Familiennachzug: Die Politik hat keine Ahnung

Der Familiennachzug von „Flüchtlingen“ bleibt ein Streitthema, bei dem anscheind kein etablierter Politiker einen faktenbasierten Überblick hat. In unserem letzten Beitrag zum Thema hatten wir einige Propagandazahlen der etablierten Politik als solche entlarvt. Wir haben nachgewiesen, dass der massenhafte Nachzug nach Deutschland bereits angelaufen ist und wiesen darauf hin, dass unsere Verfassung uns nicht dazu zwingt, der massenhaften illegalen Zuwanderung tatenlos zuzusehen.

Uns erreichten viele Hinweise, Fragen und Reaktionen zur Thematik. Ein Grund für uns, noch einmal genauer hinzuschauen und nachzufassen. Wir haben ergänzend einige Zahlen und Fakten zusammengetragen, die zeigen, dass die Politik überhaupt nicht weiß, was beim Thema Familiennachzug auf unser Land zu kommt und dass wir nicht auf das vorbereitet sind, was da auf uns zurollt.

Der beispielhafte Blick in einige Bundesländer fördert eine erschreckende Ahnungslosigkeit zu Tage. Während man in Berlin bei den Sondierungsgesprächen verhandelt, wie viele hunderttausend „Flüchtlinge“ ihre Angehörigen nachholen dürfen, ist man in den Bundesländern und im Besonderen in den Kommunen bereits jetzt völlig überfordert.

Sachsen-Anhalt

Im Magdeburger Landtag musste auf eine AfD-Anfrage (7/1898) nicht nur eingeräumt werden, dass auch minderjährige (!) Ehepartner wie selbstverständlich einreisen dürfen, sondern auch, dass man keine Ahnung hat, wie viele Menschen mittels des Familiennachzugs ins Bundesland kommen werden. Ebenso unbekannt ist, wie viele Personen über dieses Massenzuwanderungsmittel in den letzten Jahren ins Land eingewandert sind. Natürlich sind auch die Kosten für diese zahlreichen Fremden unbekannt. Zumindest den Nachzug von mehreren Ehegatten hat die inkonsequente schwarz-rot-grüne Landesregierung bisher ausgeschlossen – wenigstens etwas.

Sachsen

Dass es doch eine Erfassung der in Sachsen-Anhalt lediglich geforderten Zahlen gibt, zeigt eine Anfrage (DS 6/9843) aus dem Sächsischen Landtag. Bereits im Mai 2017 lebten 27.365 Personen mit einem „Aufenthaltstitel aus familiären Gründen“ im Freistaat. Wiederrum davon sind allein 3.994 im ersten Quartal des Jahres 2017 eingereist –

ein deutlicher Trend. Von den ca. 27.000 nachgezogenen ausländischen Familienangehörigen leben 8.301 in Leipzig, 6.055 Dresden und 2.108 in Chemnitz. Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak sind beim Familiennachzug noch unterrepräsentiert, da gerade sie oft subsidiären Schutz erhalten und dieser noch bis März 2018 ausgesetzt ist.

Derzeit sind von den 27.365 Personen „nur“ 2.401 aus Syrien, 1.960 aus der Türkei und nur 512 aus dem Irak. Ob diese Zahlen bald massiv nach oben schnellen, darüber wird in Berlin gerade verhandelt. Genaue Daten zu Alter, Geschlecht oder Verwandtschaftsverhältnissen kann oder will die Staatsregierung nicht liefern. Die absurde Ausrede: Durch „eine vollständige Beantwortung der Frage [wäre] die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet.“ Ein politisches Armutszeugnis mit drastischen Folgen im Alltag der Menschen.

