die Prioritäten der Landesregierung werden in diesem Beispiel nur allzu deutlich.

Parallelen zu Oury Jalloh

Leider ist das nicht einmal der schwerwiegendste Fall von falscher Prioritätensetzung: In der Causa „Oury Jalloh“ werden zudem die doppelten Standards der sachsen-anhaltinischen Justizministerin deutlich. Dort hatte Keding sich nämlich so verhalten, wie es die AfD nun auch im Fall Marcus H. von ihr fordert: Nach großem parlamentarischen Druck – damals von links – hatte die Ministerin von ihrem Weisungsrecht Gebrauch gemacht und die Generalstaatsanwaltschaft aufgefordert, die Ermittlungen zu übernehmen. Man hatte Keding erfolgreich weisgemacht, es gäbe Anhaltspunkte, die eine Intervention rechtfertigen würden. Es entbehrt also nicht einer gewissen Ironie, wenn Politiker wie die SPD-Abgeordnete Silke Schindler den AfD-Antrag zu Marcus H. politisch motiviert nennen, aber wenige Monate zuvor noch für eine Intervention im Falle Oury Jalloh stimmen. Der kleine, aber feine Unterschied: Dort ist der Tote ein afrikanischer Migrant, hier ein deutscher Staatsbürger. Wenn „Die Linke“ der SPD dann zur Seite springt, und der AfD „Rassismus“ unterstellt, so kann dieser Vorwurf unumwunden zurückgegeben werden: Was die Blockparteien hier betreiben, ist Inländer-Rassismus.

Neutrale Justiz?

Unabhängig von den Vorfällen um den abgewiesenen Asylbewerber Oury Jalloh kann doch vorausgesetzt werden, dass gleiches Recht für alle gilt. Denn im Parlament wiesen die AfD-Abgeordneten Thomas Höse und Robert Farle auf die Ungereimtheiten hin, die nach Meinung ihrer Partei ein Einschalten der Generalanwaltschaft erforderlich machen würde. So hätten vier Staatsanwälte eine vorschnelle Behauptung aufgestellt, indem sie bereits einen Tag nach der Tat die Notwehr des syrischen Schlägers feststellten – und auf die vorangegangenen rassistischen Provokationen von Marcus H. hinwiesen. Höse führte aus, dass diese Einschätzung schlichtweg unmöglich zu treffen war: Denn das Überwachungsvideo, das Grundlage für diese Aussage war, sei tonlos.

Das wurde aber genauso abgeschmettert wie der Verweis auf den Dessauer Oberstaatsanwalt Volker Bittmann, der bis vor kurzem die Ermittlungen im Fall Marcus H. geführt hatte. Denn: Bittmann ist Unterzeichner des „Projekt Gegenpart“, einer Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus. Höse nannte diese Gruppe „antidemokratisch“, für ihn sei klar, dass der „mehr als umstrittene“ Jurist „den Fall zur Landtagswahl wahrscheinlich nicht gern zur Anklage bringen würde“. Und: „Er ist alles andere als unparteiisch und neutral.“

Ende weiterhin nicht in Sicht

Trotz der vorgebrachten Argumente wurde der AfD-Antrag mit Stimmen der CDU, SPD, Grünen und Linken bei einer Enthaltung abgelehnt. In der Parlamentsdebatte hatte die oben schon erwähnte SPD-Politikerin Schindler der AfD vorgeworfen, einen Vertrauensverlust in die Justiz zu verursachen. Dass sich derlei Argumente als Bumerang erweisen können, belegen schon die fallenden Umfragewerte für ihre Partei.

Trotz des abgelehnten Antrags ist die Sache noch nicht beschlossen: Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat die Ermittlungen übernommen und wird entscheiden müssen, ob der mutmaßliche Täter sich auf Notwehr berufen kann. „Ein Prozent“ bleibt für Sie am Ball – wir werden nachforschen, mit den Zeugen reden und die Wahrheit zu Tage bringen. Wir lassen nicht zu, dass eine politisierte Justiz im Mantel der Unabhängigkeit die dramatischen Folgen einer verfehlten Einwanderungspolitik zu vertuschen sucht.

Marcus H.  ist nur eins der zahllosen Opfer einer zerstörerischen Zuwanderungspolitik.

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Kommentare (5)

arno nymer
es wird wohl zeit, alle staatsanwälte, welche sich der ekelhaften und volksfeindlichen,politik beugen, anzuzeigen, abzustrafen, und aus dem amt zu kicken... es wird einem speiübel, wenn man sieht, das justizia nur auf dem linken auge blind ist... beschämend und ekelerregend... und wenns mal dreht, dann keinen vergessen...
Aristoteles
Hätte Marcus H. eine Kippa getragen, sähe die Sache wahrscheinlich anders aus.
Eine deutsche Lobby
braucht das Land!
erwarjuristundauchsonstnurvonmaßigemverstand
"...So hätten vier Staatsanwälte eine vorschnelle Behauptung aufgestellt, indem sie bereits einen Tag nach der Tat die Notwehr des syrischen Schlägers feststellten – und auf die vorangegangenen rassistischen Provokationen von Marcus H. hinwiesen. Höse führte aus, dass diese Einschätzung schlichtweg unmöglich zu treffen war: Denn das Überwachungsvideo, das Grundlage für diese Aussage war, sei tonlos. ..." Aha, und was soll das dann heißen? Das nach Meinung von 4 Staatsanwälten jemand der rassistisch provoziert zum Abschuss freigegeben ist? Der hat dann gar kein Recht auf Unversehrtheit und Leben mehr? In wie vielen Semestern Jura muß man dermaßen VERBLÖDEN um zu so einer Rechtsauffassung zu gelangen? Oder liegt's veilleicht nicht am Studium sonderen daran das man irgendwann sein Resthirn weggeschmissen und durch ein Parteibuch ersetzt hat?
Peter Träger
Merkt Euch die Namen der Opfer, der Täter und deren Mittelsmänner, die alles Gut gehiessen haben! Merkt sie Euch!

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