Dass Wahlfälschung nicht nur – wie etablierte Medien gerne behaupten – in Ländern mit einem sogenannten „Demokratiedefizit“ vorkommt, sondern auch hierzulande durchaus im Bereich des Denk- und Machbaren liegt, beweist der Fall Stendal: Bei der Kommunalwahl 2014 versuchten Mitglieder der CDU mittels gefälschter Briefwahlstimmen Einfluss auf das Wahlergebnis zu nehmen. Doch selbst drei Jahre nach dem Skandal ist der Fall noch nicht abgeschlossen.
Schwerer Verstoß gegen Grundgesetz
Eigentlich ist es nicht verwunderlich, dass ausgerechnet die Merkel-Partei im Zentrum des Skandal steht. Offenbar hält man es in Unionskreisen nicht erst seit 2015 mit einer eigenwilligen Interpretation geltender Gesetze. Aber: Wahlbetrug ist kein Kavaliersdelikt! In Art. 20 Abs. 2 GG heißt es schließlich: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Durch den versuchten Wahlbetrug haben die Verantwortlichen nicht nur das Grundgesetz missachtet, sondern auch der Demokratie schweren Schaden zugefügt. Indem sich die vermeintlichen „Christdemokraten“ dazu aufschwangen, kraft ihrer Möglichkeiten illegal Einfluss auf die Wahl zu nehmen, haben sie sich in trügerischer Selbstsicherheit über den Willen des Volkes hinweggesetzt – Merkel-Politik in einer Nussschale.
Keine Reue bei CDU
Auf Betreiben der Opposition setzte der Landtag Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr einen Untersuchungsausschuss ein, dessen Ziel die vollständige Aufklärung des Falles Stendal sowie die Überprüfung potenzieller Verdachtsfälle ist. Doch anstatt die Aufklärung zu unterstützen, bemühten sich die Regierungsparteien darum, den Einflussbereich des Ausschusses zu beschneiden: Im Antrag der Linkspartei war eine Untersuchung der Kommunalwahlen 2009, 2012, 2014 und 2015 vorgesehen. Diesem Antrag folgte ein Änderungsantrag von CDU, SPD und Grünen, demzufolge sich der Untersuchungsausschuss lediglich auf die Wahlen von 2012 und 2014 beschränken solle. Letzterer fand dank der schwarz-rot-grünen Koalition am Ende eine Mehrheit. Reue sieht anders aus…
CDU-Politiker schweigt
Zweifel am Aufklärungswillen werden auch durch das Verhalten möglicherweise betroffener Unionspolitiker genährt. Holger Gebhardt, der mittlerweile zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde, ist nur ein Bauernopfer. Bereits während seines Prozesses machte er Andeutungen, dass er bei seinem Verbrechen Unterstützung von weiteren Verantwortlichen erhalten habe. Im Schadensersatzprozess – die Stadt Stendal fordert ca. 50.000 Euro Schadensersatz – tauchte nun der Name seines Parteifreundes Wolfgang Kühnel auf.
Kühnel war deshalb auch als Zeuge in der gestrigen Ausschusssitzung geladen. Doch die Hoffnung, dass eine Vernehmung Kühnels weiter Licht ins Dunkel des Betrugssumpfes bringen würde, zerschlug sich: Wie bereits während des Strafprozesses verweigerte der 64-Jährige die Aussage vor dem Ausschuss. In einer Pressemitteilung kritisierte Ausschussmitglied Daniel Roi von der AfD das Verhalten des CDU-Kreistagabgeordneten: „Der Auftritt des langjährigen Kreisvorsitzenden und Fraktionsvorsitzenden im Stendaler Kreistag, Wolfgang Kühnel, war bizarr und bezeichnet zugleich. Er verweigerte jede Aussage zu verschiedenen Fragen, die ihm gestellt wurden. Damit lässt die CDU weiterhin jegliche Aufklärung vermissen.“ Die Ausschussmitglieder der Linken äußerten: „Mit dieser Aussageverweigerung verbindet sich die vollständige Ignoranz gegenüber dem öffentlichen Interesse zur Aufklärung der Wahlfälschung und der Arbeit des Landtages durch ein wichtiges Mitglied der CDU.“
Aktive Bürger sind der beste Schutz der Demokratie!
Der Aufklärungsprozess in diesem Fall wird sich noch lange hinziehen. Noch kann man kein Prognosen treffen, zu welchem Ergebnis der Untersuchungsausschuss kommen wird. Umso wichtiger ist es, dass die Möglichkeit einer Wiederholung bei anderen Wahlen ausgeschlossen wird. Hier präsentierten wir einige Vorschläge, die zur Sicherheit der Wahlen beitragen können.
Bald stehen die nächsten Wahlen an. In Bayern und Hessen ist der Wähler wieder aufgerufen, mit seiner Stimme seiner verfassungsgemäßen Rolle als Souverän gerecht zu werden. Damit sich in Zukunft keine selbstherrlichen Politiker des Establishment über den Volkswillen erheben können, wird unser Bürgernetzwerk erneut Wahlbeobachter mobilisieren. Denn der beste Schutz für unsere Demokratie sind wachsame und engagierte Bürger!