Brandenburg

In Brandenburg gesteht man auf Anfrage im Landtag (DS 6/7474) ein, dass vor allem Personen aus Syrien, dem Irak, Eritrea, Afghanistan und Somalia in Deutschland subsidiären Schutz aufgrund einer EU-Vorgabe erhalten und diese derzeit kaum Angehörige nachholen dürfen. Übrigens bestätigt auch das Landesregierung von Brandenburg mit ihrer Antwort, dass bei der Asylpolitik die falschen Anreize gesetzt werden, indem insbesondere Eltern von unbegleiteten minderjährigen Asylberechtigten sowie deren Geschwister nachgeholt werden dürfen. Es ist dies eine Praxis, die dafür sorgt, dass noch mehr Minderjährige auf die gefährliche Reise nach Europa geschickt werden, um den selbstsüchtigen Eltern ein sorgenfreieres Leben zu sichern.

Natürlich weiß auch diese Landesregierung nicht, wie viele Menschen über das Ticket Familiennachzug bereits eingereist sind. Es ist nur bekannt, dass sich derzeit (Stand: 31. Juli 2017) 3.638 Personen im Bundesland aufhalten, die im Besitz eines Aufenthaltstitels mit Rechts auf Familiennachzug sind. 3.765 subsidiär Geschützte warten noch, dass sie ihre Angehörigen nachholen dürfen. Die Landesregierung verweist ebenfalls darauf, dass auch die nachgereisten Angehörigen, wie selbstverständlich, Hartz IV-Leistungen erhalten werden. Die Neuzugänge erhalten somit die gleichen Leistungen wie in Not geratene Menschen, die in Deutschland jahrelang Steuern gezahlt haben!

Mecklenburg-Vorpommern

In M-V gibt es laut der Anfrage 7/499 bereits jetzt 7.501 syrische Staatsangehörige, die jederzeit ihre Familie nachholen dürfen. Im Bundesland haben Ausländer bisher (Stand: 30. Juni 2017) erst 1.121 Angehörige (Drucksache 7/870) nachgeholt. Davon sind übrigens nur 14 Personen syrische Kinder unter 16 Jahren. Dies bedeutet, daß dem Land noch zwei Nachzugswellen bevorstehen: Zum einen die der bisher Nachzugsberechtigten und zum anderen die Welle derer, die bis März 2018 kein Nachzugsrecht haben.

Auf die Frage, wie der Wohnraum für die kommenden Menschen ohne Einkommen sichergestellt werden soll, antwortet die unsoziale SPD-geführte Landesregierung:

„Die Wohnraumversorgung ist ein grundlegender Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Insoweit geht die Landesregierung davon aus, dass bei der Deckung eines bekannten Hilfebedarfs das vorhandene kommunale Wohnungsmanagement greift“ (DS 7/499).

Heißt: Keiner weiß wann, wie viele Menschen kommen, aber die Städte und Gemeinden werden schon genug Wohnraum haben. Die wissen ja, dass durch die Asylkrise ein Bedarf besteht. Ein Irrsinn mit Ansage!

Nordrhein-Westfalen

Auch in NRW gibt man sich auf Anfrage (DS 17/708) ahnungslos. Man weiß nur, dass im Jahr 2016 39.855 syrische und 8.299 irakische Familienangehörige nach Deutschland gekommen sind und man mit einer massiven Erhöhung dieser Zahlen durch das Ende der Begrenzung und mehr abgeschlossene Asylanträge rechnet. Wer, wann und in welchen Mengen kommt, ist der Landesregierung aber bisher egal, vorbereitende Maßnahmen werden ebenfalls nicht getroffen, geschweige denn Statistiken über bisherige Nachzügler geführt. Man schaut einfach untätig zu.

Rheinland-Pfalz

Auch diese Landesregierung muss eingestehen, dass sie nichts weiß und auf nichts vorbereitet ist (DS 17/3724). Man weiß weder, wie viele Angehörige anerkannte unbegleitete Minderjährige ihre Eltern und Geschwister nachholen wollen, noch weiß man, wie viele Menschen nach der Beendigung der Begrenzung nachkommen werden. Man weiß nur, dass sich zum 30. Juni 2017 24.810 Personen im Land befanden, denen ein „Familiennachzug grundsätzlich erlaubt“ war. Davon waren bisher 15.362 Syrer und 360 Personen Iraker. Also stehen auch diesem Landstrich die großen Einreisewellen noch bevor. Zu den 31.186 Menschen mit „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“ werden sich also noch einige hinzugesellen. Eine enorme Herausforderung für den Sozialstaat und die Regionen, die die mit Visa eingereisten Neuankömmlinge aufnehmen und versorgen müssen.

Baden-Württemberg

Auch hier zeigen Nachfragen (DS 16/2148) die grenzenlose Ahnungslosigkeit der etablierten Politik. Man weiß zwar, dass im April 2017 31.376 Syrer im Land lebten, die ein Recht auf Familiennachzug haben. Aber wer wann wie viele Leute nachgeholt hat, interessiert die grün-schwarze Landesregierung nicht. Man weiß nur, dass nach dem Ende der Begrenzung des Nachzugs noch 10.980 Ausländer, davon 8.185 weitere Syrer, hinzukommen, die dann ebenfalls jederzeit ihre „Kernfamilie“ nachholen können und zur weiteren Masseneinwanderung beitragen.

Bayern

Bayern ist konsequent. Bayern antwortet einfach gar nicht auf unbequeme Anfragen von Abgeordneten, siehe DS 17/16735 aus dem Bayrischen Landtag. Auf die Fragen zum Familiennachzug und zur Einhaltung der angepeilten Obergrenze von 200.000 „Flüchtlingen“ pro Jahr, regiert man einfach mit dem abspulen von Phrasen und dem Hinweis, dass man Menschen an den Grenzen auch zurückweisen kann.

Zitat:

„Artikel 16a Absatz 2 des Grundgesetzes erlaubt die Zurückweisung gegenüber Asylbegehrenden, wenn diese aus einem Mitgliedsstaat der EU nach Deutschland einreisen wollen.“

Warum man sich nicht an das Grundgesetz gehalten hat und sich in den Krisenjahren 2015/2016 nicht auf diese Regelung berufen hat – das erklärt die CSU-Regierung freilich nicht.

Fazit

Mit dem Familiennachzug steht Deutschland die nächste massive unkontrollierte Einwanderungswelle bevor. Die zuständigen Stellen sind schlecht informiert, unkoordiniert und einfach inhaltlich überfordert. Man schiebt den „Schwarzen Peter“ einfach weiter an die Kommunen und die Sozialsysteme – und damit letztendlich an jeden einzelnen Bürger!

Statt jetzt mit handfesten Informationen Einfluss auf die Bundesebene zu nehmen und wie die Kommunen Stellung zu beziehen, begnügt man sich mit Ausflüchten und verharrt in fataler Untätigkeit.

Statt jetzt eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs auch nach dem 16. März 2018 zu fordern, der vor allem eine Einwanderung aus Syrien, dem Irak, Eritrea, Afghanistan und Somalia bedeuten wird, tut man nichts, um diesen Ansturm zu verhindern oder sich zumindest darauf vorzubereiten.

Die wenigen aufgeführten Anfragen in den Parlamenten zeigen, dass die etablierten Politiker schlichtweg keine Ahnung haben und die massiven Folgen für unser Land aus ideologischen Gründen ignorieren. Solche ignoranten Regierungen haben die Bezeichnung „Volksvertreter“ nicht verdient.

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Kommentare (1)

Dichter Tatenlos
Zum Staatsversagen gesellt sich auch noch das Gesellschaftsversagen hinzu. Denn eigentlich müssten die "Leitmedien" solche Zahlen analysieren und die Politik dazu befragen. Und eine öffentliche Diskussion über die Zustände hierzulande müsste längst im Gange sein. Stattdessen versucht man Kritiker mundtot zu kriegen. Zensur im Internet und in den Leser-Foren der "Wahrheitspresse" sowie handfeste Repressalien gegen Andersdenkende. Mit Abscheu wenden sich die aufgeklärten Bürger davon ab.

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